Regierung plant neues Anschwärz-Gesetz: Wer schützt die Bürger vor Faesers Verfassungsschutz?
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Nicht erst der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz hat gezeigt, dass Deutschlands Sicherheitsbehörden inklusive Bundesamt für Verfassungschutz (BfV) nicht effizient und leider auch nicht erfolgreich zusammenarbeiten. Der Attentäter Anis Amri war unter verschiedenen Identitäten im Blick verschiedener Behörden und konnte am Ende nicht gestoppt werden, weil die entscheidenden Stellen nicht von einander wussten.
Dass also die rechtlichen Grundlagen für die Übermittlung von Daten im Bundesverfassungsschutzgesetz neu geregelt werden, ist für sich betrachtet, kein Grund zur Aufregung. Doch der Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der jetzt mit Hochdruck dem Bundesrat zugeleitet wird, beschränkt sich nicht auf das Ermöglichen effizienter Kooperation der Dienste, sondern versucht nebenher dem Verfassungsschutz eine neue Ausrichtung zu geben. Und genau hier müssen die verfassungsrechtlichen Alarmglocken schrillen.
Gesinnungsschnüffelei statt Schutz der Grundordnung
Wer das geltende Verfassungsschutzgesetz gegenliest, reibt sich die Augen: So sollen nach dem Willen Faesers künftig „personenbezogene Daten an inländische öffentliche Stellen“ übermittelt werden, wenn dies erforderlich ist, um „die freiheitliche demokratische Grundordnung, einschließlich des Gedankens der Völkerverständigung und des friedlichen Zusammenlebens der Völker“ zu schützen. Und genau hier beginnnt die Umdeutung des Verfassungsschutzes zu einer Gesinnungspolizei. Sein Auftrag besteht ausschließlich darin, die „freiheitliche demokratische Grundordnung“, also das konstitutive Verfassungsgebäude aus parlamentarischer Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit zu sichern.
Es ist definitiv NICHT Aufgabe des Verfassungsschutzes, irgendwelche „Gedanken“ oder die „Völkerverständigung“ zu schützen.
Wer solches dem Gesetzgeber unterjubeln will, der macht aus einem Hüter der Grundordnung eine Verfolgungsbehörde für Meinungen, und genau das war von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes aus bitterer Erfahrung mit der „Geheimen Staatspolizei“ (Gestapo) der Nationalsozialisten ausdrücklich nicht gewollt!

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dürfte dann auch Informationen an Nachbarn und Freunde weitergeben.
Und was bitte darf man sich darunter vorstellen, wenn in Paragraph 20 personenbezogene Daten an „inländische Stellen“ – hier ist nicht einmal mehr von „öffentlichen Stellen“ die Rede – weitergegeben werden dürfen, um „Personen, die an den Bestrebungen oder Tätigkeiten beteiligt sind, zu deradikalisieren“? Welche Stellen sind gemeint, und wie soll hier „deradikalisiert“ werden?
Ist hier an dezente Fingerzeige gedacht, bestimmten Leuten keine Wohnung zu vermieten oder das Konto zu sperren? Oder öffnet dieser Passus ganz allgemein dem Verfassungsschutz Tür und Tor zum Disziplinieren und Kujonieren von Menschen?
Verfassungs- oder Wahrheitsministerium?
Es kann nicht sein, dass sich staatliche Allmachtsfantasien ausgerechnet auf einem so sensiblen Gebiet wie dem Inlandsgeheimdienst einschleichen, der das demokratische Staatsgebäude schützen soll und keine staatlich präferierten Gesinnungen. Wer damit beginnt, eine Positivliste zulässiger Weltsichten und Meinungen zu erstellen, gerät schnell auf eine gefährliche Rutschbahn, bei der rasch weitere, unbestreitbar gute „Gedanken“ in den Katalog der zu schützenden Prinzipien drängen.
Dass ausgerechnet die Juristen im „Verfassungsministerium“ von Nancy Faeser hier den Auftrag des Verfassungsschutzes stillschweigend zu verschieben suchen, ist einigermaßen verstörend. Man kann nur darauf hoffen, dass die Bundesländer mit der gebotenen Schärfe auf diesen Entwurf blicken und nicht in falscher Kumpanei die erweiterten Zugriffsrechte durchgehen lassen.
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