Bayerisches Justizministerium räumt Fehler im Faeser-Meme-Prozess ein – Minister wurde laufend informiert!
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Das Bayerische Justizministerium hat in einer Antwort auf die Anfrage des Landtagsabgeordneten Rene Dierkes (AfD) eine bemerkenswerte Einschätzung zum Strafverfahren gegen den Journalisten David Bendels abgegeben: Erstmals wird ausdrücklich eingeräumt, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg bei ihrer ursprünglichen rechtlichen Bewertung einen verfassungsrechtlich maßgeblichen Prüfungsmaßstab nicht ausreichend berücksichtigt habe.
„Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte zunächst nicht ausreichend berücksichtigt, dass die rechtliche Bewertung des Posts als unwahre Tatsachenbehauptung nicht mit dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzuwendenden Beurteilungsmaßstab in Einklang zu bringen ist. Bei Anwendung dieses Beurteilungsmaßstabs liegt vielmehr nahe, dass durch den Post Kritik an der Politik der damaligen Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser geübt werden sollte“, heißt es in der Antwort des Ministeriums vom 3. Juli 2026.

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU)
Das Ministerium räumt damit ein, dass die ursprüngliche rechtliche Bewertung, auf deren Grundlage Strafbefehl und später eine erstinstanzliche Verurteilung erfolgten, den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben nicht hinreichend entsprach und der umstrittene Beitrag nicht als strafbare unwahre Tatsachenbehauptung, sondern als zulässige politische Kritik an der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu verstehen war.
Ministerium weist politische Einflussnahme zurück
Zugleich weist das Justizministerium Spekulationen über eine politische Steuerung des Verfahrens zurück. Justizminister Georg Eisenreich sei zwar über das Verfahren informiert worden, eine Einflussnahme auf dessen Ausgang habe jedoch nicht stattgefunden: „Staatsminister Eisenreich wurde über das Verfahren unterrichtet. Eine Einflussnahme fand nicht statt“, heißt es wörtlich in der Antwort.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg habe dem Justizministerium „regelmäßig zum Verfahrensstand sowie aus besonderem Anlass wie etwa bei parlamentarischen Anfragen berichtet.“
Keine Änderung der grundsätzlichen Justizpolitik
Trotz des Freispruchs von David Bendels hält die Staatsregierung an ihrer grundsätzlichen Bewertung strafbarer Hassrede fest: „Dass ein einzelnes Urteil in zweiter Instanz aufgehoben wurde, ändert nichts an der grundsätzlichen Einschätzung, dass sich strafbarer Hass und Hetze zu einer echten Gefahr für die Demokratie entwickelt haben.“

„Deutschland-Kurier“-Chef David Bendels
Kosten bleiben teilweise unbekannt
Zur Frage des AfD-Abgeordneten Dierkes nach den durch das Verfahren entstandenen Kosten erklärt das Ministerium, dass bei einem Freispruch keine Gerichtsgebühren erhoben würden. Die Höhe der dem Freigesprochenen zu erstattenden notwendigen Auslagen werde man jedoch nicht veröffentlichen: „Mit Blick auf das Recht des Freigesprochenen und seiner Verteidigung auf informationelle Selbstbestimmung können die dem Freigesprochenen zu erstattenden notwendigen Auslagen daher nicht mitgeteilt werden.“
Im Januar 2026 sprach das Landgericht Bamberg den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, im Berufungsverfahren vom Vorwurf der Verleumdung frei. Zuvor war er im April 2025 wegen eines satirischen Memes über die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
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