„Werturteile genießen grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit“: Das steht im Urteil zum Faeser-Meme
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Zwei Wochen ist es her, dass das Landgericht Bamberg den Deutschland-Kurier-Chefredakteur, David Bendels, im Gerichtsstreit um das satirische „Ich hasse Meinungsfreiheit“-Meme um Ex-Innenministerin Nancy Faeser freigesprochen hat. Nun ist das Urteil rechtskräftig. NIUS liegt das Dokument vor.
Das sind die entscheidenden Passagen, die Richter Sebastian Dicker in seinem Urteil formulierte:
„Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist. Zwar müssen auch in der Öffentlichkeit stehende Politiker schwerwiegende Angriffe auf ihre Person nur in Grenzen hinnehmen. Handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung allerdings um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, so spricht nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede.
Das wirksame Ausleben der Meinungsfreiheit erlaubt es im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung nämlich gerade nicht, den Betroffenen auf das zur Kritik am Rechtsstaat Erforderliche oder Wahrhaftige zu beschränken und ihm damit ein Recht auf polemische und populistische, gar hanebüchene Zuspitzung abzusprechen. Werturteile genießen grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit, ohne dass es dabei auf deren Begründetheit, Werthaltigkeit, Richtigkeit oder Vernünftigkeit ankäme.
Auch wenn die in Rede stehende Äußerung vorliegend polemisch und ehrverletzend ist, geht es doch erkennbar nicht allein darum, die Betroffene zu diffamieren, sondern stellt sich die Äußerung vorwiegend als Teil einer anlassbezogenen Auseinandersetzung dar. Wertet die Kammer dann, dass sich auch die Ehrverletzung auf eine Sachebene, nämlich den angeblichen Umgang der abgebildeten Politikerin mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit bezieht und der Angeklagte den gegenständlichen Beitrag gerade in seiner Eigenschaft als Chef-Redakteur eines Online-Mediums abgesetzt haben soll, entfällt bei grundrechtskonformer Auslegung des § 185 StGB erkennbar auch diese Strafbarkeit.“

„Deutschland-Kurier“-Chef David Bendels
Zunächst sieben Monate Haft auf Bewährung
Bendels war im April 2025 zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden und hatte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Bamberg eingelegt. Die Staatsanwaltschaft war kurz vor der Verhandlung umgeschwenkt und hatte ebenfalls einen Freispruch gefordert. Im Berufungsverfahren endete der Prozess vor zwei Wochen mit einem Freispruch, der nun rechtskräftig ist.

Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau verteidigte Bendels zusammen mit zwei weiteren Kollegen.
Nach der Verhandlung sagte Bendels, dass er im Urteil einen Sieg für die Meinungs- und Pressefreiheit sehe – und einen Erfolg für alternative Medien, die nach dem erstinstanzlichen Urteil öffentlichen Druck aufgebaut hätten. Über die ehemalige Bundesinnenministerin sagte Bendels: „Ich bezweifle sehr stark, dass Nancy Faeser intellektuell befähigt ist, die verfassungsrechtliche Bedeutung dieses wichtigen Grundsatzurteils zu erfassen. Frau Faeser ist meines Erachtens nach nicht nur eine gefährliche und dreiste Politikerin, sie ist zudem eine unfähige und furchtbare Juristin.“

Wegen dieser Montage wurde der Chef des „Deutschland-Kuriers“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
AfD bringt Antrag zur Abschaffung des Politikerbeleidigungs-Paragrafen ein
Das Bild, um das es ging, beruhte auf einem realen Foto, auf dem die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser anlässlich des Holocaust-Gedenktages ein Schild mit der Botschaft „We Remember“ hochhielt. Der Deutschlandkurier erstellte daraus ein satirisches Meme, indem er die Worte „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ darauf montierte. Das Amtsgericht Bamberg sah darin eine „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach dem Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB).

Jens Spahn (CDU) Vorsitzender der CDU-CSU-Bundestagsfraktion.
Die Bundestagsfraktion der AfD will am Donnerstag einen Antrag zur Abschaffung des im Jahr 2021 ausgeweiteten Politiker-Beleidigungs-Paragrafen 188 in den Bundestag einbringen. Spannend wird sein, wie beispielsweise die Union sich verhalten wird. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte sich kürzlich dafür ausgesprochen, den Paragrafen abzuschaffen. „Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte Spahn der Süddeutschen Zeitung. „Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“
Mehr NIUS: FREISPRUCH für Deutschland-Kurier-Chef David Bendels
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Janina Lionello
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