LKA-Kamera filmte Abdul Ballout beim Verlassen des Hauses: CSD-Attentäter stand bis eine Stunde vor der Tat unter Beobachtung
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Der mutmaßliche Attentäter Abdul Ballout stand noch eine Stunde vor dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Eine vom Landeskriminalamt Berlin gegenüber seinem Hauseingang installierte Kamera filmte den 21-Jährigen am Samstagabend um 20:58 Uhr, als er das Haus verließ. Kurz darauf soll er mit einem weißen Transporter im Tiergarten in eine Menschenmenge gerast sein. Eine Frau starb, 29 Menschen wurden verletzt.
Verurteilt, freigelassen, weiter beobachtet
Die Behörden hatten Abdul Ballout bis kurz vor der Tat im Blick. Sein Verhalten nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft Mitte Mai hatte laut Behörden jedoch nicht darauf hingedeutet, dass er unmittelbar einen Anschlag plante. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten hatte Abdul Ballout am 12. Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Jugendfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Er hatte online Propaganda des Islamischen Staats verbreitet und zweimal versucht, nach Mauretanien und Syrien zu gelangen, um sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen.
Bei dem Versuch, aus dem Libanon nach Syrien auszureisen, war er dort festgenommen und nach drei Monaten Untersuchungshaft im November 2025 nach Deutschland abgeschoben worden.
Das Gericht beendete die bereits sechs Monate andauernde Untersuchungshaft und gewährte Ballout eine sogenannte Vorbewährung. Unter anderem sollte er an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Später wollte das Gericht entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung einlegte. Die Behörde hatte auch die Fortdauer der Untersuchungshaft beantragt.
In der Urteilsbegründung hielt das Gericht Ballout zugute, dass er sich in der Hauptverhandlung eingelassen und vom IS distanziert hatte. Gleichzeitig stellte es klar: „Dass der Angeklagte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig keine Straftaten mehr begehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt angesichts des Umstands, dass er auch nach seiner Haftentlassung im Libanon weiterhin Interesse an den Medien des Islamischen Staates zeigte, nicht erwartet werden.“

Der vom LKA überwachte Hauseingang in Berlin-Tiergarten
Sicherheitsbehörden sahen erhebliches Risiko
Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR kamen die Sicherheitsbehörden zu einer deutlicheren Einschätzung. Noch in der ersten Maihälfte, vor der Entlassung aus der U-Haft, soll es eine kurzfristig einberufene Sitzung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin gegeben haben. Die Fachleute von Polizei und Nachrichtendiensten sollen dort zu dem Schluss gekommen sein, es bestehe ein erhebliches Risiko, dass Abdul Ballout erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen könnte. Diese Einschätzung wurde dem Jugendschöffengericht nicht mitgeteilt. Ein solcher Austausch ist offenbar auch nicht vorgesehen.
Das Berliner LKA beobachtete den Islamisten nach seiner Freilassung engmaschig. Sein Handy und seine Social-Media-Kanäle wurden überwacht, Observationsteams folgten ihm regelmäßig. Vor seinem Hauseingang installierte das LKA eine Kamera, deren Aufnahmen jeweils nach 24 Stunden ausgewertet wurden. Abdul Ballout verhielt sich unauffällig. Es gab keine Hinweise auf aktionsorientiertes Verhalten, heißt es aus Sicherheitskreisen. Nach rund zehn Tagen wurde die aufwendige Observation zurückgefahren, auch wegen begrenzter Ressourcen des LKA.
Hohes Risiko, aber Maßnahmen gelockert
Am 26. Mai war Abdul Ballout erneut Thema in einer Sitzung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums. Dieses Mal in der Arbeitsgruppe Risikomanagement. Die Fachleute stellten das Ergebnis einer Risikobewertung vor, die mit dem BKA-System RADAR-iTE ermittelt worden war. Das Programm analysiert unter anderem kriminelle Vorgeschichte, Gewaltbereitschaft, familiäre Bindung, soziales Umfeld und Waffenaffinität. Es wurde nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz entwickelt und wird seit 2017 genutzt.
Bei Abdul Ballout soll die Kategorie „Rot“ herausgekommen sein: hohes Risiko. Da die Observation in den Wochen zuvor keine Anzeichen für ein erhöhtes Risiko geliefert hatte, wurden die Maßnahmen dennoch gelockert. Die technischen Maßnahmen, also Telefon- und Internetüberwachung sowie die Kamera vor der Haustür, liefen weiter.
Anfang Juli beobachteten die Staatsschützer, wie Ballout das Haus verließ und einen verdächtigen Gegenstand am Hosenbund trug, der aussah wie eine Pistole. Am 3. Juli durchsuchten Beamte seine Wohnung. Gefunden wurde eine Spielzeugwaffe.

Kameras in der Straße, in der der Attentäter wohnte
Viele Fragen bleiben offen
Wie, wann und warum sich Abdul Ballout offenbar entschloss, am Samstag mit einem Transporter in die Menschenmenge beim CSD zu fahren, ist bislang unklar. Unbekannt ist auch, ob er allein handelte oder ob Kontakte zu IS-Mitgliedern eine Rolle spielten. Aufschluss könnte die Auswertung des Mobiltelefons geben, das in dem Transporter gefunden wurde und ihm zugerechnet wird.
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