BVG stoppt NIUS-Werbekampagne
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Nach der überaus prominenten NIUS-Werbekampagne in der Berliner U-Bahn und an Bussen erklären die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), dass die Kampagne gestoppt wird. Die BVG habe den Vermarkter aufgefordert, die Kampagne „mit sofortiger Wirkung zu beenden“. Als Anlass für diesen Schritt wird ein „Werbemotiv auf Social Media“ genannt, das „den Eindruck“ erzeuge, in der U-Bahn zu hängen. Welches Motiv gemeint ist, lässt die BVG offen.
In einer Pressemitteilung heißt es konkret: „Die BVG hat ihren Werbevermarkter heute aufgefordert, die Werbekampagne des Portals Nius mit sofortiger Wirkung zu beenden. Anlass ist die Veröffentlichung eines Werbemotivs auf Social Media, das den Eindruck erzeugt, es hinge in der Berliner U-Bahn, und das aus Sicht der BVG und nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet.“
„Die BVG ist als öffentliches Unternehmen an die Grundrechte gebunden. Dazu gehören insbesondere die Meinungsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies bedeutet auch, dass Werbeflächen grundsätzlich diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Werbemotive dürfen dabei nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen“, heißt es weiter.
Vonseiten des Vermarkters heißt es gegenüber NIUS: „Als Vertragspartner der BVG und Werbevermarkter obliegt uns die Aufgabe, der Aufforderung der BVG zu folgen und die notwendigen Schritte zur Beendigung der Kampagne einzuleiten. Somit müssen wir die Kampagne des Kunden mit sofortiger Wirkung beenden.“
Die BVG ihrerseits schreibt weiter: „Zum Zeitpunkt der Werbebuchung lagen der BVG und ihrem Vermarkter ausschließlich Werbemotive vor, die rechtlich nicht zu beanstanden waren.“
Das Motiv war kein Teil der Kampagne
Ein „NIUS-Verantwortlicher“ habe am 3. Juni „auf Social Media ein neues Motiv“ veröffentlicht. Dieses sei nach Auffassung der BVG „offensichtlich rechtswidrig“. Durch die Gestaltung sei der Eindruck erweckt worden, dass das Motiv Teil der gebuchten Kampagne sei und „auf Flächen der BVG ausgespielt“ worden wäre.
Die BVG erklärt: „Richtig ist: Das derzeit im Umlauf befindliche Motiv auf Social Media war weder Gegenstand der gebuchten Kampagne noch wurde es von der BVG oder ihrem Vermarkter freigegeben oder veröffentlicht.“
Um welches Motiv geht es?
Am 3. Juni veröffentlichte NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt eine offensichtliche Bildmontage eines NIUS-Werbemotivs mit der Aufschrift: „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern.“ Auf dem Bild ist das Motiv in einem Zugwaggon zu sehen, der weder einer U-Bahn noch einem Bus der BVG-Flotte ähnelt. Dass es sich bei dem von der BVG beanstandeten Motiv um ebenjenes handelt, ist jedoch nicht bestätigt. Was an der Äußerung der Tatsache, dass es nur zwei Geschlechter gibt, „offensichtlich rechtswidrig“ sein soll, wird nicht klar.

Die BVG schreibt weiter: „Wir ziehen daher klare Grenzen dort, wo Rechte Dritter verletzt werden oder der Eindruck entsteht beziehungsweise bewusst erzeugt wird, rechtswidrige Inhalte würden von der BVG verbreitet oder gebilligt.“
NIUS prüft rechtliche Schritte.
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