Gericht untersagt Correctiv zentrale Aussagen zum „Potsdamer Treffen“
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RedaktionDas Landgericht Berlin II hat Correctiv mehrere Aussagen über das sogenannte „Potsdamer Treffen“ untersagt. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Demnach wurde der Rechercheplattform untersagt, bestimmte Passagen aus zwei Artikeln weiterhin zu verbreiten. Wörtlich heißt es in der Mitteilung: „Das Landgericht hat der Correctiv gGmbH untersagt, in Bezug auf die Klägerin folgende Sätze zu behaupten und/oder zu verbreiten“.
Konkret betrifft das unter anderem die Aussage: „Es bleiben zurück: […] Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“. Auch die Darstellung, die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy habe vorgeschlagen, „Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘“, darf laut Urteil nicht mehr verbreitet werden. Ebenso untersagt wurde eine Passage im Zusammenhang mit einem Vortrag: „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“.
Neben Correctiv selbst richtet sich die Entscheidung auch gegen mehrere weitere Beteiligte. „Den weiteren Beklagten wurde – je nach getätigter Äußerung im Einzelfall – ebenfalls antragsgemäß untersagt, die oben zitierten Äußerungen zu behaupten und/oder zu verbreiten“, heißt es weiter.
Hintergrund ist ein Treffen am 25. November 2023 in Potsdam. Laut Gericht „hielt unter anderen der Österreicher Martin Sellner einen Vortrag, in dem er seine Vorstellungen für den Umgang mit Ausländern und Menschen mit Migrationshintergrund darstellte“.
Die untersagten Aussagen stammen aus zwei Correctiv-Veröffentlichungen. Ein Artikel vom 10. Januar 2024 („Geheimplan gegen Deutschland“) „löste ein großes mediales Echo aus“, so das Gericht. Ein weiterer Beitrag vom 10. September 2025 griff Aussagen eines Teilnehmers auf und enthält ebenfalls eine nun untersagte Passage.
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