„Die Angst hatte sein Denken übernommen“: Freispruch nach Mord an Polizist Simon Bohr (34) – Polizisten-Killer Ahmet G. (19) muss in die Psychiatrie
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Weil er einen Polizisten im Saarland mit einer Dienstpistole ermordet hat, hat das Landgericht Saarbrücken einen 19 Jahre alten Angeklagten wegen besonders schweren Raubes verurteilt. Der Deutsch-Türke Ahmet G. werde in einer forensischen Psychiatrie untergebracht, sagte Richterin Jennifer Klingelhöfer. Unfassbar: Vom Mordvorwurf wurde der Angeklagte freigesprochen.
„Er war beim Überfall in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert“, begründete die Richterin die Entscheidung.
Zeugen: Er schoss weiter, als das Opfer bereits am Boden lag
Der Angeklagte sei während des Polizeieinsatzes infolge einer Krankheit von massiver Angst getragen worden. „Die Angst hatte sein Denken übernommen“, erläuterte die Richterin. Zeugen hatten nach der Tat beschrieben, dass Ahmet G. auch noch geschossen habe, als der Polizist bereits am Boden lag.
Mit einem Besteckmesser war Ahmet G. zunächst in die Tankstelle gestürmt, schrie nur „Kasse!“ und erbeutete wenige Hundert Euro. Auf der Flucht stellten ihn drei Polizisten, darunter ein Kommissaranwärter. Im Einsatz wurde nach bisherigen Erkenntnissen auch ein Taser eingesetzt. Noch ist unklar, wie der 18-Jährige an eine Polizeiwaffe gelangen konnte. Fest steht: Mit dieser Waffe gab er sechs tödliche Schüsse auf Simon Bohr ab.

Szenen aus Völklingen nach dem Mord an dem jungen Polizisten und Familienvater.
Der Tatverdächtige selbst erlitt damals ebenfalls lebensgefährliche Verletzungen, wurde in einem Krankenhaus intensivmedizinisch behandelt.
NIUS berichtet ausführlich über den Fall: Details zum Mord in Völklingen: Polizist Simon B. (34) starb durch sechs Schüsse, Täter Ahmed G. (18) schwebt in Lebensgefahr
Weil er psychisch krank sei habe Ahmet G. die Lage verkannt und mindestens drei Schüsse auf den Polizisten abgegeben. „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte“, so Klingelhöfer.
In der Familie des Täters wurde kaum Deutsch gesprochen
Fotos zeigen Täter Ahmet G. mit lockigem braunen Haar. Nach der Tat stellte sich heraus: Der Jugendliche hatte Probleme. 2023 schloss er die Hauptschule in Völklingen ab, nach Angaben eines Bekannten war er depressiv und deshalb in Behandlung.
Seine Familie, berichtete Bild, lebt seit rund 30 Jahren in Deutschland. Der Vater spricht bis heute kaum Deutsch, hält sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser, soll spielsüchtig sein. Ein Freund der Familie sagte wenige Tage nach der Tat gegenüber Bild: „Ich habe Ahmet nur wenige Tage vor der Tat gesehen. Er wirkte bedrückt. Offenbar gab es wieder Krach zu Hause, weil der Vater erneut das Geld verzockt hatte.“
Tragisch: Es wird vermutet, dass der 18-jährige Ahmet die Tankstelle überfiel, um Geld für die Familie zu beschaffen.

Spurensicherung vor Ort, der Großeinsatz lief über Stunden, Anwohner waren verängstigt.
Gutachter attestierte „eingeschränkte Schuldunfähigkeit“
Ein Gerichtsgutachter hatte dem jungen Mann wegen einer schizophrenen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.
Der Angeklagte hatte am 21. August 2025 nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und Polizeioberkommissar Simon Bohr (34) mit sechs Schüssen getötet. Der Angeklagte feuerte demnach das gesamte Magazin auch auf weitere Polizisten ab, bis er selbst mit Schüssen gestoppt wurde.

Trauer um Simon Bohr, das Saarland und ganz Deutschland standen nach der Tat unter Schock.

Das Urteil des Landgerichts – ein Freispruch vom Mordvorwurf – wirft Fragen auf.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Jugendstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert. Auch die Nebenklage, die die Witwe des 34 Jahre alten Polizisten vertritt, forderte eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter und eine Jugendstrafe – allerdings die Höchststrafe von 15 Jahren.
Die Verteidigung sah die Mordmerkmale hingegen nicht erfüllt und sprach sich wegen Totschlags und versuchten Totschlags für eine Jugendstrafe von sechs Jahren und eine Unterbringung aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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