NIUS siegt über BVG vor Gericht: Werbekampagne muss fortgesetzt werden!
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- Nach der überaus prominenten NIUS-Werbekampagne in der Berliner U-Bahn und an Bussen erklärten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Juni, dass die Kampagne gestoppt werde.
- NIUS ging gegen die Maßnahme vor Gericht und siegte.
- Die BVG ist nun verpflichtet, die Werbekampagne von NIUS wieder durchzuführen.
Im Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13. Juli 2026 heißt es:
Die Antragsgegnerin (gemeint ist die BVG, d.Red.) wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, ihren Werbepartner „binnen drei Werktagen nach Zustellung des Beschlusses anzuweisen, die Werbekampagne der Antragstellerin [...] fortzusetzen.“
Heißt: Die BVG muss die Werbekampagne von NIUS in Bussen und U-Bahnen wieder durchführen.
NIUS hatte mit dem Slogan „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird“ bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung:
„Die Aufforderung zur vorzeitigen Beendigung sei ohne rechtliche Grundlage rechtswidrig erfolgt. Die geschalteten Werbemotive seien auch nach Einschätzung der Antragsgegnerin rechtlich unbedenklich.“
BVG muss Niederlage bekanntgeben
In dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin heißt es außerdem:
Die Antragsgegnerin (gemeint ist die BVG, d.Red.) wird verpflichtet, binnen drei Werktagen nach Zustellung des Beschlusses durch Pressemitteilung öffentlich bekannt zu geben, dass ihr die Verbreitung der vorgenannten Äußerungen vorläufig durch gerichtlichen Beschluss untersagt worden ist.
Damals hatte die BVG ihren Vermarkter aufgefordert, die Kampagne „mit sofortiger Wirkung zu beenden“. Als Anlass für diesen Schritt war ein „Werbemotiv auf Social Media“ genannt, das „den Eindruck“ erzeuge, in der U-Bahn zu hängen.
Diese Anordnung war falsch, wie nun das Verwaltungsgericht Berlin feststellt.
Steinhöfel: Grenzen der Meinungsfreiheit werden nicht von BVG festgelegt
„Die BVG als Staatsunternehmen wollte über die Grenzen der Meinungsfreiheit befinden. Dabei hat sie Rechtsbruch begangen, den sie jetzt auch noch selbst durch Pressemitteilung bekanntgeben muss. Ein weiteres Paradebeispiel für einen aggressiv-übergriffigen Staat, der dank der Justiz in seine Schranken gewiesen wurde.“

Joachim Steinhöfel vertrat NIUS in dieser Sache vor Gericht.
Zur Rolle des Staates im Meinungskampf führt das Gericht aus: „Der Staat ist ausschließlich Adressat, aber nicht Teilnehmer des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses.“
BVG stoppte Kampagne am 5. Juni
In einer Pressemitteilung hieß es damals: „Die BVG hat ihren Werbevermarkter heute aufgefordert, die Werbekampagne des Portals Nius mit sofortiger Wirkung zu beenden. Anlass ist die Veröffentlichung eines Werbemotivs auf Social Media, das den Eindruck erzeugt, es hinge in der Berliner U-Bahn, und das aus Sicht der BVG und nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet.“

Dieses Mockup ist nicht Teil der offiziellen Kampagne geworden.
„Die BVG ist als öffentliches Unternehmen an die Grundrechte gebunden. Dazu gehören insbesondere die Meinungsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies bedeutet auch, dass Werbeflächen grundsätzlich diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Werbemotive dürfen dabei nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen“, heißt es weiter.
Vonseiten des Vermarkters hieß es gegenüber NIUS: „Als Vertragspartner der BVG und Werbevermarkter obliegt uns die Aufgabe, der Aufforderung der BVG zu folgen und die notwendigen Schritte zur Beendigung der Kampagne einzuleiten. Somit müssen wir die Kampagne des Kunden mit sofortiger Wirkung beenden.“
Die BVG ihrerseits schrieb in ihrer Mitteilung weiter: „Zum Zeitpunkt der Werbebuchung lagen der BVG und ihrem Vermarkter ausschließlich Werbemotive vor, die rechtlich nicht zu beanstanden waren.“
Das Motiv war kein Teil der Kampagne
Ein „NIUS-Verantwortlicher“ habe am 3. Juni „auf Social Media ein neues Motiv“ veröffentlicht. Dieses sei nach Auffassung der BVG „offensichtlich rechtswidrig“. Durch die Gestaltung sei der Eindruck erweckt worden, dass das Motiv Teil der gebuchten Kampagne sei und „auf Flächen der BVG ausgespielt“ worden wäre.
Die BVG erklärte: „Richtig ist: Das derzeit im Umlauf befindliche Motiv auf Social Media war weder Gegenstand der gebuchten Kampagne noch wurde es von der BVG oder ihrem Vermarkter freigegeben oder veröffentlicht.“
Um welches Motiv geht es?
Am 3. Juni veröffentlichte NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt eine ironische Replik auf die zahlreich geäußerten Unmutsbekundungen linker Aktivisten und Medien: eine offenkundige Bildmontage eines möglichen NIUS-Werbemotivs mit der Aufschrift „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern.“ Auf dem geposteten Bild ist dieses Motiv in einem Zugwaggon zu sehen, der weder einer U-Bahn noch einem Bus der BVG-Flotte ähnelt. Dass es sich bei dem von der BVG beanstandeten Motiv um ebenjenes handelt, ist jedoch nicht bestätigt. Was ferner an der Äußerung, es gebe nur zwei Geschlechter, „offensichtlich rechtswidrig“ sein könnte, wird nicht klar.

Die BVG schrieb damals: „Wir ziehen daher klare Grenzen dort, wo Rechte Dritter verletzt werden oder der Eindruck entsteht beziehungsweise bewusst erzeugt wird, rechtswidrige Inhalte würden von der BVG verbreitet oder gebilligt.“ Kritik an dieser Entscheidung kam sogar von den Grünen.
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