Unfassbar: Stürzenberger wurde von den Behörden verboten, eine Stichschutzweste zu tragen
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Es sind Szenen, die um die Welt gingen: Sulaiman A., ein islamistischer Terrorist, sticht auf Islamkritiker Stürzenberger ein. Sechs Menschen werden schwer verletzt. Polizist Rouven L. stirbt durch die erlittenen Stiche in den Hals.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) spricht Beileidsbekundungen aus – nach Mannheim reist er nicht. Brisanter Hintergrund: Es ist nicht das erste Mal, dass das Team um Stürzenberger Opfer von islamistischen Angriffen geworden war.
Unbegreiflich: Die Polizei München hatte Michael Stürzenberger offenbar verboten, eine Stichschutzweste zu tragen. Dies sei eine „passive Bewaffnung“ und das sei nicht gesetzeskonform. Noch immer liegt der Islamkritiker mit Stichverletzungen im Krankenhaus.
Die rechtlichen Grundlagen dazu: Das Versammlungsgesetz verbietet es Bürgern im Paragraf 17a Versammlungsgesetz, sogenannte „Schutzwaffen“ zu tragen. Dazu gehören Gegenstände wie Mundschutz-Masken, Motorradhelme, jegliche Art von Rüstung, Skibrillen oder gepolsterte Handschuhe oder eben auch Schutzwesten.
Vom Gesetzgeber werden diese Gegenstände als „passive Waffe“ eingestuft. Wer diese Gegenstände auf einer öffentlichen Versammlung trägt, muss damit rechnen, durch die Polizei von seiner eigenen Versammlung ausgeschlossen zu werden. Weil Michael Stürzenberger das nicht riskieren wollte, verzichtete er auf seine stichfeste Weste und fuhr ohne Weste nach Mannheim – und wurde Opfer des islamistischen Messer-Angriffs.
Auf NIUS-Anfrage, ob bestätigt werden kann, dass ein explizites Stichschutzwesten-Verbot erteilt wurde, antwortete die Polizei München bisher nicht.
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