Beschluss verschoben: Übersteht das Heizgesetz die Sommerpause überhaupt?
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Das Heizungsgesetz ist gestoppt – eine große Klatsche für die Ampel-Regierung! Erst nach der Sommerpause, Anfang September, wird der Bundestag nun über das umstrittenste Gesetz seit Jahren entscheiden. Und schon wieder gehen Diskussionen um das Gesetz los. NIUS erklärt, wie es weitergeht und ob das Gesetz die Sommerpause überhaupt überlebt.
Selten hat eine Regierung eine so fette Klatsche für ein Gesetzgebungsverfahren bekommen wie die Ampel diese Woche vom Bundesverfassungsgericht. Um eine „irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte“ von Abgeordneten zu verhindern, also einen großen Vertrauensverlust in die parlamentarische Demokratie, wurde das Verfahren gestoppt. 94 Seiten Gesetzestext hätten die Abgeordneten in wenigen Tagen durcharbeiten und Verbesserungsvorschläge machen müssen – zu wenig Zeit für eine „gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung“, wie das Bundesverfassungsgericht befürchtet.
Kein Beinbruch für Habeck – angeblich
Für den verantwortlichen Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) ist das kein Beinbruch – behauptet er jedenfalls. Schließlich sei nicht das Gesetz selbst, sondern nur das Gesetzgebungsverfahren gestoppt worden: „Es ist formal geeinigt, es ist inhaltlich beschlossen – es gibt heute gar keine Debatte mehr über die Inhalte des Gesetzes sondern nur noch über diese Form“, sagte Habeck (Grüne) am Donnerstagabend bei Markus Lanz.
Ob das wirklich in Stein gemeißelt ist?
Schließlich war die Ampel-Regierung schon ein halbes Dutzend Mal (angeblich) geeint. Das Gesetz war sogar schon im Kabinett beschlossen – jedoch mit einer Protokoll-Notiz von Finanzminister Christian Lindner (FDP). Seitdem gab es zig Änderungen, öffentlichen Streit und erst kurz vor der Sommerpause die „Einigung“, die das Bundesverfassungsgericht nun ausgebremst hat.
Wahlkampf-Geschenk für Markus Söder
Dass es „gar keine Debatte mehr über die Inhalte des Gesetzes“ gebe, könnte auch ein gewisser Markus Söder verhindern wollen: Anfang September, wenn das Gebäudeenergiegsetz dann schlussendlich beschlossen werden soll, werden die Wahlkämpfe in Hessen und Bayern auf dem Höhepunkt sein. Gerade der CSU-Chef steht im Verdacht, das Thema weiter nutzen zu wollen, um Stimmen bei Ampel-Wählern zu sammeln.
Die Union – ebenso wie die AfD – hat ein politisches Sommerthema geschenkt bekommen, das die Bürger im Land sehr emotionalisiert. Bei Maischberger hatte der bayerische Ministerpräsident bereits angekündigt, das Gesetz – sollte die Union bei der Bundestagswahl 2025 zur Kanzlerpartei gewählt werden – wieder zurückdrehen zu wollen.
Das steht im Heizungsgesetz
Bis dahin ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die Regierung an dem Gesetz noch etwas ändern wird:
Kern des Gebäudeenergiegesetzes ist, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können, jedoch nicht nur Wärmepumpen, sondern jede mögliche Form des CO2-armen Betriebs.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 inkraft treten, wird zunächst jedoch nur für Neubaugebiete (wo sowieso beinahe ausschließlich Wärmepumpen) gelten. Ursprünglich sollten alle neuen Heizungen von 2024 an diese Vorgabe erfüllen. Das hat die Regierung nach heftiger Kritik und auf Drängen der FDP entschärft. Auch die Wärmepumpen-Pflicht im Falle eines Heizungs-Austausches in Bestandsbauten ist nicht mehr im Gesetz: Diese Entscheidung wurde an die sogenannte „kommunale Wärmeplanung“ gekoppelt.
Bis die abgeschlossen ist, darf im Bestand weiterhin jede Heizung eingebaut werden, selbst Gas- und Öl-betriebene. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanung bis 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis 2028.
Nach monatelnager Unsicherheit ist nun auch klar, welche Förderungen vorgesehen sind: Bis zu 30.000 Euro sollen als förderfähige Summe angegeben werden können, Familien mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen, bekommen bis zu 70 Prozent erstattet – also maximal 21.000 Euro.
Von Habecks ursprünglichen Plänen, die schon ab 2024 bei jeder neuen oder kaputten Heizung Wärmepumpen-Zwang beinhalteten, ist nicht mehr viel übrig. Im vorliegenden Gesetz ist die Ampel jetzt wenigstens vereint. Die Opposition fordert, dass Gesetz komplett neu aufzusetzen (Union) oder ganz zu lassen (AfD). So oder so: Trotz sommerlicher Temperaturen wird in Deutschland auch in den kommenden Wochen übers Heizen diskutiert werden.
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Julius Böhm
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