Fragwürdiges Gutachten des Verfassungsschutzes: AfD-Politiker Thore Stein kämpft vor Gericht um seinen Jagdschein
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Björn HarmsWeil er angeblich dem ehemaligen „Flügel“ der AfD angehört, verweigert das zuständige Landratsamt in Mecklenburg-Vorpommern einem AfD-Politiker die Verlängerung seines Jagdscheins. Als Grundlage dient ein fragwürdiges Gutachten des Verfassungsschutzes, das NIUS vorliegt. Nun kommt es am Montag zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin.
Thore Stein hat ein Hobby, das im ländlichen Mecklenburg-Vorpommern keine Seltenheit ist. Seit seiner Studentenzeit ist der heute 38-Jährige passionierter Jäger. Jagdscheine werden bekanntlich nur für einen begrenzten Zeitrahmen ausgestellt. Im März 2021 drohte die waffenrechtliche Erlaubnis von Stein auszulaufen. Um alsbald wieder auf seinem geliebten Hochsitz Platz nehmen zu können, stellte Stein einen Antrag auf Verlängerung für die nächsten drei Jagdjahre – vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2024.
Nach mehreren Monaten kommt das Ablehnungsschreiben
Eigentlich ist ein solches Ersuchen eine reine Formsache. Stein ist nicht vorbestraft, Reserveoffizier der Bundeswehr und übt seine Passion bereits seit 2009 aus. Doch auf eine Rückmeldung wartet der vierfache Familienvater lange Zeit vergebens. Was er nicht ahnt: Die Untere Jagdbehörde im Landkreis Ludwigslust-Parchim hat gar nicht vor, ihm die Genehmigung zu erteilen. Denn aus Sicht der Verantwortlichen in der Behörde gibt es einen entscheidenden Makel: Thore Stein ist Politiker der AfD in Mecklenburg-Vorpommern. Und tatsächlich: Nach mehreren Monaten Wartezeit wird Stein die waffenrechtliche Erlaubnis versagt.
Aus den Gerichtsakten, die NIUS vorliegen, geht hervor, wie sich die Jagdbehörde zielstrebig auf die Suche nach Argumenten begibt, um ihm den Jagdschein zu verwehren. Man greift zurück auf ein Gutachten des Verfassungsschutzes, in dem Stein mit abenteuerlichen Begründungen als Verfassungsfeind gebrandmarkt wird. Von einer ergebnisoffenen Prüfung kann kaum die Rede sein. Mit dem Eingang des Antrags, so wirkt es jedenfalls, scheint die Entscheidung schon gefallen zu sein. Mitunter wird Sachbearbeitern der Jagdbehörde von ihren Vorgesetzten nahegelegt, nochmal „nachzufassen“, um gewichtigere Gründe aufzubieten, damit der AfD-Politiker seinen Jagdschein verliert.
Was passiert nach der Antragstellung?
Schon kurz vor Eingang des Antrags, am 17. März 2021, meldet sich der Verfassungsschutz bei der Jagdbehörde. Der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Abteilung im Innenministerium („Abteilung 5“) und untersteht damit direkt dem SPD-Innenminister Christian Pegel. Der Nachrichtendienst verschickt ein „Behördenzeugnis“ an die Sachbearbeiterin B., die den Antrag von Thore Stein bearbeitet.

Christian Pegel (SPD), der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, ist der Dienstherr des Landesverfassungsschutzes.
Der Inlandsnachrichtendienst attestiert dem Politiker in einem vierseitigen Papier eine Mitgliedschaft beim „Flügel“, der „auch in Mecklenburg-Vorpommern als gesicherte rechtsextremistische Bestrebung zu bewerten“ sei. Der Flügel formierte sich ab 2015 als lose parteiinterne Gruppierung um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, löste sich jedoch Ende April 2020 auf Druck des AfD-Bundesvorstands auf. Thore Stein hat sich selbst nie als Angehöriger des „Flügels“ verstanden. Er gehörte auch nicht zu den Unterzeichnern der „Erfurter Erklärung“, die als Gründungsdokument des „Flügels“ gilt.
Sätze werden aus dem Kontext gerissen
In seinem Schreiben listet der Verfassungsschutz „Erkenntnisse“ über Thore Stein, die in den Augen des Geheimdienstes „tatsächliche Anhaltspunkte für die Unterstützung rechtsextremistischer Bestrebungen darstellen“. Bei diesen Erkenntnissen handelt es sich um eine Sammlung von Aussagen aus den sozialen Netzwerken, die anschließend vom Mitarbeiter des Verfassungsschutzes interpretiert werden. Besonders perfide: Häufig zitiert man nicht einmal die gesamte Aussage, sondern reißt einzelne Sätze aus dem Kontext.
So postet AfD-Politiker Stein am 10. Dezember 2019 auf Facebook: „Während im Landkreis die Geburtsstationen dicht machen, beschließt man im Kreistag mal eben die Errichtung der sogenannten ‚Kulturmühle‘ für 34 Millionen Euro (Kostensteigerung wahrscheinlich!). Stellt sich die Frage, wer im dort anzusiedelnden ‚Jugendtheater‘ einst spielen soll, wenn es keinen Nachwuchs mehr gibt im Landkreis. Es ist eine abgehobene und dekadente Politkaste, die dieses Land ruiniert.“ Gemäß Verfassungsschutz verbreitet Stein damit „eine in Flügel-Kreisen typische verschwörungsideologische Bezeichnung der Regierung als ‚Kaste‘, die das Land zerstören würde.“
Am 14. August 2019 teilt Thore Stein auf Facebook einen Artikel der Zeit, in dem es um die Forderung linker Kapitalismuskritiker geht, die Familie abzuschaffen. Der AfD-Politiker kommentiert: „Linke Utopien oder Vordenker einer neuen Gesellschaftsordnung? Letztlich sind wir auf dem besten Weg dorthin. Ein Grund mehr für uns diesen Kampf weiterzuführen. Die Familie ist und bleibt die Keimzelle eines vitalen Volkes.“ Am 16. Januar 2020 teilt Stein mit dem Hinweis „Ein Volk in Auflösung“ einen Artikel der Jungen Freiheit. Der trägt die Überschrift: „Migrationsbericht: Immer weniger Deutsche, immer mehr Ausländer“.
Der verantwortliche Verfassungsschützer kommentiert die beiden geteilten Beiträge wie folgt: „Damit propagiert die Person die vielfach von ‚Flügel‘-Vertretern behauptete Auflösung des deutschen Volkes im ethnischen Sinne aufgrund von Zuwanderung.“
Auch Antifa-Quellen tauchen in den Gerichtsakten auf
Noch absurder wird es, wenn Stein als Flügel-Anhänger identifiziert wird, weil er ein liberales Waffenrecht fordert. Im Schreiben des Innenministeriums heißt es: „Die Person zeigte sich auf seiner Facebook-Seite auch offen als Jäger und plädierte für ein ‚liberales Waffenrecht‘. Damit folgte er einer ‚Flügel‘-Forderung, die hohen gesetzlichen Einschränkungen für den Besitz einer Waffe zu senken mit dem Ziel einer Erhöhung des individuellen legalen Waffenbesitzes. Diesem Ziel stellte er vermeintlich ‚grüne Verbotsphantasien der Jagd‘ gegenüber.“
Zum Teil greift das Gutachten des Verfassungsschutzes sogar auf Quellen der linksradikalen Szene zurück. So landet auch ein Blogeintrag des Antifa-Blogs „Informationsdienst zur AfD in Sachsen“ in der Akte. Der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes begründet dies so: „Lediglich der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass die Person bereits von einem Outing der Antifa betroffen war. Die Inhalte dieses Outings werden sich seitens der Verfassungsschutzbehörde nicht zu eigen gemacht.“
Besonders interessant ist jedoch eine handschriftliche Notiz auf den Dokumenten aus dem Innenministerium. „Frau B., bitte nachfassen, welche Sachverhalte die Nähe zum ‚Der Flügel‘ nahelegen. Derzeit scheinen mir die Gründe für eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit noch nicht überzeugend“, ist dort zu lesen. Offenbar ist den Vorgesetzten aus der Jagdbehörde das Gutachten des Verfassungsschutzes nicht ausreichend, um den Entzug des Jagdscheins zu begründen. Da aber auf jeden Fall etwas gefunden werden soll, macht sich Sachbearbeiterin B. auf die Suche.
Die Bearbeitung des Antrags dauert mehrere Monate
Ihre Jagdbehörde sammelt weiter akribisch Aussagen von Thore Stein aus den sozialen Medien. Strafrechtlich relevant ist davon noch immer keine einzige Aussage. Zum Teil sind die neuen Beispiele noch grotesker als das gelieferte Material des Verfassungsschutzes. Am 23. November 2021 schickt man an Steins Anwalt Alexander Wolf nach mehreren Monaten Wartezeit einen endgültigen Ablehnungsbescheid: „Die Erteilung eines Jagdscheines gemäß Antrag vom 29.03.2021 wird versagt“, heißt es darin. „Die Kosten des Verfahrens sind durch den Antragsteller zu tragen.“
Was aber sind die weiteren Gründe für die angebliche Verfassungsfeindlichkeit von Stein, die in dem Papier erwähnt werden?
Am 7. Dezember 2020 verfasst der AfD-Politiker einen Beitrag auf Facebook, der mit den Worten „Ein Volk in Selbstauflösung!“ eingeleitet ist. Er schreibt: „Bereits heute beträgt die Geburtenrate in Deutschland lediglich 1,6 Kinder je Frau. Wir brauchen eine vernünftige Familienpolitik, sichere und gut bezahlte Arbeitsplätze und vor allem müssen wir jungen Familien wieder das Gefühl geben, dass sie in dieser Gesellschaft willkommen sind! Kinder sind kein ‚Horror‘, keine ‚Einschränkung der Freiheit‘ und keine ‚Klimakatastrophe‘. Sie sind die Zukunft!“
Die Jagdbehörde nutzt diese Aussage, um den Bestseller-Autor Thilo Sarrazin zu diskreditieren: „Mit dem Facebook-Posting vom 7. Dezember 2020 ‚Ein Volk in Selbstauflösung!‘ werden Reminiszenzen an die politischen Schriften von Thilo Sarrazin erweckt, die in vielen Teilen von überkommene völkische und biologistische Narrative bedienen“, erklärt die Jagdbehörde in brüchigem Deutsch mit falscher Rechtschreibung.

Thore Stein ist seit September 2021 Abgeordneter der AfD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.
Verantwortlich für die Kommentare von anderen
An anderer Stelle postet Stein ein Bild von einer Tasse mit der Aufschrift „heimattreu“. Was die Jagdbehörde wie folgt interpretiert: „Der Begriff ‚heimattreu‘ wird in völkisch-nationalistischen Kreisen als Bekenntnis zu einer entsprechenden Haltung verwendet und hat unter anderem dem 2009 als verfassungsfeindliche Bestrebung verbotenen rechtsextremistischen, neonazistischen Verein ‚Heimattreue Deutsche Jugend‘ seinen Namen gegeben.“
Selbst als Stein 2019 den deutschen Opfern des antisemitischen Anschlags in Halle gedenkt, hat die Jagdbehörde etwas einzuwenden – wieder mit gravierenden Rechtschreibfehlern: „Entlastend sind zwar die Anteilteilnahme mit den Opfern des antisemitisch motivierten Terroranschlages in Halle, bei dem ein Ortsansässiger am 9. Oktober 2019 (dem jüdischen Feiertag Jom Kippur) versuchte, in die Synagoge einzudringen und die dort feiernden Juden zu erschießen, und nach Misslingen dieses Planes zwei zufällig anwesende Mitbürger tötete, sowie die zumindest indirekte Distanzierung vom Täter und seinen Aktionen“, heißt es in der Akte. Doch problematisch für die Behörde ist ein Kommentarschreiber unter dem Post.
Die Jagdbehörde bemängelt: „Eine Distanzierung von dem Kommentar ‚Das ist erst der Anfang. Das wird nicht besser. Solange man die Grenzen nicht dichtmacht.‘ mit dem ein Nutzer versuchte, die Verantwortung für die antisemitisch und eindeutig rechtsextremistisch motivierte Tat eines deutschen Täters gegen weitere Angehörige des deutschen Volkes ohne schlüssige Erklärung bei den hier lebenden und einwandernden Migranten zu verorten, ist dagegen unterblieben. Auch dieses einzelne entlastende Moment wurde damit letztlich untergraben.“ Stein wird also als Verfassungsfeind gebrandmarkt, weil er dem Kommentar eines Dritten nicht unmittelbar widerspricht.
Am Montag kommt es zur Verhandlung vor Gericht
Gegen den Bescheid der Jagdbehörde vom 23. November 2021 erhebt Stein – mittlerweile ist er für die AfD in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eingezogen – über seinen Anwalt Widerspruch. Die Entscheidung sei „offenkundig rechtswidrig und aufzuheben“, heißt es in dem Schriftsatz seines Anwalts Alexander Wolf. „Vorsorglich erheben wir auch gegen die Kostenfestsetzung Widerspruch und beantragen zugleich Aussetzung der Vollziehung“. Anfang 2022 reicht man auch Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin ein.
Auch hier passiert lange Zeit nichts. Über Jahre hinweg eröffnet das Verwaltungsgericht kein Verfahren – angeblich, weil die Kapazitäten dafür fehlen. Eine endgültige Entscheidung über die Verlängerung des Jagdscheins steht somit weiterhin aus. Das hat weitreichende Folgen: Jäger brauchen den Jagdschein nicht nur, um die Jagd auszuüben, er ist auch Grundvoraussetzung für ihre Waffenbesitzkarte. Der Jagdschein weist den Bedarf für Waffen nach, und nur wer einen Bedarf nachweisen kann, hat das Recht, die Waffen zu besitzen.
Der Fall Thore Stein steht exemplarisch für den Umgang der deutschen Behörden mit AfD-Mitgliedern. In fast allen Bundesländern gibt es mittlerweile entsprechende Fälle, in denen die Jagd- und Waffenbehörden AfD-Mitgliedern die Erlaubnis zum Tragen einer Waffe entziehen oder entziehen wollen. Eine einheitliche bundesgerichtliche Rechtsprechung gibt es noch nicht. Am Montag um 10:00 Uhr kommt es im Fall von Thore Stein nun zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Schwerin. Wie das Verwaltungsstreitverfahren ausgeht, ist noch offen.
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Das vollständige AfD-Gutachten des Brandenburger Verfassungsschutzes
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