Grüne verhandeln umstrittene Parteireform: Zu viel Macht für Funktionäre?
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Die Grünen starten eine Urabstimmung über neue Parteiregeln. Kritiker fürchten um die Basisdemokratie, die Führung erhofft sich effizientere Entscheidungswege.
Die rund 184.000 Grünen-Mitglieder können ab heute über eine grundlegende Reform ihrer Parteiregeln abstimmen. Ziel ist nach Darstellung der Parteiführung eine Straffung der oft langwierigen Parteitage – interne Kritiker sehen hingegen basisdemokratische Prinzipien in Gefahr. Die Urabstimmung findet online oder auf Wunsch als Briefwahl statt. Die Ergebnisse will die Parteiführung am 6. Juli bekanntgeben.
Höhere Hürden für Anträge
Vorgeschlagen werden unter anderem höhere Quoren für Anträge bei Parteitagen, ein längerer Vorlauf für Anträge sowie höhere Hürden – in Form nötiger Unterstützer – für Kandidaturen für den Bundesvorstand. Der Parteirat, ein Beratungsgremium für den Bundesvorstand, soll schlagkräftiger besetzt werden, und zwar mit Mitgliedern aus dem Kreis der Landes- und Fraktionsvorsitzenden und möglichen Bundesministern.
Die Kritiker fürchten zu viel Macht für Parteifunktionäre. Derart weitreichende Entscheidungen müssten auf Bundesparteitagen getroffen werden, fordern sie.
Die diskutierten Fragen seien zu komplex für eine Urabstimmung, heißt es in einer Argumente-Sammlung der Bundesarbeitsgemeinschaften der Grünen, also interner Fachgremien zu unterschiedlichen Themen von Mobilität bis Frauenpolitik. Darüber berichtete das Portal Politico.
Grünen-Chefin: Parteiregeln brauchen ein Update
Parteichefin Franziska Brantner argumentiert hingegen, die Grünen arbeiteten noch auf der Grundlage von Regeln aus einer Zeit mit deutlich weniger Mitgliedern und sehr viel langsameren Entscheidungsverfahren.

Will den Liberalismus neu denken: Die grüne Co-Vorsitzende Franziska Brantner.
Die Partei müsse so schlagkräftig sein, wie es die Zeiten erforderten, sagte sie der dpa in Berlin. Die Reform solle die Basis und die kommunale Ebene stärken.
Gericht stoppte Urabstimmung nicht
Der Versuch einiger Parteimitglieder, die Urabstimmung per Gerichtsentscheid zu verhindern, war jüngst gescheitert. Das Landgericht Berlin hat es im Eilverfahren abgelehnt, eine einstweilige Verfügung gegen die Urabstimmung zu erlassen. Nach Auffassung des Landgerichts ist es den klagenden Parteimitgliedern zumutbar, den Ausgang der Urabstimmung abzuwarten und bei Bedarf anschließend dagegen vorzugehen. Diese haben angekündigt, das wahrscheinlich zu tun, falls keine Beteiligung von mindestens 50 Prozent der Mitglieder sowie Zweidrittelmehrheiten für die vorgeschlagenen Änderungen erreicht werden.
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