Zuviel am Handy: Will Prien Eltern die Kinder wegnehmen?
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Bei der Vorstellung des Berichts einer Expertenkommission zu „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ regte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an, wonach Eltern bei übermäßigem Social-Media-Konsum der Kinder Strafen drohen.
„Was spräche dagegen, ins BGB aufzunehmen, dass Eltern Kindern bis zu einem Alter von drei Jahren überhaupt keinen Zugang zu digitalen Endgeräten gewähren dürfen?“, hatte die Ministerin unlängst im „Wiarda-Blog“ zu Protokoll gegeben. Sie habe „eine große Sympathie für die Empfehlung, die elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern durch eine entsprechende Einfügung ins BGB.“
Am Mittwoch präzisierte Prien ihre Idee auf der Pressekonferenz zur Übergabe des Berichts. Auf die Frage eines Reporters, ob die „Nachbarn dann melden sozusagen, ja, also meine Nachbarn setzen ihr dreijähriges Kind den ganzen Tag vors Tablet“, sagte sie: „Ich habe ja verwiesen auf die Regelung zur gewaltfreien Erziehung. Das ist eine soziale Norm, die durch das BGB definiert wird. Und natürlich kann das dann tatsächlich in besonders extremen Fällen auch dazu führen, dass das Jugendamt eingeschaltet wird.“
Im Klartext: Zu viel am Handy – Kinder weg?
Das sei ja nicht die Mehrzahl der Fälle, sagte Prien. „Es geht schlicht und ergreifend um die Frage: Sind wir uns in dieser Gesellschaft einig und schreiben das auch auf in das Gesetz, das im Wesentlichen das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern regelt? Schreiben wir auf, was aus unserer staatlichen Sicht dem Schutzauftrag und dem Erziehungsauftrag gegenüber dem Kind und dem Jugendlichen entspricht. Und wir wissen aus der Regelung aus dem Jahr 2000, dass das erhebliche Auswirkungen gehabt hat. Man macht das nämlich nicht. Man schlägt seine Kinder schlicht nicht.“

Foto v. l.: Nadine Schön, Kommissionsvorsitzende und ehemalige MdB; Karin Prien; Olaf Köller, Kommissionsvorsitzender und Direktor des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik
Nicht einmal die Unionsfraktion folgt dem Vorschlag
Eine klare Absage kam von Bildungspolitikerin Anja Weisgerber (CSU). Gegenüber NIUS sagte sie: „Nach unserer Auffassung sind vornehmlich die Eltern in der Pflicht für eine entwicklungsangemessene Medienerziehung ihrer Kinder. Dem Vorschlag einer Änderung des BGB mit dem Ziel, digitale Vernachlässigung bei Kindern und Jugendlichen als mangelnde erzieherische Verantwortung zu erfassen, folgen wir nicht. Das Elternrecht ist ein hohes Gut, in welches nicht vorschnell eingegriffen werden darf. Nur wenn eine Kindeswohlgefährdung besteht, ist dies gerechtfertigt. Dafür bedarf es keiner Änderung des BGB.“
Unverzüglich Gespräche mit der Justizministerin aufnehmen
Die Regelung zur Gewaltfreiheit in der Erziehung habe sich durchaus bewährt, sagt Prien, und wollte das ausdrücklich als Argument für eine gesetzliche Regelung gegen „digitale Verwahrlosung“ verstanden wissen. „Das ist übrigens eine Einsicht, die vorher einfach schlicht so nicht in unserer Gesellschaft verbreitet war. Und insofern glaube ich, und das ist auch die Einschätzung der Sachverständigen gewesen, das wird massive Auswirkungen auch auf die Frage der Erziehungsberatung, auf die Frage, wie Ärzte, auch das ist ja Gegenstand, wie Ärzte im Rahmen der U-Untersuchung, wie Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeuten, alle, die mit Erziehung Beauftragten, ihr gegenüber Kindern auftreten. Und deshalb erhofft sich die Kommission, und ich teile diese Einschätzung, dass das eine erhebliche Auswirkung haben wird.“
Wie ernst Prien diese Idee der staatlichen Intervention in die Familien verfolgt, daran ließ die Ministerin in der Pressekonferenz ebenfalls keinen Zweifel. Der „Vorschlag ist, die elterliche Medienerziehung auch familienrechtlich zu rahmen und zu regeln. Das heißt nicht mehr und nicht weniger. Und es ist ehrlich gesagt schon eine ziemlich große Sache, das Bürgerliche Gesetzbuch an dieser Stelle zu ändern. Wir haben das zuletzt in diesem großen Anspruch im Jahr 2000 gemacht, als das Recht auf gewaltfreie Erziehung in das BGB aufgenommen wurde, und ich erwähne das deshalb, weil das eine ähnliche Dimension hat. (…) Ich kann sagen, dass ich das für einen ganz wesentlichen Ansatz halte und dass ich natürlich unverzüglich mit meiner Kollegin (Bundesjustizministerin, SPD – Anm. d. Red.) Frau Dr. Hubig die Gespräche über die Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch aufnehmen werde.“
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