Bis zu 4.582 Euro mehr: IW zeigt Folgen einer Splitting-Reform für Alleinverdiener
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Das Ehegattensplitting steht erneut zur Debatte. Eine Reform, die Arbeitsanreize für Zweitverdiener verbessern soll, hätte nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft jedoch vor allem für klassische Einverdienerfamilien spürbare Folgen. Wer das Ehegattensplitting einschränkt, „erhöht vor allem für Alleinverdiener-Familien die Steuerlast“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des IW Köln.
Nach Darstellung des Instituts hätten die Haushalte in Deutschland „im vergangenen Jahr ohne das Ehegattensplitting rund 25 Milliarden Euro mehr Einkommensteuer bezahlt“. Der steuerliche Effekt konzentriert sich dabei fast vollständig auf Familien: „Rund 91 Prozent des Splittingeffekts entfielen auf Ehepaare mit Kindern, 9 Prozent auf kinderlose Paare.“ Besonders stark profitieren laut IW Familien mit nur einem Einkommen. „Auf sie entfiel mehr als ein Drittel des gesamten Splitting-Vorteils“ – obwohl es mit 11,3 Millionen Haushalten „mehr als fünfmal so viele Doppelverdiener wie Alleinverdiener (2,2 Millionen) gibt“.
Auslöser der neuen Debatte ist der Reformvorstoß von SPD-Chef Lars Klingbeil. Noch ist offen, wie weit eine mögliche Änderung reichen soll. Eine vollständige Abschaffung erscheint laut IW eher unwahrscheinlich, auch wegen „verfassungsrechtlicher Bedenken“. Realistischer wäre demnach ein sogenanntes Realsplitting. Bei diesem Modell „könnte der besserverdienende Partner nur einen fixen Betrag an den Partner übertragen“, im Gespräch sei „eine Summe in Höhe des Grundfreibetrags (aktuell 12.348 Euro)“.

SPD-Chef Lars Klingbeil
Nach den Berechnungen des Instituts träfe eine solche Neuregelung vor allem Haushalte mit einem Alleinverdiener. Verdient ein Partner 100.000 Euro im Jahr und der andere nichts, „beträgt der Splittingeffekt derzeit 9.768 Euro Steuern“. Ursache sei, dass „das gesamte Einkommen rechnerisch auf beide Partner aufgeteilt“ werde, was die Steuerlast deutlich senke. Beim Realsplitting würde dieser Vorteil zum großen Teil entfallen. Die Folge wäre laut IW eine „4.582 Euro Mehrbelastung im Jahr“.
Für Doppelverdiener mit geringerem Einkommensabstand wären die Folgen deutlich kleiner. Das IW schreibt, bei Haushalten „mit vergleichbarem Gesamteinkommen, aber geringerer Einkommensdifferenz, fällt die Mehrbelastung deutlich geringer aus oder entfällt ganz“. Ein Paar mit einem Jahreseinkommen von 50.000 und 25.000 Euro würde demnach „auf die gleiche Steuerzahlung wie bisher“ kommen. Erst bei „deutlich steigendem Einkommensunterschied“ würde sich eine Reform spürbar bemerkbar machen.

Ob das politisch gewünschte Ziel, mehr Menschen in Arbeit zu bringen, tatsächlich erreicht würde, bleibt für das IW offen. Zwar würde eine Reform „einen solchen Anreiz setzen, schließlich bliebe für den Zweitverdiener ein größerer Teil des Mehrverdiensts netto“. Auch könne sich „die Steuererhöhung durch Mehrarbeit ausgleichen“. Zugleich schränkt das Institut aber ein: „Der Effekt bleibt jedoch begrenzt.“ Ohne ausreichende Kinderbetreuung könnten viele Familien ihr Arbeitsvolumen gar nicht ausweiten. Zudem solle eine Reform „nur für neue Ehen gelten“, weshalb die kurzfristigen Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Steuereinnahmen gering blieben.
Das Fazit des IW fällt entsprechend zurückhaltend aus: „Eine Reform des Ehegattensplittings kann so allenfalls eine Stellschraube sein – sie ersetzt keine umfassende Familien- und Arbeitsmarktpolitik.“
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