Schönbohm gewinnt vor Gericht gegen das ZDF – muss aber die Kosten selber tragen
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Sieg in 4 von 5 Punkten – aber keine Geldentschädigung: Das hat das Oberlandesgericht in München heute in zweiter Instanz im Rechtsstreit zwischen dem früheren Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, und dem ZDF entschieden. Das OLG folgte damit der Entscheidung des Landgerichts, das dem Sender in erster Instanz die Verbreitung und Behauptung von vier konkreten Äußerungen, die im „ZDF Magazin Royale“ getätigt wurden, untersagte. Die Forderung nach einer Geldentschädigung wies das Gericht erneut zurück. Schönbohm hatte, nachdem er in der Satire-Sendung von Jan Böhmermann vorgekommen war, eine finanzielle Entschädigung von 100.000 Euro und eine Unterlassungsverpflichtung gefordert.
Es ist einer der bedeutendsten deutschen Medien-Rechtsstreits der letzten Jahre: In einem Zivilverfahren musste das Gericht in München am Dienstagmittag der Frage nachgehen, wie weit Satire gehen darf, wenn sie mit Vorwürfen über reale Personen arbeitet.
Böhmermanns „ZDF Magazin Royale“ hatte Schönbohm im Oktober 2022 eine seiner zweifelhaften „Investigativ“-Formate gewidmet, thematisierte dessen frühere Rolle beim Verein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland“, dem Verbindungen zu russischen Akteuren nachgesagt wurden. In der Sendung entstand der Eindruck, Schönbohm selbst habe Nähe zu russischen Nachrichtendiensten oder sei zumindest ein Sicherheitsrisiko.

Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD, rechts) versetzte nach Böhmermanns Sendung den BSI-Chef Arne Schönbohm (links).
Kurz darauf versetzte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ihn zum 1. Januar 2023 innerhalb des Geschäftsbereichs ihres Ministeriums auf den Posten des Präsidenten der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV). Parallel liefen disziplinarrechtliche Vorermittlungen; diese stellte das Ministerium Ende April 2023 ein, ein förmliches Disziplinarverfahren wurde nach Berichten mangels Anhaltspunkten nicht eröffnet.
Sieg in 4 von 5 Punkten vor Gericht
Schönbohm verklagte das ZDF vor dem Landgericht München I. Er verlangte die Unterlassung mehrerer Aussagen aus der Sendung und von der ZDF-Website und eine Geldentschädigung von 100.000 Euro wegen der aus seiner Sicht massiven Rufschädigung. Das Landgericht München I untersagte dem ZDF am 19. Dezember 2024 die Verbreitung mehrerer konkreter Aussagen (vier von fünf angegriffenen Punkten).
In einer damals veröffentlichten Pressemitteilung der Zivilkammer, die NIUS vorliegt, heißt es, nach Überzeugung der Kammer könnten insbesondere „zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen vom Publikum so verstanden werden, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe“. Dies stelle eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Auch zwei Äußerungen, die später auf www.zdf.de veröffentlicht worden seien, wurden gerichtlich untersagt.

In der Sendung vom 7. Oktober 2022 dichtete Böhmermann Schönbohm eine Nähe zu russischen Geheimdiensten an.
Keine Geldentschädigung
Eine Geldentschädigung sprach das Gericht Schönbohm allerdings nicht zu. Gegenüber NIUS sagte Schönbohm damals: „Mit diesen vier falschen Äußerungen hat das ZDF Deutschlands Sicherheit gefährdet. Mir wurde unterstellt, ich sei ein russischer Spion. Medien weltweit haben diese falsche Behauptung aufgegriffen – von den USA bis nach Japan. Für das ZDF muss dieses Urteil erhebliche Konsequenzen haben, wie in Zukunft verhindert wird, dass solch falsche Berichterstattung veröffentlicht wird.“ Schönbohm sprach von einem „eindeutigen Sieg“.
Das ZDF legte Berufung ein, ebenso Schönbohm selbst. Im Vorfeld des aktuellen Urteils deutete vieles darauf hin, dass das Gericht die Einschätzung der ersten Instanz weitgehend teilt. In der mündlichen Verhandlung bezeichnete der Richter die Recherche des ZDF sogar als „bestenfalls schlampig“.

Norbert Himmler behauptete bei Table Media, das Landgericht München habe festgestellt, Böhmermann habe nichts Falsches über Schönbohm gesagt.
Himmler musste Unterlassungserklärung abgeben
Im Januar 2026 gab ZDF-Intendant Norbert Himmler eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtet sich, bestimmte Aussagen über das Gerichtsurteil künftig nicht mehr zu wiederholen oder verbreiten zu lassen. Auslöser war ein Auftritt Himmlers im Podcast „Table Today“ am 8. November 2025. Dort hatte der Intendant das Urteil des Landgerichts München I zur Böhmermann/Schönbohm-Affäre relativiert und sinngemäß gesagt, das Gericht habe nicht festgestellt, dass das ZDF „etwas Falsches behauptet“ habe; in dem Beitrag sei „kein Satz falsch gewesen“.
Schönbohms Anwalt sah darin eine irreführende Darstellung des Urteilsinhalts und forderte Himmler zur Unterlassung auf. Nach Medienberichten übernahm das ZDF zudem Anwaltskosten Schönbohms in Höhe von rund 1.400 Euro.
Das Urteil und vieles mehr werden am heutigen Dienstag bei NIUS Live am Abend besprochen.
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