Sieg in 4 von 5 Punkten vor Gericht: Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm wehrt sich erfolgreich gegen ZDF und Jan Böhmermann
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Der Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm hat sich erfolgreich gegen das ZDF und Jan Böhmermann vor Gericht gewehrt. Das Landgericht München gab Schönbohm in vier von fünf Punkten der Anklage Recht und verurteilte das ZDF, dem es erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts Schönbohms ankreidete. Der Sender „hat hier Falschdarstellungen verbreitet!“, schrieb Schönbohm auf X.
Sieg ! In 4 von 5 Punkten wurde das ZDF verurteilt!! Es hat hier Falschdarstellungen verbreitet!
— Prof. Arne Schönbohm - privat - (@ArneSchoenbohm) December 19, 2024
In einer Pressemitteilung der Zivilkammer, die NIUS vorliegt, heißt es, dass dem ZDF „die Verbreitung und Behauptung vier konkreter Äußerungen untersagt“. Nach Überzeugung der Kammer könnten insbesondere „zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen vom Publikum so verstanden werden, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe“. Dies stelle eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Auch zwei Äußerungen, die später auf www.zdf.de veröffentlicht worden seien, wurden gerichtlich untersagt. Eine Geldentschädigung, wie von Schönbohm gefordert, hat die Kammer hingegen nicht zuerkannt.

Das Landgericht München gab Schönbohm Recht – und argumentierte mit verletztem Persönlichkeitsrecht.
Weiter heißt es: „Insbesondere zwei der angegriffenen Äußerungen stellten sich nach einer nicht fernliegenden Deutungsvariante als Tatsachenbehauptungen des Inhalts dar, der Kläger unterhalte bewusst Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland. Dabei ergebe sich der Bedeutungsgehalt der Aussage nicht nur aus dem Wortlaut, sondern auch aus den Begleitumständen.“ Nach Auffassung des Gerichts müsse auch „eine satirische Äußerung sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage gehe. Entsprechend sei in der Abwägung, ob die Äußerungen untersagt werden oder nicht, ein großzügiger Maßstab anzulegen, der seine Grenze jedoch dort finde, wo sich die Äußerung als eine unwahre, das Persönlichkeitsrecht verletzende Tatsachenbehauptung darstelle.“ Bei vier von insgesamt fünf angegriffenen Äußerungen sei diese Grenze, so die Richter, „überschritten und der Anspruch des Klägers daher begründet.“
Schönbohm sieht in Böhmermanns Sendung Angriff auf deutsche Sicherheit
Gegenüber NIUS sagte Schönbohm: „Mit diesen vier falschen Äußerungen hat das ZDF Deutschlands Sicherheit gefährdet. Mir wurde unterstellt, ich sei ein russischer Spion. Medien weltweit haben diese falsche Behauptung aufgegriffen – von den USA bis nach Japan. Für das ZDF muss dieses Urteil erhebliche Konsequenzen haben, wie in Zukunft verhindert wird, dass solch falsche Berichterstattung veröffentlicht wird.“ Schönbohm sprach von einem „eindeutigen Sieg“. Bei der fünften Äußerung habe das Gericht auf eine satirische Zuspitzung im Sinne der Meinungsfreiheit verwiesen. Schönbohm weiter zu NIUS: „Dass die Meinungsfreiheit hochgehalten wird, kann ich als Staatsbürger nur begrüßen.“

In der Sendung vom 7. Oktober 2022 dichtete Böhmermann Schönbohm eine Nähe zu russischen Geheimdiensten an.
Schönbohms Anwalt Markus Hennig sprach in einer Pressemitteilung von einem „wegweisenden Urteil“ und einem „großem Erfolg“. „Mein Mandant wurde absichtlich vor einem Millionenpublikum verleumdet und der Intendant des ZDF hat hierzu Beihilfe geleistet.“ Das Urteil zeige, wie gravierend die Rechtsverletzungen waren – als ein „Terrorakt gegen die Integrität von Staat und Gesellschaft von innen“. Hennig frage sich: „Was bewegt Menschen, sich darüber hinwegzusetzen?“. Er erwarte „eine öffentliche Entschuldigung des Intendanten an Prof. Schönbohm.“
Schönbohm ging gegen Jan Böhmermann und das ZDF wegen einer Sendung vom 7. Oktober 2022 vor. In der Ausgabe des ZDF Magazin Royale unterstellte der ZDF-Comedian Böhmermann, dass der Beamte Schönbohm Verbindungen zu russischen Geheimdienstlern über einen Cybersicherheitsverein unterhalte. Daraufhin suspendierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das CDU-Mitglied mit der Begründung, das Vertrauen in ihn sei durch die Berichterstattung Böhmermanns zerstört worden. Ein halbes Jahr lang wurde Schönbohm unter anderem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz disziplinarisch untersucht, bis klar wurde, dass die Vorwürfe bezüglich seiner Nähe zu Russland unbegründet waren.
Auch bei NIUS: Die Akte Faeser-Schönbohm: Chronik eines Skandals
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