Justizministerin Hubig möchte Gesinnungsprüfung für Gerichtsschöffen
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Auswahl von Schöffen verschärfen. Die SPD-Politikerin arbeitet nach eigenen Angaben an einem Gesetz, das verhindern soll, dass Personen mit extremistischen Ansichten an Gerichten mitentscheiden.
Hintergrund sei die Sorge, Rechtsextremisten könnten sich gezielt als Schöffen bewerben und dadurch Einfluss auf Strafverfahren nehmen. Hubig sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Es gibt Hinweise darauf, dass sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.“
Künftig soll gesetzlich deutlicher geregelt werden, dass Schöffen sich zur Verfassung bekennen müssen. Hubig: „Wer Schöffin oder Schöffe werden will, muss sich verfassungstreu verhalten. Das werden wir gesetzlich klarstellen.“
Damit läuft der Vorstoß auf eine politische Zuverlässigkeitsprüfung für Laienrichter hinaus. Schöffen sitzen in Strafprozessen neben Berufsrichtern und haben bei Urteilen volles Stimmrecht. Die Bundesregierung will nun genauer festlegen, wer für dieses Amt geeignet ist und wer nicht.
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