Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige: Warum dieser CDU-Plan ein Frontalangriff auf die Grundrechte ist
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Die CDU fordert ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige – es handelt sich dabei um einen massiven Angriff auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit von Jugendlichen, dessen reale Folgen für alle Nutzer von Instagram, TikTok und Facebook die Christdemokraten noch gar nicht zu überblicken scheinen.
Der Vorstoß zeigt jedoch, welche freiheitsfeindlichen Positionen innerhalb der CDU prominent vertreten werden.
Der Landesverband Schleswig-Holstein der CDU hat den Antrag („R06“) für den CDU-Parteitag am 20. und 21. Februar in Stuttgart eingebracht. Darin heißt es: „Ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für offene Plattformen, flankiert durch verpflichtende Altersverifikation, setzt eine klare Schutzgrenze und trägt den besonderen Entwicklungsbedarfen junger Menschen Rechnung.“

Die entscheidende Passage im Antrag „R06“
Position der CDU-Parteispitze
Dabei handelt es sich keineswegs um ein Hirngespinst eines kleinen Landesverbandes der CDU – der Vorstoß bekommt nämlich Rückendeckung aus der Parteispitze: Generalsekretär Carsten Linnemann hat sich im Gespräch mit Bild hinter die Verbots-Pläne gestellt: „Ich bin für Social Media ab 16. Kinder haben ein Recht auf Kindheit“, zitiert ihn die Zeitung.
Und auch in einem CDU-geführten Bundesministerium gibt es mehr als nur Sympathien für ein solches Social-Media-Verbot. Bundesfamilienministerin Karin Prien, die dem Landesverband Schleswig-Holstein angehört, hatte ein Verbot schon im vergangenen Jahr gefordert: „TikTok ist etwas, wo man tatsächlich über ein Verbot bis ins Jugendalter sehr ernsthaft sprechen muss.“ Die Altersbeschränkung „kann bei 14 oder 16 liegen, darüber werden wir sprechen müssen“, hatte sie etwa bei den Jugendpolitiktagen in Berlin im Juni des letzten Jahres gesagt.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will auch ein Social-Media-Verbot.
Carsten Wildberger, parteilos und von Kanzler Merz persönlich als Hoffnungsträger aus der freien Wirtschaft zum Digitalminister berufen, äußerte sich in eine ähnliche Richtung: Er könne einer Altersbeschränkung für Social Media „eine Menge abgewinnen“. Weiter sagte er: „Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt.“
Staatsrechtler: „Verfassungswidrig!“
Der Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler (Uni Oldenburg) hält ein Verbot von Social Media für Unter-16-Jährige für verfassungswidrig: „Wir sprechen hier von gleich zwei Grundrechten, die für eine Demokratie konstituierend sind und die damit eingeschränkt würden: die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit. Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Um als Bürger im demokratischen Diskurs mitsprechen zu können, ist dieses Grundrecht unabdingbar – auch für Jugendliche.“

Prof. Volker Boehme-Neßler
In der Praxis seien Soziale Medien für Jugendliche de facto die Plattformen, auf denen sie die meisten ihrer Informationen bezögen. Auch mit Blick auf das Wahlrecht ab 16 Jahren, das in manchen Bundesländern und bei der Europawahl bereits gelte, sei die Altersschwelle 16 Jahre daher „völlig unverhältnismäßig“.
Ein weiteres Grundrecht, das ein solches Verbot einschränke, sei Artikel 6, Absatz 2 GG, wie Boehme-Neßler erklärt. Erziehung sei zuerst Aufgabe der Eltern: „Die Eltern haben das Recht auf Erziehung ihrer Kinder. Und wenn Eltern nicht wollen, dass ihre Kinder mit 16 Jahren plötzlich der digitalen Welt hilflos und ohne jede Erfahrung ausgeliefert sind, dürfen sie ihren Kindern das Soziale Netz nicht zugänglich machen.“
Zwischen U-16-Verbot, Klarnamenpflicht und Pampern regionaler Medien
Beim Blick in den CDU-Antrag aus Kiel fällt zunächst auf, dass es sich um ein recht unzusammenhängendes Sammelsurium unterschiedlicher Forderungen handelt, die sich irgendwie rund um das Thema Social Media drehen.
So würden die Algorithmen der Plattformen emotionalisierende und polarisierende Inhalte pushen: „Nicht selten auf Kosten von Wahrheit und demokratischen Diskurs.“ Die algorithmische Steuerung dürfe daher nicht länger ein blinder Fleck der demokratischen Kontrolle sein, heißt es weiter.
Ein häufig vorgetragener Vorwurf gegen die Algorithmen, den mehrere Ministerien und staatliche Institutionen (auch CDU-geführte) auf NIUS-Nachfrage nicht erklären oder belegen konnten.
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Auch wird in dem Antrag neben der Altersbeschränkung eine Klarnamenpflicht gefordert. Wörtlich heißt es da: „Rechtswidriges Verhalten darf nicht länger durch anonyme Strukturen begünstigt werden. Eine Klarnamenpflicht schafft mehr Verbindlichkeit, erleichtert Rechtsdurchsetzung und stärkt das Vertrauen in digitale Diskurse.“ Ein Vorstoß, der am umstrittensten innerhalb der CDU, aber auch über die Parteigrenzen hinweg gelten dürfte.
Und dann ist dem CDU-Landesverband, dem Daniel Günther vorsitzt, auch ein Dorn im Auge, dass die regionale Presselandschaft unter den Effekten von sozialen Medien leiden würden. Wörtlich heißt es: „Gleichzeitig geraten insbesondere lokale und regionale journalistische Angebote wirtschaftlich zunehmend unter Druck. Sie sind in weiten Teilen bereits in ihrer Existenz gefährdet. Während internationale Plattformkonzerne erheblich von deren journalistischen Inhalten profitieren, aber keinerlei Verantwortung für deren Refinanzierung übernehmen, brechen die Werbemärkte für regionalen und lokalen Journalismus weg. Die Folge ist ein Rückgang an Medien- und Meinungsvielfalt.“

Die entsprechende Passage im Antrag „R06“
Es erscheint per se als eher ungewöhnlich, dass sich politische Parteien über die Geschäftsmodelle und Finanzierungsumstände privater, unabhängiger Medien Gedanken machen. Skurril wird es, wenn andere Plattformen dafür verantwortlich gemacht und mit einer Digital-Abgabe dafür sanktioniert werden sollen, um dann „die gezielte Förderung lokal verankerter, faktenbasierter Berichterstattung zur Stärkung des Vertrauens in unabhängigen Journalismus“ zu fördern.
Eine Presselandschaft, in der Regierungen die einen mit Abgaben sanktionieren, weil sie sie für Fake-News-Schleudern halten, um die anderen, die offenbar im Sinne der Regierenden berichten, zu fördern, kann mitnichten als frei und unabhängig vom Staat bezeichnet werden.
Kommt die Verifikationspflicht für ALLE?
Neben all den Vorstößen, die in die persönliche Freiheit aller Bürger, in die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen im Speziellen und in die Unabhängigkeit der Presse eingreifen, stellen sich zudem praktische Fragen mit Blick auf die Umsetzung einer möglichen Altersbeschränkung für Social Media.
Denn: Wer verhindern möchte, dass Unter-16-Jährige die Plattformen benutzen und einen Verifizierungsprozess zwischenschalten will, kann schlechterdings nur ALLE Nutzer kontrollieren – und zwar auf jeder einzelnen Plattform.
Auch hier sieht Prof. Volker Boehme-Neßler einen Grundrechtseingriff – und zwar für alle Nutzer: „Das betrifft Artikel 2, die freie Lebensentfaltung und das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Außerdem sprechen wir von einem massiven Missbrauchs- und Überwachungspotenzial, wenn sich jeder Nutzer bei jeder App anmelden und verifizieren muss.“
Die Antragskommission für den CDU-Parteitag hat den Antrag aus Schleswig-Holstein an die Bundestagsfraktion verwiesen und will ihn gar nicht erst auf dem Parteitag zur Abstimmung stellen – eigentlich ein Zeichen, den Antrag in den langsam mahlenden Mühlen des Bundestages kaputtgehen zu lassen. Die Aussagen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Ministern der Merz-Regierung zeigen: Die Position ist in der CDU mehr als salonfähig.
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Julius Böhm
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