Corona-Impf-Kampagne an SPD-nahe Agentur vergeben: Bundesrechnungshof rügt Lauterbachs Ministerium
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600.000 Euro kostete die Impfkampagne „Ich schütze mich“, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an die SPD-nahe Agentur „BrinkertLück“ vergab. Der Bundesrechnungshof kommt nun zu dem Ergebnis: Lauterbachs Ministerium verstieß damit gegen Vergaberecht und Geheimschutz.
Wie Welt berichtet, hat der Bundesrechnungshof das BMG für Verstöße gegen das Vergaberecht und den Geheimschutz gerügt.

Raphael Brinkert von der Agentur „BrinkertLück"
Im Bundesgesundheitsministerium sieht man hingegen keine Fehler im eigenen Handeln. Man teile „ausdrücklich nicht die Rechtsauffassung des Bundesrechnungshofes“, teilte ein Sprecher auf Anfrage der Welt mit.
Kampagne kostete 600.000 Euro
Bei der 600.000 Euro teuren Kampagne warben 84 Bürger in TV-Spots und auf Plakaten für die Corona-Impfung. Allerdings war der Auftrag nicht ordnungsgemäß öffentlich ausgeschrieben worden. Eigentlich hatte sich das Ministerium an die Agentur „Scholz & Friends“ gebunden.
Wie Welt berichtet, wäre eine Beauftragung von „BrinkertLück“ nur dann korrekt gewesen, wenn im Rahmenvertrag zwischen Ministerium und „Scholz & Friends“ eine Klausel stünde, die dem Ministerium gestattet, selbst einen Subunternehmer zu beauftragen.
Die Welt hatte über Monate hinweg versucht, an die entsprechenden Unterlagen zu kommen, allerdings mauerte das BMG, wies Anfragen im Gesundheitsausschuss zurück und verhängte vor knapp einem Jahr eine hohe Geheimhaltungsstufe („VS -vertraulich“), um eine Herausgabe zu verhindern. Schließlich habe das Ministerium der Union die Unterlagen in einem abhörsicheren Saal übergeben und ausgewählten Politikern des Ausschusses Einsicht in die Akten gewährt.
Keine Hinweise auf Unterbeauftragung
Allerdings hätte sich in diesen weder Hinweise auf eine Unterbeauftragung von „BrinkertLück“ noch auf eine Ausschreibung gefunden.
Nun kam der Bundesrechnungshof zu dem Ergebnis, dass nie ein Unterauftrag der Hausagentur an den Konkurrenten „BrinkertLück“ stattgefunden hat. Die Prüfer beanstandeten laut Welt auch die Geheimniskrämerei des Ministeriums. Um Unterlagen als „Verschlusssache (VS), des Geheimhaltungsgrads VS-vertraulich“ einzustufen, sei Voraussetzung, dass „ein Schaden für die Interessen Deutschlands“ entstehen könnte. Dies sei bei der Kampagnenvergabe nicht der Fall gewesen.
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