RKI-Chef gesteht vor Gericht politische Einflussnahme: „Selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen“
Ein Beitrag von
- Zum ersten Mal hat ein Gericht festgestellt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Corona-Zeit vermutlich verfassungswidrig war!
- Das Verwaltungsgericht Osnabrück setzte die Klage einer Pflegehelferin gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am Dienstag aus, damit sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasst.
- Brisant: Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die Ausführungen von RKI-Chef Lars Schaade, der zuvor als Zeuge vernommen wurde, sowie auf die RKI-Protokolle.
- NIUS hat die Mitschrift des Daten-Analysten Tom Lausen aus der Gerichtsverhandlung erhalten und veröffentlicht sie in Passagen.
Die Pflegehelferin, die klagt, arbeitete 2022 an einem Krankenhaus in Quakenbrück, als der Landkreis Osnabrück sie aufforderte, ihre Immunität nachzuweisen. Die Behörde berief sich dabei auf eben den Paragrafen 20a des Infektionsgesetzes. Da die Frau keinen Nachweis vorbrachte, wurde ein Tätigkeitsverbot erlassen.
„Die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung ist infrage zu stellen“
In der Mitteilung des Gerichts vom Dienstag heißt es nun: „Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage zu stellen.“
Die Kammer, so heißt es weiter, wird das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, „ob Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.“
Heißt im Klartext: Das höchste Gericht soll prüfen, ob die Grundrechte der Frau verletzt wurden, da das Infektionsschutzgesetz in seiner damaligen Fassung vermutlich verfassungswidrig war. Diese Einschätzung beruht vor allem auf den Ausführungen von RKI-Präsident Lars Schaade, der als Zeuge vernommen wurde, sowie den RKI-Protokollen, die die Journalistin Aya Velázquez kürzlich erhalten und veröffentlicht hatte.
Autor und Daten-Analyst Tom Lausen war bei der Verhandlung vor Ort und berichtet gegenüber NIUS von brisanten Aussagen des RKI-Präsidenten: „Herr Schaade hat vor Gericht offengelegt, dass die Risikobewertung, also die Bewertung der Gefährlichkeit offensichtlich nicht der fachlichen Einschätzung des RKI unterlag, sondern eine politische Weisung durch das Bundesgesundheitsministerium darstellte.“ Wörtlich habe der RKI-Präsident die Risikohochstufung als „Management-Thema“ bezeichnet und von „wissenschaftlichen Themen“ abgegrenzt.

Lars Schaade, Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI)
Brisant sind mehrere Wortwechsel zwischen dem vorsitzenden Richter und Schaade, die Lausen während der Verhandlung notiert und NIUS zur Verfügung gestellt hat.
So fragte der Vorsitzende Richter: „War die wissenschaftliche Freiheit des RKI intern eingeschränkt?“
Schaades Antwort: „Ich kann mich nicht genau erinnern, aus damaliger Sicht habe ich das so gesehen.“ Und: „Wir sind zwischen Management und wissenschaftlicher Empfehlung, und das Management kann somit Wünsche aussprechen.“
Vorsitzender Richter: „Wenn ich zu den Protokollen vor zwei Jahren gefragt würde, hätte ich auch Probleme, das sind aber jetzt Protokolle, die in der Welt sind, jeder liest die und sieht den Satz und das RKI kann sich nicht auf die freie Wissenschaft berufen.“
Schaade: „Ihre Interpretation kann ich nicht nachvollziehen. Gewünscht waren auch Antigentests, das war damals nicht unsere Meinung ... das war wohl auch der Grund, warum die Wissenschaftsfreiheit ausgesetzt ist.“
Wie unmittelbar die politische Einflussnahme beim RKI wahrgenommen wurde, zeigt ein interner Vermerk in den RKI-Protokollen vom 10. September 2021, der mit der Schlussfolgerung endet: „Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.“
Auch eine interne Weisung vom 3. Januar 2022, die eigentlich nur für den Dienstgebrauch bestimmt war, aber im Zuge des RKI-Files-Leaks ebenfalls an die Öffentlichkeit gelangte, untermauert das:
„Diskussion: Breiter Abstimmungsprozess mit verschiedenen Fachgremien führte zu anderem Ergebnis als Beschluss der politischen Gremien; sollte bei Veröffentlichung zukünftig klar kommuniziert werden, dass es nicht mehr um rein fachliche Empfehlung des RKI, sondern um Beschlüsse der GMK/BMG/politischer Ebene handelt, die entschieden“, heißt es dort.
„Gab es direkte Einflussnahme?“ – „Ja, selbstverständlich“
In einem weiteren Wortwechsel fragte der Vorsitzende Richter: „Gab es direkte Einflussnahme?“
Schaade: „Ja, selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen.“
Vorsitzender Richter: „Spahn hat angeordnet, war das ein typischer Fall?“
Schaade: „Als typisch würde ich das nicht bezeichnen, aber hier ist es so gewesen. Spahn wünschte eine Ergänzung, von der wir meinten, dass sie thematisch nicht passt.“
Vorsitzender Richter: „Das BMG hat es abgelehnt, die Risikobewertung von ‚sehr hoch‘ auf ‚hoch‘ zu setzen – interpretiere ich das richtig: aus politischen Gründen?“
Schaade: „Dass wir mit unserem Vorschlag keine Zustimmung gefunden haben, weiß ich nicht. Die Frage, die ich höre: ‚Ist das Management oder Wissenschaft?‘ Die Risikobewertung hat normativen Charakter. Deshalb ist es eine Sache des Managements.“
Vorsitzender Richter: „Es mag sein, dass das BMG eigene fachliche Aufsicht hat. An welcher Stelle lag oder liegt die Verantwortung?“
Schaade: „Letztlich haben wir das entschieden und in diesem Fall war das anders, das will ich nicht bestreiten.“
Vorsitzender Richter lacht: „Bestreiten ... Die Entscheidung des BVerfG beruht auf der Annahme, dass das RKI die wissenschaftliche Einschätzung gegeben hat, die der Gesetzgeber zur Grundlage gemacht hat.“
Schaade: „Es geht doch gerade gar nicht um eine einrichtungsbezogene Impfpflicht?“
Vorsitzender Richter: „Doch, ich frage alles, was Ihre Aussagegenehmigung hergibt. Das ist der juristische Hebel, an dem wir uns befinden. Deshalb haben wir uns die ganze Mühe gemacht. Besser, Sie hätten die Protokolle geschreddert.“
Schaade: „Darf ich eine Bemerkung machen?“
Vorsitzender Richter: „Ich habe kein Problem.“
Schaade: „Sie fragen ja, wie Fachaufsicht ausgeführt wird, auch über Bundesoberbehörden.“
Richter: „Der Witz liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht auf die Unabhängigkeit des RKI abgestellt hat. Ich möchte Transparenz, es gibt Fachexpertise, im Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht nichts von Politik und BMG drin.“
Ebenfalls Skandalwert hat ein Wortwechsel, in dem es um die Frage der Impfwirkung geht
Auf die Frage des Vorsitzenden: „Gab es ein Verfahren, mit dem überwacht wurde, ob eine Norm wirksam war? Gab es eine Kommunikation zwischen Legislative und Ihnen? Haben Sie konkret Erkenntnisse mit dem BMG (Bundesgesundheitsministerium, Anm. d. Red.) oder der Legislative kommuniziert?“, antwortete Schaade: „Wir haben nur den Impfstatus erfasst und wie der sich entwickelt, aber nicht die Übertragung, also ob die Norm wirksam war.“
Dann, ein Hammer-Satz des RKI-Präsidenten: „Es gibt keinen kausalen Zusammenhang, keine Erforschung zwischen Impfpflicht und Reduktion der Infektion, der dargelegt ist.“
Trotz der fehlenden Nachweise wurde im Frühjahr 2022 eine Impfpflicht im Bundestag diskutiert!

Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei seiner Rede in der Debatte zum Thema „Impfpflicht gegen SARS-CoV-2“ bei der 28. Sitzung des Deutschen Bundestages im April 2022.
Der weitere Wortwechsel zwischen Richter und dem Zeugen Schaade zum Thema Fremdschutz und Zulassung birgt ebenfalls Zündstoff. Hier das mitgeschriebene Gesprächsprotokoll von Lausen:
Vorsitzender Richter: „Lagen bei der Notfallzulassung gesicherte Daten zum Fremdschutz vor?“
Schaade: „BioNTech wollte solche Studien machen.“
Vorsitzender Richter: „Was ist mit der Zulassungsstudie?“
Schaade: „Vom Grundsatz war es bekannt seit Anfang 2021. Ich habe aber keine Erinnerung daran. Zulassung ist nicht unser Thema.“
Zur Erinnerung: Fremdschutz was DAS Argument für die einrichtungsbezogene Impfpflicht!
Nach einer Unterbrechung ging es an diesem Punkt weiter:
Vorsitzender Richter: „Haben Sie die Studien zur Notfallzulassung gelesen?“
Schaade: „Laut den Studien bestand ein Schutz vor symptomatischer Erkrankung, nicht vor Weiterübertragung. Das war mir bekannt.“
Der Vorsitzende Richter diktiert: „Zulassung erfolgte zur Prävention einer Erkrankung, nicht gegen die Transmission, also nicht zu einem Übertragungsschutz.“
Vorsitzender Richter an Schaade gewandt: „Lagen Ihnen Erkenntnisse zum Übertragungsschutz vor? Die Formulierung: Geimpfte infizieren sich seltener und daher gibt es eine seltenere Übertragung – ist das zutreffend?“
Schaade: „Das ist nicht die ganze Wahrheit, es kommt darauf an, aus welchen Studien das abgeleitet ist. Ich bin verwirrt, ob ich als Zeuge oder als Sachverständiger geladen bin? Ich muss das einordnen. Mit den ersten Varianten war es richtig, aber nicht ganz vollständig, zusätzlich kommt der Umstand, dass die Viruslast geringer ist und früher aufhört. Durch die Zeit geht der Effekt verloren, sehr schnell. Innerhalb von Wochen, Monaten.“
Später zitiert der Vorsitzende aus dem RKI-Protokoll: „Da heißt es wörtlich: ‚Der eigentliche Effekt von 2G ist nicht ein größerer Fremdschutz, sondern ein größerer Selbstschutz.‘ Das ist ein Problem in Bezug auf die Grundrechtseingriffe. Waren Impfung und Testung für Fremdschutz identisch?“
Schaade: „Das ist hier offenbar die Einschätzung gewesen. Die Grundlagen kann ich nicht rekapitulieren, es scheint aus meiner Einschätzung nicht unrealistisch zu sein.“
Lesen Sie auch:
Unzensierte RKI-Protokolle entlarven Regierungs-Lüge der „Pandemie der Ungeimpften“
Noch mehr News:
- Regierung verschwieg 20-fach erhöhtes Risiko für massiven Impfschaden
- Manipulierte Daten, kein Gesundheitsnotstand: Warum man die Corona-Impfstoffe nie hätte zulassen dürfen
- ZDF-Journalistin Bosetti steht für alles, was in den Medien während der Pandemie schief gegangen ist
- Corona-Impfpflicht als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“? Juristen stellen Strafanzeigen gegen 599 deutsche Politiker und Richter
- Linke Aktivisten erstreiten brisantes Gerichtsurteil: Wird X noch vor der Bundestagswahl in Deutschland gesperrt?
- Brisante Studie: „Plötzlich und unerwartet“ – 74 Prozent der Toten starben durch die Impfung
- Lauterbachs Ministerium räumt ein: Geimpfte starben genauso oft wie Ungeimpfte
- Warum überprüft ein vom Bund finanzierter Klimaprofessor Habecks Täuschungsversuch?
- Mann kritisiert mildes Urteil gegen syrischen Vergewaltiger und sollte mehr Strafe zahlen als der Vergewaltiger
- Alena Buyx hat das Bundesverdienstkreuz erhalten – trotz ihrer Falschbehauptungen
Mehr NIUS:
Neue Enthüllungen zur Labortheorie des Coronavirus: Welche Rolle spielte Drosten in der Fauci-Verschwörung?
Wurde die wahre Corona-Ursache jahrelang vertuscht?
Früherer US-Chefvirologe Fauci soll Wuhan-Forschung finanziert haben, aus der Covid entstand
Brisante Corona-Enthüllung von Ex-Pfizer-Toxikologe: Bei geimpften Ratten stieg die Fehlgeburtenrate
Schwerbehindert nach BioNTech-Impfung: Der Fall Maddie de Garay – und was er über Big Pharma verrät
Pfizer-Insider schätzt zwischen 20.000 und 60.000 Corona Impftote in Deutschland
Kritische Corona-Studie auch im Mainstream erschienen: Forscher fordern „bessere Überwachung nach Impfungen“
Spektakuläre Abrechnung des ehemaligen Chefs der obersten US-Seuchenschutzbehörde: „Es war wahrscheinlich falsch, es als Impfstoff zu bezeichnen..“
Mehr NIUS:
Brisante Corona-Enthüllung von Ex-Pfizer-Toxikologe: Bei geimpften Ratten stieg die Fehlgeburtenrate
Schwerbehindert nach BioNTech-Impfung: Der Fall Maddie de Garay – und was er über Big Pharma verrät
Pfizer-Insider schätzt zwischen 20.000 und 60.000 Corona Impftote in Deutschland
Kritische Corona-Studie auch im Mainstream erschienen: Forscher fordern „bessere Überwachung nach Impfungen“
Spektakuläre Abrechnung des ehemaligen Chefs der obersten US-Seuchenschutzbehörde: „Es war wahrscheinlich falsch, es als Impfstoff zu bezeichnen..“
Corona-Scharfmacher schäumen über Kennedy-Brief an Nina Warken
25 Kinder tot wegen Corona-Impfung – Biontech bricht an der Börse ein
Ein „Horror-Urteil“: Jura-Professor kritisiert Verurteilung wegen Volksverhetzung gegen Corona-Kritiker
Janina Lionello
Artikel teilen
Kommentare