Unzensierte RKI-Protokolle entlarven Regierungs-Lüge der „Pandemie der Ungeimpften“
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NIUS fasst die zehn brisantesten Passagen zusammen:
- Die wohl brisanteste Enthüllung: Dem RKI war bewusst, dass die Covid-Impfung eine Corona-Infektion nicht verhindert und schon gar nicht dauerhaft. Das zeigt das Protokoll vom 5. November 2021: „Man sollte dementsprechend sehr vorsichtig mit der Aussage sein, dass Impfungen vor jeglicher (auch asymptomatischer) Infektion schützen. Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Impfung trifft dies immer weniger zu.“
- Im gleichen Protokoll des Krisenstabs heißt es: „In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt, Gesamtbevölkerung trägt bei.“ Und weiter: „Sagt Minister (Jens Spahn, Anm. d. Red.) bei jeder Pressekonferenz, vermutlich bewusst, kann eher nicht korrigiert werden.“ Das RKI widersprach nicht, obwohl die Phrase von vielen Politikern – nicht nur in Deutschland – verbreitet wurde.

Aus dem Protokoll vom 5. November 2021.
- Auch, was in der frühen Phase der Corona-Zeit, am 2. Mai 2020 im Protokoll einer Krisenstabssitzung festgehalten wird, birgt Brisanz. Dort heißt es: „Die Äußerung von Hr. Lauterbach zur Evidenzlage und zur politischen Umsetzung der Infos aus der Wissenschaft sollten genau betrachtet werden. Das RKI sollte klar stellen: was ist die wissenschaftl. Evidenz und was die politische Auslegung der Fakten, die das RKI umsetzt.“
Offensichtlich mussten sich die Wissenschaftler des RKI bereits in der frühen Pandemiephase gegen die politische Einflussnahme des späteren Gesundheitsministers wehren. - Wie unmittelbar diese Einflussnahme beim RKI wahrgenommen wurde, zeigt auch ein interner Vermerk vom 10. September 2021, der mit der Schlussfolgerung endet: „Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.“
Der Einwand von Instituts-Epidemiologe Osamah Hamouda, der eine ministerielle Weisung zum Thema Kontaktnachverfolgung kritisierte: „Eine derartige Einflussnahme seitens des BMG (Bundesministerium für Gesundheit, Anm. d Red.) in RKI-Dokumente ist ungewöhnlich. Die Weisungsbefugnis des Ministers bei technischen Dokumenten des RKI wird derzeit von L1 (Rechtsabteilung des RKI, Anm. d Red.) rechtlich geprüft. Aktuelle Einschätzung der RKI-Leitung ist, dass die Empfehlungen durch das RKI in der Rolle einer Bundesbehörde ausgesprochen werden, und einer ministeriellen Weisung zur Ergänzung dieser Empfehlung nachgekommen werden muss, da das BMG die Fachaufsicht über das RKI hat und sich als Institut nicht auf Freiheit der Wissenschaft berufen kann.“
Heißt im Klartext: Selbst dem RKI kam es komisch vor, dass der Gesundheitsminister die wissenschaftliche Einschätzung der Behörde übertrumpfte und vorgab, was das RKI an die Öffentlichkeit zu geben hat. Deshalb ließ es dieses vorgehen selbstständig rechtlich prüfen. Da das RKI jedoch den Rang einer Bundesbehörde hat, muss es kommunizieren, was die Politik ihr aufträgt – selbst wenn dies nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.

Osamah Hamouda, Leiter der Abteilung für Infektionsepidemiologie vom Robert-Koch-Institut.
„Es gibt keine Anzeichen, dass Impfungen an Ausscheidungen etwas ändern“
- Wie stark diese politische Einflussnahme auch beim Thema Impfung war, dokumentiert eine Passage im Protokoll der Lage-AG-Sitzung vom 12. Oktober 2022: „Es gibt keine Anzeichen, dass Impfungen an Ausscheidungen etwas ändern. Keine Evidenz für Änderungen. (...) Die fachlichen Empfehlungen werden beibehalten, solange es keine anderslautende Anweisung vom BMG gibt“, heißt es dort.
- Während andere europäische Länder nach und nach ihre Maßnahmen aufhoben, beließ Deutschland auf Anordnung von Gesundheitsminister Lauterbach das Risiko auf „sehr hoch“. Im Protokoll vom 25. Februar 2022 heißt es: „Reduzierung des Risikos von sehr hoch auf hoch wurde vom BMG abgelehnt“. Der Minister setzte sich offensichtlich über die wissenschaftliche Einschätzung der Fachbehörde hinweg.
„Für Impfung keine Empfehlung und teils keine Zulassung“
- Im Protokoll vom 12. November 2021 ist vermerkt: „RKI sollte sich die Freiheit nehmen, unabhängige Überlegungen anzustellen und dann damit auf das BMG zuzugehen.“ Das wäre der normale Weg gewesen: Das RKI berät das Gesundheitsministerium, welches danach seine Entscheidungen trifft. Offensichtlich lief es aber umgekehrt.

- Am 15. Dezember 2021 heißt es im Sitzungsprotokoll: „Zurzeit ist auch eine Booster-Impfung von Kindern aus ministerieller Seite angedacht, obwohl dazu keine Empfehlung und teils keine Zulassung besteht.“ Karl Lauterbach setzte sich mit dem Vorantreiben seiner Impfkampagne offensichtlich über den Kenntnisstand der Fachbehörden hinweg.

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Ministerpräsidentenkonferenz zur Corona-Pandemie im Bundeskanzleramt.
- Die Entscheidungen über die Corona-Maßnahmen wurden von Angela Merkel und ihrer „Ministerpräsidentenkonferenz“ getroffen, RKI und PEI (Paul-Ehrlich-Institut) diese nur noch wissenschaftlich absegnen. Dies wird aus dem Protokoll vom 24.1.2022 deutlich: „Es wurde beschlossen, die Ergebnisse der heutigen MPK abzuwarten. Erst dann einen Termin mit BMG zur weiteren Abstimmung machen, um Punkt für Punkt zu bestimmen und zu besprechen, wie Beschlüsse in gemeinsame Empfehlungen umgesetzt werden und auf der Website des RKI dargestellt werden. Bestehende fachliche RKI-Empfehlungen sind davon unabhängig zu betrachten.“
- Am 11. April 2022 heißt es im Protokoll: „Es soll kein Präzedenzfall werden, dass politische Vorgaben nachträglich wissenschaftlich begründet werden, eher Anreichung von Begleitmaterial zu den Vorgaben, vorsichtige Formulierung.“ Heißt: Das RKI war sich seiner Rolle als Erfüllungsgehilfe der Politik wohl bewusst.
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