Dank Energiepolitik der Ampel: Mehr Lärm für Windkraft-Anwohner
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Gastkommentar von Dr. Christoph Canne, Sprecher der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V.
Die Bundesregierung legt manchmal seltsame Widersprüche aufs Parkett. Auf der einen Seite betont Wirtschaftsminister Habeck immer wieder gerne, wie gesichert unsere Energieversorgung trotz der Abschaltung der Kernkraftwerke sei, auf der anderen Seite wird schnell ein Notstand in den Raum gestellt, wenn hiervon die grüne Lobby profitieren kann.
Dieser Widerspruch führt dazu, dass Anwohner in diesem Winter erhöhte Lärmbelastungen ertragen müssen, die doch eigentlich durch die Genehmigungsbescheide hätten ausgeschlossen sein müssen. Verantwortlich hierfür ist der sogenannte Paragraph 31k des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG).
Nachts darf der Schallpegel erhöht werden
Für diesen Winter hat die Bundesregierung den Paragraphen wieder aktiviert. Er erlaubt Betreibern von Windindustrieanlagen, nachts die Leistung ihrer Anlage bis zu einem um 4 Dezibel höheren Schallpegel zu erhöhen.

Dr. Christoph Canne
In der Praxis bedeutet dies in vielen Fällen, dass ein schallreduzierter nächtlicher Betrieb, wie er in den Genehmigungsverfahren zum Lärmschutz der Anwohner festgelegt wurde, außer Kraft gesetzt wird und die Anlagen nachts ungedrosselt laufen dürfen – ohne dass die Anwohner für diese zusätzliche Lärmbelästigung entschädigt werden.
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Ein Beispiel für die leidgeplagten Opfer dieser Vorgehensweise sind die Anwohner der brandenburgischen Stadt Bernau, die gleich von mehreren sogenannten Windparks umgeben ist. Eine parlamentarische Anfrage des Bernauer Landtagsabgeordneten Peter Vida (BVB/Freie Wähler) ergab, dass die Anlagen auf Antrag des Betreibers nun bis zum 15. April 2024 auch nachts durchlaufen werden. Die ursprüngliche Genehmigung sah zum Schutz der Anwohner einen gedrosselten Betrieb vor.
Windräder sind nicht nur laut, sondern auch ein Sicherheitsrisiko. Im brandenburgischen Doberlug-Kirchhain brannte im Oktober ein Windrad in Wald-Nähe ab.
Anwohner werden weder gefragt noch informiert
Für lärmsensible Anwohner ist dies eine mehr als schlechte Nachricht – zumal sie in diesem Vorgang kein Mitspracherecht haben, sie werden nicht befragt, noch nicht einmal informiert.
Wie rechtfertigt die Bundesregierung dieses Vorgehen? Die Begründung liegt darin, dass im Kontext des Notfallplans Gas eine Erhöhung der Stromproduktion zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit notwendig sei. Diese Begründung ist vor allem deshalb erstaunlich, da Wirtschaftsminister Habeck oft genug betont, dass wir „kein Stromproblem hätten“, weshalb die Bundesregierung die Abschaltung der im Gegensatz zu Windkraftanlagen versorgungssicheren Kernkraftwerke durchgezogen hat.
Das NIUS Original „Im Schatten der Windräder“ zeigt: In vielen Orten erzeugen Windräder kaum Strom, zerstören stattdessen die Natur, töten Tiere und machen Menschen krank.
Darüber hinaus fehlt es an einem Nachweis, dass durch diese Maßnahme tatsächlich Engpasssituationen vermieden werden können. Diese treten in Wintermonaten als sogenannte Dunkelflauten auf, in denen Wind- und Solarstrom über längere Zeiträume nur sehr geringe Strommengen produzieren. Wenn jedoch kaum Wind weht, dann hilft es auch nicht, wenn mehr Windkraftanlagen zur Verfügung stehen, da diese dann auch stillstehen werden.
Der Paragraph muss abgeschafft werden!
Die Tatsache, dass die Kohlekraftwerke des Landes wieder als Reserve benannt worden sind, unterstreicht, dass nur Grundlastkraftwerke die Sicherheit der Versorgung gewährleisten können. Es fehlt folglich eine sachliche, durch Analysen fundierte Begründung für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen, sodass ein solcher Eingriff in die Gesundheit der betroffenen Bürger zu rechtfertigen wäre. Letztere ist aber ein grundgesetzlich geschütztes Rechtsgut gemäß Artikel 2 GG. Dieses zu verletzen, bedarf besonderer Gründe, die hier nicht belastbar vorliegen.
Dieser Paragraph 31k BImschG muss abgeschafft werden, denn sicherlich wird ihn die Ampelregierung auch zum nächsten Winter wieder aktivieren. Den Übergewinnen der Windkraftindustrie zuliebe.
Über den Kommentator: Dr. rer. nat. Christoph Canne ist Diplom-Chemiker, Diplom-Kaufmann und Pressesprecher der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V.. Der Verein setzt sich für „sachgerechte und fundierte Einschätzungen der Auswirkungen umwelt- und energiepolitischer Maßnahmen auf die Allgemeinheit und die Natur“ ein.
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