Feinstaub-Alarm! Regierung rechnet mit Diesel-Fahrverboten
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Da droht dicke Luft in unseren Städten!
Die EU-Kommission plant ab 2030 deutlich strengere Grenzwerte für die Luftqualität. Der EU-Plan orientiert sich an den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO und sieht eine Senkung des Feinstaub-Grenzwertes auf fünf Mikrogramm pro Kubikmeter Luft vor.
Sollte der Plan wirklich umgesetzt werden, drohen Diesel-Fahrverbote in Deutschland!
Das hat die Bundesregierung jetzt zugeben müssen: Das Umweltbundesamt gehe davon aus, dass die „genannten Grenzwerte im Jahr 2030 überwiegend, aber noch nicht an allen Messstationen eingehalten werden“, heißt es aus dem Umweltministerium auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Christoph Ploß. Um welche Kommunen es sich dabei handelt, konnte das Umweltministerium nicht beantworten.

Geräte messen Feinstaub und Stickoxide, hier beispielsweise auf der Luftmessstelle am Stuttgarter Neckartor.
Es drohen Fahrverbote und Millionenklagen
Ploß warnt im Gespräch mit NIUS: „Wenn die Ampelkoalition jetzt nicht handelt, drohen erneut zahlreiche Dieselfahrverbote in Deutschland!“ Die Ampelkoalition müsse in Brüssel Druck machen, damit dort keine Grenzwerte beschlossen werden, die in der Praxis nicht umsetzbar sind. Ploß weiter: „Die Ampelkoalition muss im deutschen Interesse handeln und mindestens eine generelle Verschiebung auf 2040 erreichen, sonst drohen den deutschen Städten erneut Fahrverbote und Millionenklagen von Lobbyverbänden. Umweltschutz ist nur erfolgreich, wenn die beschlossenen Maßnahmen auch sinnvoll und umsetzbar sind – das ist hier laut zahlreichen Experten nicht der Fall.“

Der CDU-Abgeordnete Christoph Ploß fordert von der Ampelkoalition mehr Druck auf Brüssel.
In der Tat hatte es bei einer Expertenanhörung im Bundestag Kritik an dem geplanten Grenzwert gegeben. Dr. Gerhard Scheuch, Aerosolphysiker mit Schwerpunkt Aerosolmedizin, hat Ende September in einer Stellungnahme zum Thema Feinstaub zu Protokoll gegeben, dass der vorgeschlagene Grenzwert „deutlich überzogen“ sei.
Er argumentiert mit drei Punkten: Erstens seien die oft angeführten Gesundheitsbeschwerden „nicht bewiesen“. Zweitens ist die Feinstaub-Konzentration auf einem Großteil der bewohnten Erdoberfläche bereits höher als der vorgeschlagene Grenzwert – und zwar OHNE menschliches Zutun. Und drittens ist der Feinstaub-Grenzwert für Arbeitsplätze in Innenräumen 250 mal höher angesetzt als der Vorschlag für die Stadt-Luft – obwohl Menschen sich verstärkt in Innenräumen aufhalten.
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