2.000 Seiten Geheimdienst-Akte: Wie ein hessischer Professor grundlos seine Lehrtätigkeit verlor
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Ein Professor an einer hessischen Hochschule wurde am 15. Januar 2024 überraschend vom Dienst suspendiert, nachdem der Verfassungsschutz ihn dem „rechtsextremistischen Personenpotenzial“ zugeordnet hatte. Nach einem Termin beim Hochschulpräsidenten wurden dem Mann Schlüssel und Dienstlaptop abgenommen, der Zugang zur Hochschule beschränkt und der Kontakt zu Studierenden untersagt. Über den Fall berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung ausführlich.
Grundlage der Maßnahme war unter anderem eine einzige Übernachtung im Haus von Stephanie und Jürgen Elsässer in Berlin (beide führen das zwischenzeitlich verbotene Magazin Compact); daraus leiteten die Behörden eine politisch enge Verbindung ab. Der Professor erklärte, die Gastgeberin sei eine frühere Nachbarin und Bekannte aus kommunalpolitischen Zeiten gewesen; die Übernachtung sei spontan erfolgt, weil sein Hotel ausgebucht gewesen sei. In den Jahren zuvor war er zeitweise AfD-Kommunalpolitiker, hatte die Partei aber wieder verlassen. An der Hochschule machte die Suspendierung die Runde, ohne dass ein Dienstvergehen benannt wurde; Kollegen verschiedener politischer Prägungen hielten ihn für pflichtbewusst und unauffällig. Dennoch blieb die Suspendierung bestehen, während ein Disziplinarverfahren anlief.
Ermittlungen, Vorladungen, Schweigen am Campus
Der Professor schildert die folgenden Monate als Abfolge von Vorladungen und Prüfungen, in denen auch Kontobewegungen abgefragt wurden und seine Frau aussagen musste. Die Hochschulleitung leitete ihm Schreiben des Innenministeriums weiter; zugleich durfte er sein Büro nur einmal, unter Aufsicht, räumen. Auf dem Campus herrschte eine Atmosphäre der Verunsicherung; in offiziellen Sitzungen wurde der Fall gemieden, auf den Fluren viel gemunkelt. Eine interne Bitte des Kollegiums, das Lehrverbot aufzuheben, blieb ohne Erfolg. Als seine Klage zunächst scheiterte, wandte das Opfer sich an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof.
Im Frühjahr 2025 gab das Gericht dem Professor weitgehend recht und hob die Entscheidung der Vorinstanz auf. Die Richter rügten, Entscheidungen mit gravierenden Reputationsfolgen dürften nicht allein auf ein Behördenzeugnis des Verfassungsschutzes gestützt werden; es brauche zusätzliche, gewichtige Anhaltspunkte.
Kontakte zu Personen oder die Teilnahme an Veranstaltungen, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft sind, belegten für sich genommen keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen eines Beamten. Um als Gegner der freiheitlichen Ordnung zu gelten, müsse ein konkretes, nach außen gerichtetes Handeln feststehen. Der Professor durfte wieder lehren – nach insgesamt 16 Monaten ohne Unterricht.
2.000 Seiten Beobachtung: was die Akten sagen
Eine Akteneinsicht offenbarte zugleich das Ausmaß der Beobachtung: Mehr als 2000 Seiten Material lagen über den Professor vor, darunter Verbindungsprüfungen seiner Telefonate und E-Mails sowie Beobachtungen im Umfeld politischer Veranstaltungen. Ein Mitarbeiter sollte sogar Fotos machen, falls der Professor bei einem Compact-Fest auftauchen würde – zu dem er nicht eingeladen war. Trotz der gerichtlichen Ohrfeige verteidigte das Bundesamt für Verfassungsschutz grundsätzlich sein Verfahren: Man bearbeite Personen nur bei „hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ und übermittle Informationen an zuständige Dienstherren, die dann eigenständig über Maßnahmen entscheiden, schreibt die FAZ. Der Professor fordert nun eine offizielle Korrektur seiner Einordnung.
Ein politisch-rechtlicher Rahmen begleitet den Fall: Bereits im Juli 2024 hatte das Bundesverfassungsgericht Teile des hessischen Verfassungsschutzgesetzes beanstandet – speziell die Befugnisse zur Übermittlung personenbezogener Daten aus nachrichtendienstlichen Quellen – und Nachbesserungen verlangt. Für den Professor bleibt die juristische Rehabilitierung zwar ein wichtiger Schritt; den persönlichen und beruflichen Schaden der langen Suspendierung kann sie jedoch nicht ungeschehen machen. Der Artikel zeichnet so den Weg eines Hochschullehrers nach, der ohne nachweisbares Dienstvergehen in den Sog eines sicherheitsbehördlichen Verdachts geriet – und erst vor Gericht seine berufliche Normalität zurückerlangte.
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