83 Prozent der Fälle nicht bestätigt: Angeblicher Diskriminierungs-Rekord in Berlin
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Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) war ein Kernthema der Grünen für die Hauptstadt, gemeinsam mit der SPD und der Linkspartei. 2023 kam es zu einem Rekord an Diskriminierungs-Beschwerden bei der eigens eingerichteten Meldestelle. Die zuständige Senatorin feierte ihren Erfolg, obwohl bei den meisten eingereichten Beschwerden keine Diskriminierung festgestellt werden konnte, berichtet der Tagesspiegel.
Die zuständige Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) verschleiert in ihrem Bericht an das Abgeordnetenhaus, wie oft der Vorwurf der Diskriminierung sich wirklich bestätigt hat – nach Sichtung des 65 Seiten langen Berichts durch den Tagesspiegel stellt sich heraus: Die Mehrheit der Fälle zählten nicht als Diskriminierung.
Kiziltepe verkauft den Bericht dennoch als Erfolg: Die Zahl der Beschwerden wegen Diskriminierung sei 2023 im Vergleich zu 2022 um 38,9 Prozent beziehungsweise von 978 auf 1359 Fällen gestiegen. Die Sozialdemokratin betitelt den Anstieg als „eindrücklich“ und „signifikant“. Der Anstieg sei ein Beweis dafür, dass „sich Beschwerdestrukturen weiter etabliert haben“ und eine „zentrale und sich stetig verfestigende Bedeutung“ genießen.

Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) bei „hart aber fair“
Die Beschwerdestelle leiste einen Beitrag „zur konkreten Unterstützung von Personen bei der Durchsetzung ihrer Rechte“. Der knapp 39-prozentige Anstieg sei ein Beweis dafür, „dass sich Menschen ihrer Rechte bewusst sind und auch die entsprechenden Beschwerdestrukturen kennen“. An der Spitze der Häufigkeit der Diskriminierungsformen stand der Rassismus, dicht gefolgt von Ableismus (Diskriminierung aufgrund von Behinderungen), Diskriminierung gegen chronisch Kranke und Diskriminierung auf Basis des Geschlechts.
Nur 66 von 813 Beschwerden gelten als bestätigt als Diskriminierung
Der Tagesspiegel untersuchte den Bericht und stellte fest, dass nur 66 von 813 Beschwerden (Acht Prozent) bestätigt als Diskriminierung gelten. Im Umkehrschluss heißt das, dass 83 Prozent der angeblichen Diskriminierungen keine waren – bei drei Prozent lässt sich der Fall nicht aufklären und rund sieben Prozent der Vorwürfe werden noch geprüft.
Durch diese Neuauswertung des Berichts dreht sich die Gewichtung der Diskriminierungsformen: Platz Eins belegen nun 36 Fälle von Diskriminierung auf Basis des Geschlechts, gefolgt von 20 Fällen von Rassismus und acht Fällen von Ableismus.
392 weitere Verfahren werden in Kiziltepes Bericht gar nicht erst aufgeschlüsselt. Es sei nicht möglich zu sagen, ob bei diesen diskriminiert wurde – so die Antwort der Sozialverwaltung aus dem August 2023 auf Anfrage der Linkspartei.
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