Ausreisepflichtig und in Haft – dann kommt der Eritreer Khalid O. frei und sticht einen Menschen nieder
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Ein eritreischer Mehrfachtäter steht erneut wegen einer Messerattacke vor Gericht. Wie BILD berichtet, soll der 29-jährige Khaled O. nur wenige Monate nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis in Dresden erneut einen Menschen schwer verletzt haben. Obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seinen „Schutzstatus als Asylsuchender“ widerrufen hatte, wurde gleichzeitig ein Abschiebeverbot verhängt, da Khalid O. klagte. Solange kein Urteil in dem Fall gefällt wird, bleibt er geduldet und kann nicht in Abschiebehaft genommen werden.
Der jüngste Vorfall ereignete sich dabei in einer Wohnung in Dresden, wo Khalid O. einen 33-jährigen Libyer mit einem Messer attackiert haben soll. Ermittler vermuten, dass es bei dem Streit um Drogen ging. Das Opfer erlitt schwere Rückenverletzungen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Dresdens Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt bestätigte, dass gegen Khalid O. Haftbefehl wegen versuchten Totschlags in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung erlassen wurde.
Khalid O. ist, wie BILD berichtet, bereits mehrfach wegen Gewaltverbrechen auffällig geworden. Er wurde erst im Juni 2024 nach vier Jahren Haft entlassen, nachdem er 2019 drei Flüchtlinge in Dresden-Gorbitz brutal angegriffen hatte. Damals stach er einem der Opfer in den Bauch und die Brust, während ein anderes Opfer aus Angst aus dem Fenster sprang und sich schwer verletzte. Schon während seiner Haftzeit zeigte Khalid O. weiterhin aggressives Verhalten, indem er Justizbeamte attackierte und Mitgefangene beleidigte.

Dresden-Gorbitz: Hier griff Khalid O. 2019 drei Flüchtlinge an.
Sechs Tage nach seiner Entlassung geriet Khalid O. erneut in Schwierigkeiten, als er in einem Polizeirevier randalierte. Kurz danach griff er eine Bahnmitarbeiterin an, die ihn beim Schwarzfahren erwischte – auch dabei war er wieder mit einem Messer bewaffnet.
Selbst wenn Khalid O. seinen Rechtsstreit um die Abschiebung verlieren sollte, ist eine Abschiebung unwahrscheinlich. Da er keine gültigen Reisedokumente besitzt, ist eine Rückführung nach Eritrea nahezu unmöglich. Ein Insider erklärte gegenüber der Bild, dass dies ein häufiges Problem bei Straftätern aus Somalia und Eritrea sei, die Deutschland „schon seit Jahren nicht loswird.“
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