„Ich muss Fahrtwind haben“: Bärbel Bas fährt mit dem Motorrad in Schlangenlinien durch den Stau
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Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hat im Talk bei Miosga freimütig über ihr eigenes – fragwürdiges – Verhalten als Motorradfahrerin berichtet. Die Ministerin zeigte sich davon überzeugt, dass das Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen im Stau nicht nur üblich, sondern sogar notwendig sei.
Ausgangspunkt war die Frage von Moderatorin Caren Miosga: „Gehören Sie eigentlich zu diesen Motorradfahrerinnen, die beim Stau sich durch die Autoschlange durchschlängeln?“ Bas antwortete ohne Zögern: „Ja, natürlich. Das muss man.“ Zur Begründung verwies die SPD-Politikerin auf die Technik der Maschinen. Wenn ein Motorrad im Stau stehe, werde es heiß, erklärte sie. „Ich muss Fahrtwind haben.“ Anschließend richtete sie einen Appell an Autofahrer: „Jeder Autofahrer, bitte Platz machen, wenn ein Motorradfahrer kommt … die müssen da durch.“Sehen Sie hier den Ausschnitt der Sendung:
Miosga hakte lachend nach und äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Verhaltens. „Ich dachte, das sei nicht erlaubt.“ Bas reagierte zunächst mit einem knappen „Doch“, schränkte ihre Aussage jedoch wenig später wieder ein: „Okay, ich weiß es nicht.“ Anschließend führte sie aus, dass Motorräder im Stau sehr heiß werden könnten. Nicht alle Maschinen verfügten über eine ausreichende Kühlung. „Bevor eine Maschine anfängt zu brennen, sollte man gucken, dass man tatsächlich weiterkommen kann.“ Motorradfahrer müssten sich dann „Wege suchen“.
Aussage steht im Widerspruch zur Rechtslage
Allerdings: Was Bas erzählt, ist falsch. Die Rechtslage in Deutschland ist vergleichsweise eindeutig, das Durchfahren einer Rettungsgasse oder das gezielte Nutzen freier Bereiche zwischen Fahrzeugreihen, um sich im Stau nach vorne zu arbeiten, ist nicht erlaubt. Die Rettungsgasse ist ausschließlich Einsatzfahrzeugen vorbehalten.
Wer sie mit dem Motorrad zum schnelleren Vorankommen nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür drohen mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Bei Behinderung von Rettungskräften, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall können die Sanktionen weiter steigen. Auch das allgemeine „Durchschlängeln“ zwischen Fahrzeugen im Stau bewegt sich rechtlich keineswegs in einer Grauzone, sondern kann je nach Situation als unzulässiges Überholen oder Verstoß gegen Verkehrsregeln geahndet werden.
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