Bayrisches Gericht entscheidet: Corona-Einreisequarantäne war rechtswidrig
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- Eine Verordnung, die besagte, eine Einreise nach Bayern mit einer Quarantäne belegte, ist als rechtswidrig eingestuft worden.
- Die Begründung: Die Verordnung konnte keinen ausreichenden Ansteckungsverdacht nach dem Infektionsschutzgesetz begründen.
- Ein Ehepaar aus München hatte gegen die Regel geklagt, da sie sich in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt sahen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine zeitweise geltende Verordnung des Freistaats Bayern zur Quarantäne nach Einreise während der Pandemie für unwirksam erklärt. Das berichtet die dpa. Die Verordnung, die am 5. November 2020 erlassen wurde, sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne müssen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Verordnung keinen ausreichenden Ansteckungsverdacht nach dem Infektionsschutzgesetz begründen konnte. Um einen Ansteckungsverdacht festzustellen, wären eindeutige Symptome und eine entsprechende Anamnese oder ein Kontakt mit einer infizierten Person notwendig gewesen. Außerdem ist die Verordnung auch deshalb unwirksam, weil der für die Einstufung als Risikogebiet maßgebliche Verweis auf die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen habe. Zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung fehlte es an einer gesetzlichen Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten.
Ein Ehepaar aus München hatte gegen die Regel geklagt, da sie sich in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt sahen und eine Ungleichbehandlung mit inländischen Risikogebieten bemängelten. Bayern hatte damals eine höhere Sieben-Tage-Inzidenz als viele ausländische Risikogebiete, weshalb die Einstufung als Risikogebiet intransparent und nicht nachvollziehbar gewesen sei, argumentierten sie.

Ein Schild mit der Aufschrift „Zustieg nur mit Mund-Nasen-Bedeckung“ in München.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Gericht aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen hat.
Das Gesundheitsministerium in München wies darauf hin, dass die damalige Quarantänepflicht in Abstimmung mit der EU erfolgte und im Winter 2020/2021, angesichts der angespannten Pandemielage, ein wichtiger Baustein gewesen sei, um Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor den Gefahren des Coronavirus zu schützen. Das Ministerium wird das schriftliche Urteil nun genau prüfen, hat aber vorerst keine konkrete Revisionsankündigung gemacht.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zeitweise geltende Vorgaben des Freistaats zur Quarantäne nach einer Einreise während der Pandemie für unwirksam erklärt.
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