Berliner Senat: Schwere Straftaten sollen künftig zur Exmatrikulation führen
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Der Berliner Senat nimmt eine entscheidende Änderung im Hochschulgesetz vor: Universitäten sollen, laut einem neuen Gesetzesprojekt, Studenten nach schweren Straftaten exmatrikulieren dürfen.
Dieser Beschluss des schwarz-roten Senats reagiert auf einen gewaltsamen Vorfall an der Freien Universität, bei dem ein jüdischer Student brutal zusammenschlagen wurde. Die Neuregelung, die eine Rückkehr zum Ordnungsrecht an Hochschulen markiert, wird derzeit im Abgeordnetenhaus diskutiert und soll bald verabschiedet werden.
Nachdem die Möglichkeit zur Exmatrikulation 2021 von der damaligen rot-rot-grünen Regierungskoalition aufgehoben wurde, war Berlin das einzige Bundesland ohne diese Form der Sanktion.
Das bisherige Gesetz sah bei Vergehen lediglich ein bis zu dreimonatiges Hausverbot vor. Die neue Gesetzesänderung soll nun ein Spektrum an Ordnungsmaßnahmen einführen, das von Verwarnungen bis hin zum endgültigen Ausschluss von der Hochschule reicht, abhängig von der Schwere der Verfehlung.
Mit dieser Maßnahme zielt Berlin darauf ab, die Sicherheit und Integrität des akademischen Umfelds zu stärken und ein klares Zeichen gegen Gewalt und Diskriminierung zu setzen.
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