Betrunkener Marokkaner attackiert Obdachlosen und zeigt Hitler-Gruß, was die Polizei als rechte Straftat wertet
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Vor der Bahnhofsmission im Münchener Hauptbahnhof hat ein 30-jähriger Marokkaner am Sonntag für einen längeren Polizei-Einsatz gesorgt. Der Grund: ein körperlicher Angriff und eine vermeintlich „rechtsextreme“ Straftat.
Ohne ersichtlichen Grund, wie die Polizei schreibt, attackierte der Nordafrikaner einen 63-jährigen Obdachlosen. Zuvor floss wohl auch das ein oder andere Kaltgetränk: Die Beamten messen bei dem Marokkaner später einen Alkohol-Wert von 1,75 Promille.
Der 63-jährige Deutsche erhielt einen Schlag gegen den Kopf, verzichtete jedoch später auf ärztliche Behandlung. Der betrunkene Marokkaner jedoch legte nach. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung der Polizei: „In Folge der Attacke zeigte der 30-Jährige aus dem nordwestlichen Afrika, der im November in die Bundesrepublik einreiste, den ‚Deutschen Gruß‘ und rief dazu ‚Heil Hitler‘ und ‚Hitler war gut‘. Außerdem beleidigte er den obdachlosen 63-Jährigen mit länderspezifischen Beleidigungen.“
Straftat wird als „rechts“ gewertet
NIUS fragte nach: Was genau sind „länderspezifische Beleidigungen“? Er habe alles mögliche Deutsche beleidigt, teilt ein Sprecher der Polizei dazu mit. Und bestätigt gleichzeitig: Durch das Zeigen des Hitler-Grußes fällt die Straftat unter die Kategorie „Politisch motivierte Kriminalität Rechts“, kurz: „PMK -rechts-“. Der betrunkene Marokkaner ist damit laut Statistik ein rechtsextremer Straftäter.
Es ist nicht der erste Fall, bei dem ein „rechtsextremes Propagandadelikt“ von einem nicht-deutschen Täter verübt wird. Immer wieder gibt es heftige Kritik an der Aussagekraft der Statistik der Bundespolizei zur politisch motivierten Kriminalität in Deutschland. 2022 kam es zu 14.132 solcher Propagandadelikte, die als rechts eingeordnet wurden.
Nun ermittelt die Bundespolizei gegen den Marokkaner wegen Körperverletzung, Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. „Der in Nürnberg in einer Asylunterkunft lebende, und bislang polizeilich nicht auffällig gewordene Marokkaner, verblieb nach Abschluss aller polizeilicher Maßnahmen auf freien Fuß“, schreibt die Polizei.
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