Brötchentüte kostet 54 Cent: Der absolute Steuer-Wahnsinn von Konstanz
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- Es sorgt für Gelächter und Unverständnis, aber ist seit 1. Januar 2025 Realität: Die Stadt Konstanz erhebt eine Verpackungssteuer auf zahlreiche Einweg-Verpackungen.
- Bei NIUS Live diskutierten die NIUS-Reporter Julius Böhm, Pauline Voss und Philippe Fischer über die neue Steuer.
- Fischer hatte dafür extra eine Bäckertüte dabei. Dass die neue Steuer jetzt sogar vom Inhalt der Tüte abhängig ist, sorgt in der Sendung für Gelächter.
Schauen Sie hier die Sequenz aus NIUS Live über die Verpackungssteuer:
Besteuerung der Papiertüte ist vom Brötchentyp abhängig
Im Video erklärt Fischer, wie undurchsichtig die neue Verpackungssteuer ist und erklärt es anhand einer Brötchentüte. Denn dort ist es von dem Inhalt abhängig, ob eine Steuer erhoben wird. Das trockene Brötchen ist steuerfrei. Das belegte Brötchen ist üblicherweise für den sofortigen Verzehr und daher steuerpflichtig. „Ein Fall für die Juristen und Gerichte“ hingegen wird der Fall des Käsebrötchens – ist dieses für den sofortigen Verzehr oder für die Zubereitung daheim? Unklar!
Was passiert, wenn die Stadt Konstanz bei einem Probekauf einen Verstoß feststellt? „Dann schätzt die Stadt die Steuer. Selbstständige wissen, was das bedeutet. Und das ist in gar keinem Fall gut“, erklärt Fischer.
Wer sich Essen liefern lässt, zahlt keine Verpackungssteuer
Julius Böhm kann die Regeln der Stadt nicht nachvollziehen. „Wir haben es in der Corona-Zeit gelernt: Wenn die Regeln keinen Sinn ergeben – und nicht überprüft werden –, dann halten sich die Menschen nicht dran“, sagt der NIUS-Reporter. Doch es wird noch absurder, kündigt Fischer an: „Klar, die Alufolie vom Döner hat jetzt auch 50 Cent Steuer, dann soll man den Döner wahrscheinlich in seine Tupperbox packen. Doch: Wenn man sich die Sachen nach Hause liefern lässt, gilt diese Verpackungssteuer nicht.“
Die ganze Recherche können Sie hier nachlesen:
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