DDR-Historiker Knabe über Nancy Faeser: „Personenauskünfte waren bei der Stasi gang und gäbe“
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Er ist einer der profiliertesten DDR-Historiker des Landes: Hubertus Knabe, ehemaliger Gründungs-Direktor der Stasi-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen.
Knabe hat sein Leben der Aufarbeitung der SED-Diktatur gewidmet – und jetzt die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wegen ihrer Rolle im Skandal um Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm angezeigt. Tatvorwurf: Verfolgung Unschuldiger, strafbar gemäß § 344 Abs. 2.
Knabe schreibt jetzt auf seiner eigenen Homepage: „Seit mehr als 30 Jahren beschäftige ich mich mit der Stasi und ihren Methoden. Ich weiß deshalb sehr genau, wie wichtig es ist, den Bürger vor allumfassender staatlicher Überwachung zu schützen.“

2017: Knabe führt die damalige Kanzlerin Angela Merkel durch die Gedenkstätte Hohenschönhausen.
Sein Vorwurf: Faeser habe ihre Mitarbeiter im Ministerium angewiesen, immer weiter nach Schmutz über Schönbohm zu suchen, selbst als ein internes Ermittlungsverfahren zu dem Ergebnis gekommen sei: An den Vorwürfen gegen Schönbohm ist nichts dran. ZDF-Komiker Jan Böhmermann hatte Schönbohm im Oktober 2022 vor einem Millionenpublikum vorgeworfen, Kontakte zum russischen Geheimdienst zu haben. Die Vorwürfe erwiesen sich als haltlos, Schönbohm verlor dennoch seinen Job.
Ein Ministeriums-Dokument zeigt, wie ein Abteilungsleiter nach einem Gespräch mit Faeser schreibt, die Ministerin sei mit dem Ermittlungs-Ergebnis „sichtlich unzufrieden“ gewesen. „Sie fand die Dinge, die wir ihr zugeliefert haben, zu ‚dünn‘“. Faeser verlangte, das Bundesamt für Verfassungsschutz „nochmals“ abzufragen „und alle Geheimunterlagen zusammentragen.“

Brisant: Die interne Nachricht aus dem Innenministerium
Knabe schreibt: „Wenn ein Amtsträger jemanden verfolgt oder auf seine Verfolgung hinwirkt, obwohl er weiß, dass es dafür keinen Grund gibt, ist dies in Deutschland eine Straftat. Nach § 344 Absatz 2 Strafgesetzbuch wird er für die „Verfolgung Unschuldiger“ mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Dem Gesetz zufolge gilt dies auch für eine Amtsträgerin wie Frau Faeser, wenn sie zur Mitwirkung an einem Disziplinarverfahren berufen ist. Selbst der Versuch einer solchen Verfolgung Unschuldiger ist strafbar.“
Dann das brutale Urteil über das Faeser-Vorgehen: „Und damit sind wir wieder beim DDR-Staatssicherheitsdienst. Personenauskünfte waren auch bei der Stasi gang und gäbe. Die Akten im Bundesarchiv sind voll davon. Damit es in Deutschland nicht dazu kommt, dass Minister den Verfassungsschutz für die Austragung persönlicher Fehden missbrauchen, ist es in meinen Augen wichtig, dass die Staatsanwaltschaft sich des Falles Faeser annimmt – unabhängig und möglichst bald.“
Am Mittwoch stellte sich Faeser den Abgeordneten im Deutschen Bundestag, der Fall scheint damit aber noch nicht abgeschlossen zu sein …
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