Der Bleiberechts-Trick: So macht die Ampel aus ILLEGALEN Migranten plötzlich LEGALE
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Die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer sinkt. Der Grund dafür ist simpel: Über das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ wandelt die Bundesregierung illegale in legale Migration um. Rund 60.000 Anträge waren bereits erfolgreich. Auch Straftäter und arbeitslose Personen können so in Deutschland bleiben.
Schon im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin war abzusehen, dass sich an der derzeitigen Migrationspolitik nur wenig ändern wird. Vollmundige Versprechen, endlich mehr abzuschieben und die illegale Migration zu begrenzen, finden realpolitisch kaum Anwendung – das hatten schon die Migrationsgipfel der Vergangenheit gezeigt.
„Neustart in der Migrationspolitik“
2023 kamen fast eine halbe Million Menschen über das Asylticket oder den Familiennachzug ins Land. Ein Ende dieser Masseneinwanderung ist kaum in Sicht. Zudem führt die Bundesregierung das Versprechen „illegale Migration“ einzudämmen, selbst ad absurdum. Denn durch das „Chancen-Aufenthaltsrecht“, das Ende 2022 im Bundestag beschlossen wurde, wandelt sie illegale Migration ganz einfach in legale Migration um. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach damals von einem „Neustart in der Migrationspolitik“.

Bundestagsabgeordnete geben ihre Stimme zum „Chancen-Aufenthaltsrecht“ ab.
Straftäter sind ausgeschlossen – zumindest auf dem Papier
Anfang Januar 2023 war das Gesetz in Kraft getreten. Demnach können ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erlangen, wenn sie die folgenden Punkte erfüllen: Sie müssen im Besitz einer Duldung sein, mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland leben, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Auch Straftäter sind ausgeschlossen – zumindest schwere.
Tatsächlich können sich Personen, die wegen vorsätzlicher Straftaten zu Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen nach dem allgemeinen Strafrecht oder bis zu 90 Tagessätzen nach dem Aufenthalts- oder Asylgesetz verurteilt wurden, weiterhin bewerben. Auch Jugendstraftäter können ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“ erhalten. Vereine wie Pro Asyl machen aktiv darauf aufmerksam. So wird also die illegale Präsenz in Deutschland legalisiert. Denn die zuvor zugesprochene Duldung ist anders als das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ kein gültiger Aufenthaltstitel. Sie lässt lediglich die Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts entfallen.
Für das Chancen-Aufenthaltsrecht selbst ist weder ein Pass nötig noch eine vollständig geklärte Identität. „Das Chancen-Aufenthaltsrecht dient gerade dazu, diese fehlenden Anforderungen nachzuholen und die Voraussetzungen während der 18-monatigen Geltungsdauer des Titels zu erreichen“, schreibt die Bundesregierung.
Dazu hat der Titel noch weitere Vorteile: Automatisch rutschen arbeitslose Migranten ins Bürgergeld und erhalten so mehr Geld, als ihnen vorher über das Asylbewerberleistungsgesetz zustand. Gleichzeitig bekommen auch alle Familienmitglieder, die in derselben Wohnung wohnen, eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis, selbst wenn diese weniger als fünf Jahre in Deutschland leben.
Integrationsbeauftragte will „Brücke in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis“ bauen
Schon während der Bearbeitungszeit des Antrags sind die Ausländerbehörden angewiesen, keine Abschiebung zu veranlassen. Wer sich also bewirbt, ist vorerst sicher, in Deutschland bleiben zu können. Wegen Überlastung der Ämter dauert der Prozess zur Anerkennung bekanntlich länger.
Nach den 18 Monaten des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ sollen dann die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt möglichst erfüllt sein. Die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan (SPD) spricht davon, eine „Brücke in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bauen“. Um anschließend ein Bleiberecht zu erhalten, muss eine „eigenständige überwiegende Lebensunterhaltssicherung“ nachgewiesen werden, grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A2 und „der Nachweis der Identität“.

Laut der Instagram-Seite der Integrationsbeauftragten soll eine Brücke in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gebaut werden.
Aufschlussreich: Wie viele Chancen-Aufenthaltserlaubnisse stellten die Behörden aus?
Das Interessante ist nun: Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist im vergangenen Jahr deutlich gesunken, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage von NIUS mitteilt. Demnach sank die Zahl von 304.308 Personen, von denen 248.145 Migranten eine Duldung hatten, auf 242.642 Ausreisepflichtige, davon 193.972 mit einer Duldung. Das ergibt eine Differenz von rund 62.000 Personen. Wie viele Chancen-Aufenthaltserlaubnisse stellten die bundesdeutschen Behörden im vergangenen Jahr aus? Rund 60.000 – also fast genau die Differenz in der Zahl der Ausreisepflichtigen.
Fazit: Nicht eine dramatisch gestiegene Zahl von Abschiebungen ist der Grund für das Sinken der Zahlen, sondern die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Aus einem illegalen Aufenthalt der Migranten ist die Vorstufe einer Legalisierung entstanden.
Die Regelung für das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ gilt vorläufig bis Januar 2026. Dann kann sie von der Bundesregierung verlängert werden – oder von einer neuen Bundesregierung aufgehoben werden.
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