Durchsuchungsbeschluss! David bekam Polizeibesuch, weil er eine Karikatur postete
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Ein Student wollte auf die Doppelmoral im Umgang mit Judenhass aufmerksam machen – jetzt hat er ein Strafverfahren am Hals.
Mittwochmorgen, bei dem Studenten David Duhme klingelt es an der Tür, dort stehen Polizeibeamte. Sie erklären ihm, dass er Beschuldigter in einem Verfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist. Duhme hatte eine Karikatur in den sozialen Medien veröffentlicht, mit der er die Doppelmoral im Umgang mit verschiedenem eliminatorischen Judenhass aufzeigte.
Die Botschaft zusammengefasst: Wollen Nazis Juden auslöschen, ist das schrecklich, wollen Hamas-Terroristen dasselbe, wird das von vielen Linken gerne unterstützt.
Weil er innerhalb der Karikatur, die er auf X veröffentlichte, das Hakenkreuz-Symbol verwendet hatte, standen nun die Polizisten vor der Tür.

Der besagte mittlerweile gelöschte Post.
NIUS fragte bei der Berliner Staatsanwaltschaft nach, wer das Verfahren eingeleitet hat. Ein Sprecher antwortete, „dass es sich um eine Verfahrenseinleitung durch das BKA aufgrund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) handelt“. Ob der Beitrag durch einen anderen X-Nutzer per NetzDG gemeldet wurde, sei derzeit unklar.
Duhme veröffentlichte das Schreiben der Polizei auf X:
Unabhängig davon, wie man zu der Verwendung von Hakenkreuz-Symbolik oder Nazi-Vergleichen für politische Scherze steht: Die offensichtlich satirische Nutzung des Hakenkreuzes wird offenbar gleichgesetzt mit der aktiven, unterstützenden Nutzung verfassungsfeindlicher Symbole, die der Paragraph 86 des Strafgesetzbuches verbietet und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann.
Dabei wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen.
Was Böhmermann darf, darf Duhme nicht?
Als ZDF-Satiriker Jan Böhmermann sich in seiner Sendung als Hitler inklusive Hakenkreuz-Armbinde verkleidet hatte, ermittelten die Behörden jedenfalls nicht. NIUS fragte bei der Staatsanwaltschaft Mainz nach, ob gegen Böhmermann ebenfalls ein Verfahren wegen der Nutzung verbotener Symbole eingeleitet wurde. „Dem hiesigen Vorgangsbearbeitungssystem lässt sich keine Strafanzeige im Zusammenhang mit der von Ihnen genannten Sendung (Erscheinungsdatum 06.11.2014) entnehmen“, antworte ein Sprecher. „Eine abschließende Beurteilung, ob der in Rede stehende Sachverhalt hier bereits Gegenstand einer strafrechtlichen Bewertung war, bedarf indes einer weitergehenden Prüfung“, fügte der Mainzer Sprecher später hinzu.

Der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann verkleidet als Adolf Hitler.
Auch das ZDF-Format heute-show nutzte das Hakenkreuz für Satire. In einem Facebook-Post aus dem April 2016 formten die ZDF-Grafiker ein Schnitzel in Form des NS-Symbols, um den österreichischen rechten Wählern einen Bezug zum Nationalsozialismus zu unterstellen. Eine eindeutige Relativierung der NS-Verbrechen, aber auch die Nutzung eines verfassungswidrigen Symbols. NIUS fragte auch hier die Staatsanwaltschaft nach einem Verfahren – die Antwort steht bisher aus.
Der Grund, warum in allen genannten Fällen – weder bei Böhmermann, noch bei der heuteshow, noch bei Duhme – die Nutzung der NS-Symbole unter den Straftatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen fallen dürfte, ist der Paragraph 86, Absatz vier. Dort heißt es: Die Verwendung sei nicht strafbar, „wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“
Sowohl die Böhmermann-Satire als auch die Hamas-Nazi-Karikatur dürften darunter fallen. Auf Anfrage von NIUS berief sich ein Pressesprecher des ZDF auf genau diese Ausnahmeregelung.
Wieso gleiches Recht nicht für Duhme gilt, bleibt unklar. „Die Abwägung, inwiefern hier möglicherweise Grundrechte der Kunstfreiheit o.ä. eine Strafbarkeit ausschließen, wird im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sicherlich zu gegebener Zeit vorgenommen werden“, schreibt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Mitgehangen, mitgefangen
Auch bei Jonas (Nachname der Redaktion bekannt) klingelte es vor ein paar Tagen morgens um 6:30 Uhr an der Tür: Vier Polizeibeamte warteten davor mit einem Durchsuchungsbeschluss. Auch hier der Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Jonas, der im Netz als „realjonas09“ auftritt, hatte nichts selbst ins Netz gestellt, er hatte den Beitrag David Duhme und eine weitere Satire lediglich per Retweet geteilt.
„Ich war regelrecht geschockt und kam mir vor wie ein Schwerverbrecher“, sagt Jonas zu NIUS. Die Beamten sahen „im Sinne der Verhältnismäßigkeit“ (O-Ton der Beamten) von der Durchsuchung ab, führten nur eine Vernehmung vor Ort durch. Jonas zu NIUS: „Dieser Durchsuchungsbeschluss ist offenkundig unverhältnismäßig und damit rechtswidrig – das werde ich nachträglich noch feststellen lassen. Darin waren Tippfehler, mein Name war falsch geschrieben. Es wirkte, als habe sich der Amtsrichter keine 30 Sekunden mit dem Vorwurf beschäftigt“, so Jonas, der selbst das erste Staatsexamen in Jura abgeschlossen hat.
Wie die Verfahren ausgehen, ist bisher unklar. Viele X-Nutzer boten Duhme an, die Prozesskosten mitzufinanzieren. Es herrscht Solidarität unter den X-Nutzern – eine Solidarität im Namen der Meinungs- und Kunstfreiheit.
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