Einreiseverbot gegen Martin Sellner: Diese 7 Verbrecher konnten problemlos ins Land
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Die Ausländerbehörde der Stadt Potsdam hat ein Einreiseverbot gegen den österreichischen Identitären, Martin Sellner, verhängt. Das geht aus einem 36-minütigen Video hervor, das der Österreicher selbst auf X hochgeladen hat und in dem er das dazugehörige Schreiben zeigt.
In der Begründung heißt es, dass Sellner, der auch bei dem „Geheimtreffen“ von Potsdam im November anwesend war, dort über „Remigration“ referiert und inzwischen ein Buch über die Rückführungsoffensive veröffentlicht hat, die „unverrückbaren staatlichen Grundlagen der Bundesrepublik“ verändern wolle. Zudem verletze der den Aktivitäten Sellners „zugrundeliegende Ethnopluralismus“ die „Garantie der Menschenwürde“ und das „Staatsvolksverständnis des Grundgesetzes“. Der Österreicher handele „undemokratisch und damit rechtsstaatswidrig“ und negiere „die historische Verpflichtung Deutschlands für den Holocaust“. Insgesamt gefährde er auch „das friedliche Zusammenleben der Völker“.
Zusammenfassend heißt es in dem Schreiben: „Für all dieses können Sie Freiheitsrechte in der Bundesrepublik nicht beanspruchen“.
Damit folgt Deutschland gewissermaßen auf die Schweiz. Dort wollte der 35-Jährige am vergangenen Wochenende einen Vortrag vor etwa 100 Personen über besagte Remigration halten. Mitten im Vortrag stürmten Polizisten des Kantons Aargau den Vortragssaal und stellten den Strom ab. Sellner wurde verhaftet und des Staatsgebiets verwiesen. Im Fall von Deutschland dürfte Sellner, den der deutsche Verfassungsschutz als Rechtsextremisten führt und der als Kopf der Identitären Bewegung gilt, das Verbot juristisch anfechten und sich dabei auf seine Bewegungsfreiheit als EU-Bürger berufen.
Wer aber wie Deutschland aufgrund von identitärer Gesinnung und neurechter Vorträgen Einreiseverbote verhängt, der dürfte doch eigentlich, so meint man, auch in anderen Fällen ganz genau hinschauen, wer über die Landesgrenzen kommt.
NIUS zeigt 7 Verbrecher, die das Staatsgebiet ohne große Probleme betreten konnten – ohne, dass der Staat wehrhaft wurde:
Abdulbar Omar, der Taliban-Minister in Köln
Im November 2023 gastiert der stellvertretende Leiter der Lebensmittel- und Arzneimittelministeriums der Taliban, Abdulbari Omar, in der DITIB-Moschee in Köln-Chorweiler und spricht zu einer Gruppe von Muslimen, die sich dort versammeln. Im Nachgang entschuldigt sich die DITIB und beruft sich darauf, dass sie von der Anwesenheit des hochrangigen Taliban nicht gewusst hätten – und nur die Räumlichkeit zur Verfügung gestellt bekommen hat. Omar war über die Landesgrenze in die Niederlande eingereist, wo er sich zuvor schon mehrere Wochen aufhielt.

Zu Gast in der DITIB-Moschee in Köln-Chorweiler: Taliban-Funktionär Abdulbari Omar
4 Hisbollah-Mitglieder und das „Mykonos-Attentat“
Im September 1992 verübten mehrere Libanesen im griechischen Restaurant Mykonos in Westberlin ein Attentat auf iranisch-kurdische Exilpolitiker, die als Kommunisten galten und an einem Kongress teilnahmen. Während der Drahtzieher, Kazem Darabi, seit den 1980er in Berlin lebte, reisten die Täter extra für das Attentat ein, darunter der von Interpol gesuchte Ali Fallahian. Sie erschossen vier Personen, zudem wurde der Wirt des Restaurants Mykonos verletzt.

Im griechischen Restaurant „Mykonos“ in Berlin hatten bewaffnete Männer im September 1992 vier Kurden erschossen und einen weiteren schwer verletzt.
Der Mullah-Richter in der Hannoveraner Klinik
Im Juli 2023 hält sich der hochrangige iranische Geistliche Hossein-Ali Naeiri in der Privatklinik International Neuroscience Institute in Hannover zur Behandlung auf. Das Neuro-Zentrum wird vom deutsch-iranischen Chirurgen Madjid Samii geführt – und dieser wiederum behandelte einige Jahre zuvor einen iranischen Richter, der Hunderte Menschen zum Tode verurteilt hatte. Naeiri soll kein Visum von deutschen Behörden ausgestellt bekommen haben; die Einreise wurde erst durch ein Schengen-Visum eines anderen Staates möglich, so berichtete Bild.
Ausreisepflichtiger Mia-Mörder mit gefälschtem Alter
Im Dezember 2017 erschüttert der Mordfall von Mia V. Deutschland. Die 15-Jährige wird von ihrem Freund, Abdul D., einem abgelehnten Asylbewerber aus Afghanistan, in einem Drogeriemarkt erstochen. Abdul D. reiste im April 2016 in das Bundesgebiet ein – und gab an, ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling zu sein. Im Zuge des Prozesses wird auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens festgestellt, dass der Abdul D. zur Tatzeit wahrscheinlich 20 Jahre, höchstens 21 Jahre alt war. Trotz abgelehntem Asylgesuch und Gefährderansprache wurde er zuvor nicht ausgewiesen.

Der Drogeriemarkt in der südpfälzischen Stadt Kandel, in dem die 15-jährige Mia erstochen wurde.
Der Tiergartenmörder im Auftrag des russischen Geheimdienstes
Im August 2019 wird Selimhan C., Asylsuchender und Angehöriger der tschetschenischen Minderheit aus Georgien, im Berliner Tiergarten erschossen. Es stellt sich heraus: Beim sogenannten Tiergartenmord handelt es sich um eine Auftragstötung durch den russischen Geheimdienst FSB. Später wird publik: Wadim Krassikow kam unter dem Decknamen Sokolow 2019 nach Deutschland. Zuvor hatte Interpol ihn zur Fahndung ausgeschrieben. Dennoch kam er unerkannt über die Grenze – und verübte den Mord. Krassikow wird zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Strafgericht in Berlin. Die Prozessbeteiligten sitzen im Gerichtssaal. Im „Tiergartenmord“-Prozess wird das Urteil erwartet, schuldig gesprochen wurde ein 56-Jähriger, der einen Tschetschenen mit georgischer Staatsbürgerschaft in der Berliner Parkanlage erschossen hat.
Dschihadisten der Al-Nusra-Front in Sachsen-Anhalt und NRW
2020 nimmt der Generalbundesanwalt zwei Syrer fest, die für die dschihadistische Al-Nusra-Front 2012 einen Oberstleutnant und Zivilisten getötet haben sollen. Die Männer stünden unter dem dringenden Verdacht, ein Kriegsverbrechen begangen zu haben, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Die Beschuldigten wurden in Naumburg in Sachsen-Anhalt und in Essen gefasst, auch ihre Wohnungen wurden durchsucht. Im Zuge der Flüchtlingskrise ab 2015 konnten sie ins Bundesgebiet einreisen.
Das unbehelligte Leben des Anis Amri
Der wohl bekannteste Fall von islamistischem Terror: Am 19. Dezember 2016 lenkt Anis Amri einen Lkw auf einem Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche in eine Menschenmenge. Er tötet elf Menschen und verletzt 55 weitere; bereits zuvor erschießt er einen polnischen Speditionsfahrer, dessen Lkw er später für das Attentat nutzt. Ermittlungen im Nachgang des Falls zeigen: Amri war über Lampedusa nach Europa eingereist, 2015 überquerte er die Grenze und kam ins Bundesgebiet. In den Folgejahren wird er 14 Identitäten nutzen und mehrere Straftaten begehen, bevor er sich zum „Islamischen Staat“ bekennt und sein Attentat verübt.

Gedenkstätte für die Opfer des Anschlags am Breitscheidplatz.
All diese Fälle zeigen: Es ist für Terroristen, Gewaltverbrecher und Anhänger von Unrechtsregimen problemlos möglich, nach Deutschland zu kommen. Kontrollmechanismen fehlen gänzlich. Und diese Fälle sind nur die prominentesten Fallbeispiele, lassen aber die unzähligen Fälle sexueller und körperlicher Gewalt außen vor, die durch Migranten verübt worden sind.
Ausgerechnet beim Identitären Martin Sellner aber zeigt der Rechtsstaat seine Klauen …
Mehr bei NIUS: Die große Flüchtlings-Prognose: 7 Gründe, warum die Zahl der Migranten 2024 nicht sinken wird
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