Exklusiv! So lebte der Terrorist von Solingen: In seinem Zimmer hing eine ISIS-Fahne!
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Wie lebte der syrische Asylbewerber und ISIS-Attentäter von Solingen, Issa Al Hasan, in Deutschland? Noch immer sind Fragen rund um die Tat Gegenstand laufender Ermittlungen. NIUS konnte exklusiv mit Personen sprechen, die Al Hasan aus seiner Zeit in der Solinger Flüchtlingsunterkunft in der Goerdelerstraße kennen, darunter Reinigungskräfte und Bewohner der Einrichtung.
Demnach beschreiben Personen, die ihn kannten, Al Hasan als einen „Mann, der den ganzen Tag am Handy“ hing und regelrecht „hypnotisiert“ gewesen sei. Im Heim sowie unter seinen Zimmerbewohnern soll der heute 26-Jährige dafür bekannt gewesen sein, „islamistischen Content“ zu konsumieren. Dabei soll es sich um Nashid-Gesänge und Predigten auf Arabisch gehandelt haben, die er selbst während des Essens auf dem Handy anschaute. „Der Handyfreak“, schrieb einer mit Bezug auf das Foto Al Hasans aus der Unterkunft. „Der war eine Zeitbombe“, erwiderte eine Chatpartnerin daraufhin. Die Whatsapp-Nachrichten liegen NIUS vor.
Wie zudem Augenzeugen berichten, soll es noch im März 2024 zu einem Vorfall gekommen sein, bei dem der Sicherheitsdienst einschreiten musste, weil die Bewohner des Zimmers 255, also besagter Al Hasan sowie seine syrischen Mitbewohner Salm A., Mohammad Ammar S. und Mohammed A., eine schwarze ISIS-Fahne an die Zimmerwand angebracht hatten. Unklar ist, ob die Heimleitung jemals von dem Vorfall, fünf Monate vor dem islamistischen Anschlag, erfahren hatte.

Ein Zimmer im vierten Stock der Flüchtlingsunterkunft.
In welcher Moschee betete Al Hasan in den Monaten vor seiner Tat?
Ob dabei Al Hasan der Initiator des Aufhängens war oder dies von Mitbewohnern ausging, ist bis heute unklar. Einer der Zimmerkollegen Al Hasans war im Rahmen eines SEK-Einsatzes am vergangenen Samstag zwischenzeitlich festgenommen und von der Polizei befragt worden. Kenntnis über die radikale Gesinnung von Al Hasans, so erinnert sich ein ehemaliger Bewohner, müssen alle Zimmerbewohner gehabt, wenn nicht sogar geteilt haben; der Mann habe eine Anfälligkeit für Jihadismus besessen, heißt es.
Zudem erinnern sich Personen zurück, die mit dem Bewohner vertraut waren, wie Al Hasan in Begleitung von sechs bis acht Heimbewohnern in Ramadan-Zeiten täglich eine Moschee aufgesucht haben soll. Dazu passt: Die WELT zitierte Polizeiberichte, die sich auf Zeugenaussagen stützen und berichten, dass Al Hasan „in der örtlichen Moschee bekannt“ gewesen sei. Unklar ist, welche Moschee der Mann, der später zum Attentäter wurde, aufgesucht hatte. Auf Anfrage von NIUS wollte sich der Verfassungsschutz NRW zu möglichen Moscheebesuchen des dringend Tatverdächtigen nicht äußern.

Verdreckte Klos, neben denen Milchtüten stehen: das Flüchtlingsheim in der Goerdelerstraße in Solingen.
Zwischen Einsätzen wegen Rasierklingen und Messern hilft die Diakonie
All die Schilderungen aus dem Flüchtlingsheim in der Goerdelerstraße belegen aber: Dass Al Hasan radikales Gedankengut hegte, war bekannt und hätte andere, darunter die Heimleitung in Solingen und Flüchtlingsinitiativen, alarmieren müssen. Warum dies nicht oder in nur unzureichendem Ausmaß geschah? Eine Erklärung: Das Flüchtlingsheim gilt stadtweit als Problemunterkunft. Personen, die dort über einen längeren Zeitraum im Einsatz waren, berichten davon, wie die Polizei mehrmals wöchentlich zu Einsätzen ausrücken musste, immer wieder sei zu Gewalt- und Sexualdelikten gekommen.
Bis heute ist es die einzige Unterkunft in Solingen, die einen privaten Sicherheitsdienst braucht. In internen Berichten, die NIUS vorliegen, heißt es beispielsweise, dass im Juli 2023, „Herr A. durch den Bewohner K. mit einer Rasierklinge bedroht“ worden sei. Es folgte ein 30-minütiger Polizeieinsatz. In einem anderen Tätigkeitsbericht vom Oktober 2023 heißt es: „Als wir wieder das Gespräch gesucht haben, wurde der Bewohner aggressiv, drohte mit Schlägen, dem Tod und holte ein Messer heraus, das wir ihm wieder abgenommen haben.“

Die Flüchtlingsunterkunft in der Goerdelerstraße in Solingen.
Diese Berichte zeichnen ein Bild einer Flüchtlingsunterkunft, in der Gewalt omnipräsent war – und in der gar keine Zeit geblieben ist für individuelle Betreuung von radikalisierten Flüchtlingen. Al Hasan speziell war neben seiner Handybesessenheit dafür bekannt gewesen, gemeinsam mit seinen syrischen Zimmerbewohnern Shisha auf dem Zimmer zu rauchen – was eigentlich untersagt war. Im quadratischen Bau im Zentrum Solingens, einst ein Finanzamt, ist Platz für rund 150 Personen; die Auslastung liegt konstant im Bereich über 100. Unter den Bewohnern befinden sich vor allem Syrer, aber auch Bangladescher, Nigerianer, Algerier, Guineer, Afghanen, Iraker, Tadschiken, Somalier und Türken. Frauen und Kinder seien in dem Heim die Ausnahme gewesen.

Issa al Hasan im Winter 2023 auf seinem Zimmer. Alltagsrealität zwischen Stopfzigaretten und Shishakonsum.
Zudem geht aus Unterlagen und Dokumenten hervor, die NIUS exklusiv vorliegen: Es war die örtliche Diakonie, die sich um Al Hasan während seiner Zeit in Solingen kümmerte. Der evangelische Sozialdienst, der jüngst für Schlagzeilen gesorgt hatte, weil er AfD-Mitglieder aus dem eigenen Verband rausschmeißen wollte, war in der Goerdelerstraße neben Caritas und AWO für die Betreuung von Flüchtlingen zuständig.
Al Hasans Fall lag – ebenso wie die der drei syrischen Zimmerbewohner – bei eben jener Diakonie. Eine Anfrage, wie genau man Al Hasan half und welchen Eindruck er auf die Sozialhelfer machte, ließ die Diakonie Solingen unbeantwortet. Dass man für den 26-jährigen Islamisten zuständig gewesen sei, verneint man aber nicht. In einem Statement nach Veröffentlichung des Artikels verneint die Diakonie Solingen, Rechtsberatung für Issa Al Hasan durchgeführt oder ihn an eine vermittelt zu haben. Wohl aber bestätigt das Hilfswerk, den Bewohnern der Unterkunft generell in Alltagsangelegenheiten beim „Einleben in der Gesellschaft“ zur Seite gestanden zu haben.

Die Diakonie, hier bei einem gemeinsamen Kochevent im Jahr 2016 mit geflüchteten Frauen, war auch für Issa Al Hasan zuständig.
Behörden können Al Hasan nicht antreffen – und stellen den Abschiebeversuch ein
Das Engagement der Diakonie ist vor dem Hintergrund brisant, dass in Medien wie Tagesschau und BILD gemutmaßt worden war, dass Al Hasan Rechtshilfe bei der Anfechtung seines Überstellungsbescheids nach Bulgarien 2023 erhalten haben könnte. Nachdem Al Hasan Ende 2022 aus Bulgarien nach Deutschland gekommen war und bei einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bielefeld einen Asylantrag stellte, erhielt er einen sogenannten „Dublin-Bescheid“: Dieser regelt, dass das Land, in das er erstmals in die EU eingereist war, also Bulgarien, für seinen Antrag zuständig sei. Bulgarische Behörden stimmten dem Übernahmegesuch deutscher Behörden zu.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Im Juni 2023 soll die Ausländerbehörde dann versucht haben, den Syrer nach Bulgarien auszuweisen. An seinem Wohnort, in der Flüchtlingsunterkunft in den Dempsey-Kasernen in Paderborn, war Al Hasan damals nicht anzutreffen, wie die WELT exklusiv berichtete. Auch diese Unterkunft sorgte immer wieder für Negativschlagzeilen, unter anderem, weil Bewohner Anwohnerinnen sexuell belästigt haben sollen.
Der Versuch aus dem Juni 2023, Al Hasan abzuschieben, blieb erschreckenderweise der einzige. Der Syrer wurde trotz Abwesenheit nicht zur Fahndung ausgeschrieben oder als untergetaucht eingetragen. Nachdem sechs Monate (seit Februar) vergangen waren, lief im August dann die Frist für das Überlieferungsgesuch ab. Bulgarien war fortan nicht mehr zuständig, in Deutschland erhielt Al Hasan subsidiären Schutz und wurde einer Gemeinschaftsunterkunft in Solingen zugeteilt. Hier spielten sich die beschriebenen Szenen zu, die das Bild eines bereits radikalisierten Moslems zeichnen.
Kanzlei für Asylrecht reicht Klage ein – doch wer hat vermittelt?
Interessant an dem Vorgang ist neben der Frage, weshalb die Ausländerbehörde nicht mehrfach bei Al Hasan vorstellig wurde, auch Folgendes: Beim Verwaltungsgericht Minden ging im Februar eine Klage ein, die sich gegen die Ausweisung Al Hasans nach Bulgarien stemmte. Für solche Vermittlung braucht es professionelle Beratung, die in Feldern des Asylrechts fachkundig ist und Mandanten hilft. Im August, als der Syrer in Solingen lebte, wird die Klage nahezu zeitgleich mit dem Auslaufen der Frist zurückgezogen. Wer half dem Mann, der später zum Killer wurde also, sich den Ausweisungsversuchen deutscher Behörden zu erwehren?
Bei der Rechtsvertretung Al Hasans handelt es sich um die Rechtsanwaltskanzlei Bargenda aus Dresden, die sich unter anderem auf Asylrecht spezialisiert. Die bestätigt das Verwaltungsgericht Minden gegenüber NIUS. Bargenda hatte für Al Hasan Klage eingereicht – und nur vier Tage nach dem Ablaufen der Überstellungsfrist im August 2023 eben jene Klage zurückgezogen, wie aus dem Einstellungsbeschluss am Verwaltungsgericht Minden hervorgeht, der NIUS vorliegt.

Die Rechtsleistungen der Rechtsanwaltskanzlei Bargenda.
Offen hingegen ist, ob es wirklich die Diakonie war, die Al Hasan an eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei vermittelt hatte. Personen, die sich an Al Hasan während seiner Zeit im Flüchtlingsheim in Solingen erinnern, bestätigen, dass bei den Zusammenkünften mit den Mitarbeitern der Solinger Diakonie Rechtsberatung Gegenstand von Unterredungen war. Als die Klage beim Verwaltungsgericht Minden jedoch einging, war Al Hasan noch in Paderborn. War auch hier schon die Diakonie für seinen Fall zuständig?
Und noch etwas anderes weckt bei den Personen, die Al Hasan kannten, Zweifel: Bis in das Jahr 2024 habe dieser so gut wie kein Deutsch gesprochen. Dass er sich mit den Worten „Ich bin der, der ihr sucht“ der Polizei gestellt haben soll, verwundert viele. Recherchen von NIUS vor Ort zeigen derweil: Eine der verletzten Personen schwebt zwar nicht mehr in Lebensgefahr, wird aber wegen Verletzungen der Kehle nie wieder sprechen können.
Ein weit verzweigtes Netz mitsamt positiver Kundenbewertungen
Klar scheint: In Nordrhein-Westfalen hat sich ein weit verzweigtes Netz von Beratungsstellen für Flüchtlinge etabliert. Dazu zählen neben Caritas, Diakonie und AWO auch Stellen wie ProAsyl, das Flüchtlingswerk NRW oder das Asylbewerberforum. Sie alle vermitteln neben Hilfestellungen bei Behördengängen, Übersetzungsleistungen und Alltagstipps auch Beratungen, die die Ausweisung von abgelehnten Asylbewerbern in die Heimat verhindern sollen. ProAsyl und das Flüchtlingswerk NRW verneinten auf Anfrage von NIUS, Al Hasan jemals betreut zu haben. Auch der Arbeitskreis Asyl in Bielefeld hat nach Informationen von NIUS keine Kenntnis über Beratungsleistungen gegenüber dem Syrer.
Doch irgendwer muss die die Rechtsanwaltskanzlei Bargenda auf den Plan gerufen haben. Diese will sich auf Nachfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern. Auf der Website der Kanzlei ist jedoch nachzulesen, wie die Juristen sich um Aufenthalts- und Abschiebungsfragen, Familiennachzug und Einbürgerungsbelange kümmern. Kurz: Expertise in der Beratung von Migranten mitbringen, die hierzulande Privilegien erhalten wollen und ihren Aufenthalt verlängern wollen – selbst wenn dieser unrechtmäßig ist.
Instagram-Story-Highlights von Bargenda weisen ironischerweise einen arabischen Flüchtling aus, der sich als überaus zufriedener Kunde zeigt. „Ich hatte einen Fingerabdruck aus Rumänien, den ich gebrochen hatte, und nach dem Fingerabdruck wurde mir das Asyl verweigert“, schreibt dort ein Farid Alobaidi in schlechtem Deutsch. Mit Hilfe der Anwälte von Bargenda erhielt jener Alobaidi dann eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Die „wundervolle“ und „brillanten“ Anwälte quittiert der Kunde mit fünf Sternen.

Ein Kunde zeigt sich schwer zufrieden mit den Rechtsanwälten, die auch Issa Al Hasan halfen.
Es scheint, als sei Al Hasan also gewiss nicht der erste Asylbewerber, der die Dienstleistungen von Bargenda in Anspruch nahm – und womöglich gezielt an die Anwälte vermittelt worden ist, die gegen die eigene Ausweisung vorgehen. Wer dies veranlasst und dem Mann geholfen haben soll, der bereits 2023 schwer radikalisiert gewesen sein muss, wird zu klären sein. Aber, das steht fest: Es gibt Verantwortliche.
Auch bei NIUS: Die Akte Sulaiman A.: „Alles deutet auf einen IS-inspirierten Anschlag hin“
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Jan A. Karon
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