Gemeinde in Bayern geht gegen Zwangs-Zuweisung von Flüchtlingen vor – und bekommt Recht!
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Im bayerischen Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen regt sich Widerstand. Die beiden Gemeinden Greiling und Dietramszell wehren sich gegen die Zwangszuweisung von Asylbewerbern durch das Landratsamt mit einer Klage am Verwaltungsgericht München (NIUS berichtete). Im Fall Greiling wurde nun entschieden: Vorerst kommen keine weiteren Flüchtlinge mehr in die oberbayerische Gemeinde.
Gericht gibt Eilantrag statt: Vorerst keine Flüchtlingszuweisung
Das Verwaltungsgericht München hat dem Eilantrag stattgegeben. Für die oberbayerische Gemeinde heißt das: Sie müssen vorerst keine weiteren Asylbewerber aufnehmen, bis im Hauptsachverfahren entschieden ist. Das Münchner Verwaltungsgericht begründet ihre Entscheidung damit, dass die Zuweisung ein rechtswidriger Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist.

Das Verwaltungsgericht München hat dem Eilantrag stattgegeben.
Vorbild für andere Kommunen?
Seitdem wird der Greilinger Bürgermeister, Anton Margreiter (Freie Wähler), von Kommunalpolitikern aus ganz Deutschlands kontaktiert, die sich über die Entscheidung freuen. Ganz nach dem Motto „Endlich tut sich etwas”, wie der Bayerische Rundfunk berichtet.
In seiner Entscheidung hat das Verwaltungsgericht klargestellt, dass der Freistaat Bayern, vertreten durch die Landratsämter, für die Aufnahme und Unterbringung von asylsuchenden Personen zuständig sei. Eine Zwangszuweisung an Gemeinden sei nicht erlaubt. Das Gericht argumentierte, dass die Gemeinden zwar eine Mitwirkungspflicht hätten, aber die Definition dieser Pflicht sei laut Anton Margreiter ziemlich vage. Es sei unklar, ob es nur darum gehe, Möbel für potenzielle Flüchtlingsunterkünfte zu kaufen oder ob komplette Liegenschaften von der Gemeinde bereitgestellt werden müssten, so der BR.
Nach dem Bekanntwerden des Eilbeschlusses im Fall von Greiling, hat auch die Gemeinde Dietramszell einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen eine drohende Zwangszuweisung von Asylsuchenden beim Münchner Verwaltungsgericht eingereicht.

Das Verwaltungsgericht München hat entschieden: Vorerst gibt es keine weitere Flüchtlingszuweisung.
Beschluss nicht auf jede Gemeinde übertragbar
Der Beschluss kann allerdings nicht eins zu eins auf jede Gemeinde übertragen werden, da Bundesländer unterschiedliche Aufnahmegesetze haben. Trotzdem hofft der Greilinger Bürgermeister Margreiter auf eine „Initialzündung” und betont, dass die Klage ein Hilferuf von beiden Seiten sei, um die Probleme an der Basis aufzuzeigen, so der BR.
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