Ein grüner Richter, zwei NGOs und drei Somalis: So lief der Geheimplan der Asyllobby gegen Dobrindts Zurückweisungen
Es ist ein wegweisender Beschluss: Am gestrigen Montag gab das Berliner Verwaltungsgericht bekannt, dass Migranten, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens nicht zurückgewiesen werden dürfen. Hintergrund sind Eilanträge von drei Somalis, die über die polnisch-deutsche Grenze einreisen wollten und dort von der Bundespolizei zurückgewiesen wurden. NIUS liegen die drei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vor.
Die Entscheidung der 6. Kammer droht Friedrich Merz vielleicht wichtigstes Wahlkampfversprechen zu torpedieren: die Zurückweisungen an deutschen Grenze. Diese waren zentraler Bestandteil der angekündigten Migrationswende. Wenn dieses Vorgehen Schule machen sollte, so die Logik, wären gar keine Ablehnungen an der Grenze möglich, weil das Asylverfahren zumindest stets geprüft werden müsse. Nun zeigen NIUS-Recherchen erstmals, welche Vorgänge mit dem Beschluss einhergehen – und welche Kräfte dahinterstecken.
Die Entscheidung geht insbesondere auf das Wirken der Lobbyorganisation „Pro Asyl“ zurück, die die drei Somalis anwaltlich vertreten und einen Rechtsbeistand vermittelt hat. Die Organisation frohlockte gestern: „Seit Start der Zurückweisungen sind wir an der Grenze aktiv & haben für die rechtliche Vertretung von drei (davon eine minderjährig) mehrfach zurückgewiesenen Geflüchteten aus Somalia gesorgt. Heute hat das VG Berlin im Eilverfahren klargestellt: Diese Zurückweisungen waren rechtswidrig.“ Die Kosten für den Beschluss, der die Bundespolizei zur Einreise der drei Somalis zwingt, trägt der Steuerzahler.

„Pro Asyl“ freute sich über den Beschluss des Verwaltungsgerichts.
Auf Abweisung folgt neue Kleidung, Handys, Hotelunterkunft
Nach NIUS-Informationen handelt es sich bei dem Beschluss allerdings nicht um die verzweifelte Klage von Menschen mit einem legitimen Schutzanspruch, sondern um eine konzertierte Aktion der deutschen Asyl- und Anti-Abschiebe-Industrie, angeführt von der NGO „Pro Asyl“, entschieden von einem Richter mit Hang zum Aktivismus und auffälligen Verbindungen zu den Grünen. Alles deutet darauf hin, dass es sich bei der Klage um eine gezielte Operation gegen die Politik der Bundesregierung handelt.
Dabei wirft die ganze Praxis Fragen ob der Konsequenz des deutschen Grenzschutzes auf: Nach NIUS-Informationen versuchten die drei somalischen Staatsbürger bereits am 2. und 3. Mai über die Brücke zwischen Słubice (Polen) und Frankfurt/Oder nach Deutschland einzureisen, wurden allerdings von der Bundespolizei an der Grenze zurückgewiesen. Einen Antrag auf Asyl hatten sie – offenbar aus Unwissenheit – nicht gestellt. Wie es in den Gerichtsbeschlüssen heißt, reisten sie nach eigenen Angaben Mitte April 2025 „auf dem Landweg über Weißrussland nach Litauen in die Europäische Union ein“. Dann folgten die gescheiterten Einreiseversuche nach Deutschland. Laut NIUS-Informationen brachte daraufhin eine polnische NGO die drei somalischen Staatsbürger in einem Hotel in Słubice unter und übernahm für den Hotelaufenthalt die Kosten. Die drei Somalis wurden mit neuer Kleidung und neuen Mobiltelefonen ausgestattet.

Der Grenzübertritt in Słubice.
War es Zufall, dass der Fall beim Verwaltungsgericht in Berlin landete?
Am 7. Mai ordnete Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) verschärfte Kontrollen und Zurückweisungen an allen deutschen Außengrenzen an. Schon zwei Tage später, am 9. Mai gegen 14:00 Uhr, überquerten die drei Somalis erneut die deutsche Grenze, diesmal mit dem Zug über Frankfurt/Oder. Eine Route, die so streng kontrolliert wird, dass das Trio erwischt werden muss. Genau das geschah auch. In Frankfurt/Oder werden sie von der Bundespolizei um 14:34 Uhr aufgegriffen und erneut zurückgewiesen. Der dritte Einreiseversuch bringt schließlich den Durchbruch – und ein Asylverfahren, das nun geprüft werden muss, wie das Verwaltungsgericht entschied. Das Vorgehen deutet dabei eindeutig auf eine vorbereitete Aktion von „Pro Asyl“ und der polnischen NGO hin.
Nach NIUS-Informationen meldet sich unmittelbar nach dem Aufgriff eine deutsche Anwältin bei der Bundespolizei und legt eine vorbereitete Vollmacht der drei somalischen Staatsbürger vor. Sie beantragt in deren Namen schriftlich Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bedeutet: Entweder wurden die drei Somalis von Aktivisten während ihrer Einreise begleitet und beobachtet oder aber sie sendeten ein vorab verabredetes Signal an ihre Kontaktleute. Die Vollmacht der Anwältin muss zu diesem Zeitpunkt also bereits vorbereitet gewesen sein, weil die Somalis nach ihrem Aufgriff keine Möglichkeit hatten, sich um solchen Rechtsbeistand zu kümmern. Sie sprechen zudem nach Informationen von NIUS kein Deutsch.
Die somalischen Antragsteller beantragen am 14. Mai vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder, ihnen „im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig die Einreise in das Bundesgebiet zu gestatten, hilfsweise ihr die Gelegenheit zur Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu gewähren“.
Doch am 15. Mai erklärt sich das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder für die Klage nicht zuständig. Man verweist das Verfahren an das Verwaltungsgericht in Berlin. Der Grund: die drei somalischen Staatsbürger seien von Bundespolizeibeamten der Berliner Direktion aufgegriffen worden. In Berlin wiederum landet das politisch hochbrisante Verfahren ausgerechnet auf dem Tisch des Richters Dr. Florian von Alemann, der Vorsitzender der 6. Kammer ist. Von Alemann wird auf einer Internetseite des fachpolitischen Forums Demokratie und Recht der Grünen als „unser Mitglied“ bezeichnet – und ist in grünen Kreisen auf Social Media bestens vernetzt.

Die Veranstaltung der Grünen.
Im Oktober 2023 hielt Alemann einen Vortrag auf einer Parteiveranstaltung der Berliner Grünen. Ebenso bemerkenswert: Über den Beschluss, der die Somalis betrifft, entschied im Verwaltungsgericht seine 6. Kammer – obwohl laut Geschäftsverteilungsplan eigentlich die 28. Kammer für jene Staatsangehörige zuständig wäre. Laut Verwaltungsgericht sei die 6. Kammer jedoch deshalb zuständig, weil sie für „Streitigkeiten“ mit „einer Einrichtung des Bundes“ verantwortlich sei.

Eigentlich ist die 28. Kammer für Asylverfahren mit somalischen Staatsbürgern zuständig.
Mit besten Verbindungen ins grüne Milieu
Dabei wirft gerade die Social-Media-Präsenz von Richter von Alemann massive Fragen ob seiner Unabhängigkeit auf. Auf mehreren Plattformen tritt er als Kritiker von Friedrich Merz und Migrationsaktivist auf. Er folgt auf X vor allem Asylrechtlern sowie linken und grünen Accounts – das beruht offenbar auf Gegenseitigkeit. Der grüne Innenpolitiker Konstantin von Notz folgt ihm auf X, ebenso der Grüne Daniel Eliasson, der grüne Abgeordnete Moritz Heuberger, die grüne Politikerin Aferdita Suka, der grüne Ministeriumsmitarbeiter Michael Servatius, der grüne Bundestagsabgeordnete Helge Limburg, der grüne Aktivist Peter Madjarov, die ehemalige grüne Stadträtin Almut Neumann, die grüne Politikerin Heide Schinowsky – sehr viel grüne Politik bei gerade mal 68 Followern.
Auf X verbreitet Richter von Alemann folgerichtig unter anderem Kritik an Friedrich Merz aufgrund der „unsäglichen, pauschal Migranten verunglimpfenden Debatte seit Silvester“, eine besondere Schwäche hat von Alemann offenbar für die Internet-Aktivistin Mareile Ihde („Hoellenaufsicht“), die einst in der FDP aktiv war und inzwischen für die Grünen wirbt. Sie retweetet er immer wieder. Auf Bluesky lobt das Grünen-Mitglied die Migrationsvorschläge von den Parteikollegen Ricarda Lang und Winfried Kretschmann.

Am 2. Juni stellt das Verwaltungsgericht klar: Die Bundespolizei müsse den Somalis „den Grenzübertritt in den Zuständigkeitsbereich“ zu gestatten und „ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für das Asylverfahren einzuleiten“. Die Zurückweisung könne weder mit § 18 Abs. 2 des Asylgesetzes noch mit der Ausnahmevorschrift des Art. 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union begründet werden. Die Kosten für die erzwungene Einreise wird der Bundespolizei auferlegt – also dem Steuerzahler.
Ex-Grüner und Flüchtling Alaows hält sein Versprechen
Unmittelbar nach dem politisch brisanten Urteil äußert sich auf X der Bundestagsabgeordnete Till Steffen (Grüne), dem von Alemann wiederum auf X folgt, genauso wie die grüne Ex-Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg (Berlin), Monika Herrmann, die Grünen-Chefin Franziska Brantner und mehrere weitere grünen Accounts. Steffen feiert das Urteil als politischen Triumph. Auch der Alemann-Follower Konstantin von Notz stimmt auf X sofort ein: „Zurückweisungen bei #Grenzkontrollen sind rechtswidrig. Niemanden kann das überraschen – schon gar nicht Alexander #Dobrindt. Ein Innenminister, der sich sehenden Auges nicht an Recht und Gesetz hält, ist ein handfestes Problem für Friedrich Merz.“ Dazu verbreitet von Notz die Pressemitteilung seines Parteifreundes im Richteramt. Anders gesagt: Binnen weniger als zwei Stunden kommunizieren die Grünen die Entscheidung des Gerichts unisono auf ihren Kanälen. Ein grüner Richter also urteilt im Sinne seiner Partei in einem Fall, der von der Asyl-Industrie konstruiert wurde, und seine Partei wiederum nutzt den Beschluss für die Oppositionspartei.
Die NGO „Pro Asyl“ macht unterdessen gar keinen Hehl daraus, dass es sich hier um eine bewusst konstruierte Zurückweisung handelte. So meldet sich der Sprecher des 1986 gegründeten Vereins, Tareq Alaows, am Montag in einem Video zu Wort. Alaows, selbst als Syrer nach Deutschland eingewandert, steht darin vor der Bundespolizeidirektion in Frankfurt an der Oder, wo ein Migrant, wie er sagt, zurückgewiesen wird. Das Video wurde also kurze Zeit vor der Einreise der drei Somalis aufgenommen. Er wolle anwaltliche Unterstützung zusichern und eine Klage durchsetzen, erklärt Alaows. Das Video ist adressiert an den Bundesinnenminister, im Untertitel heißt es: „Ich hab da was für Sie. Versprochen, gehalten.“ Bis 2023 war Alaows Mitglied der Grünen. Er trat aus, weil ihm Einwanderungspolitik der Partei zu restriktiv war.
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