In Sachsen sitzt ein Vergewaltiger als Frau im Frauenknast. Und alle anderen Fakten über Männer in deutschen Frauengefängnissen
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Die Frauenrechtsorganisation „Lasst Frauen Sprechen“ (LFS) fragte bei den einzelnen Bundesländern an, wie viele Männer in den Frauengefängnissen sitzen. Während einige Bundesländer kooperativ Daten angaben, zeigten sich andere Ministerien weniger hilfsbereit.
Ein Beispiel fehlender Kooperation: „Sachsen verlangte 1100 Euro für eine Auskunft, sodass uns hier keine Antwort vorliegt. Weshalb eine Auskunft für das unter grüner Führung stehende sächsische Justizministerium so kostenintensiv ist, während die anderen Bundesländer kostenlos Auskunft gaben, wurde nicht mitgeteilt“, schreibt LFS, die dieser Zahlung nicht nachkommen wollten. Die Frauenrechtlerinnen riefen finanziell stärkere Organisationen oder Politikerinnen und Politiker dazu auf, selbst eine Anfrage zu stellen. NIUS kam diesem Aufruf nach.
NIUS fragte also bei sämtlichen Bundesländern an, wie viele Männer in Frauengefängnissen einsaßen und wofür. Die Grafik zeigt die Anzahl von Transfrauen in deutschen Frauengefängnissen:

Diese Auskünfte erteilten die Justizministerien der Bundesländer auf die NIUS- und auf LFS-Anfrage:
Berlin
In der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin waren seit 2023 15 Personen inhaftiert, die bei der Geburt als männlich registriert wurden. Wofür die Männer im Frauenknast einsaßen, wollte das Ministerium nicht offenlegen und verwies auf mögliche Benachteiligungen der Insassen. „Aufgrund der geringen Anzahl von trans*Personen im Berliner Justizvollzug birgt die Mitteilung der Straftatbestände jedoch die mögliche Gefahr der Bestimmbarkeit dieser Personen und muss daher aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und zur Vermeidung von Stigmatisierung unterbleiben“, heißt es seitens Justizministeriums.
Auf NIUS-Anfrage teilt der Justiz-Senat Berlin mit, dass die 15 Transfrauen in den vier Teilanstalten des Frauengefängnisses der Hauptstadt einsitzen. „Die Unterbringung von Trans-, Inter- und nicht-binären Personen im Berliner Justizvollzug erfolgt grundsätzlich nicht von anderen Gefangenen isoliert, sondern gemeinsam auf einer Station“, so ein Sprecher. Es werden aber Anhaltspunkte berücksichtigt, bezüglich der Gefährdung von weiblichen Häftlingen. „Bestehen Anhaltspunkte, die auf eine Gefährdung der inhaftierten Frauen durch eine Trans-, Inter- oder nicht-binäre Person mit männlichem Geschlechtseintrag schließen lassen, kommt bereits im Rahmen der Einweisungsentscheidung deren Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt für Frauen nicht in Betracht.“
§ 11 Berliner Strafvollzugsgesetz regelt, dass Männer und Frauen im Gefängnis normalerweise getrennt untergebracht werden, so ein Sprecher. Aber es gibt Ausnahmen: Wenn ein Mensch sich nicht mit dem Geschlecht identifiziert, das in seinen offiziellen Papieren steht, oder wenn jemand sich weder als Mann noch als Frau fühlt, kann das Gefängnis entscheiden, dass diese Person anders untergebracht wird. Dabei wird darauf geachtet, was für die betroffene Person am besten ist, aber auch darauf, dass die Sicherheit im Gefängnis und das Wohl der anderen Insassen gewährleistet bleibt.
„Zur Frage der Unterbringung ist also nicht mehr allein der Geschlechtseintrag ausschlaggebend“, heißt es weiter.

Berlin hat nicht nur die meisten Unisex-Toiletten, sondern auch die nachweisbar meisten Männer im Frauengefängnis.
Brandenburg
„Es kann so einfach sein“, lautet der Slogan des ostdeutschen Bundeslands, das die Hauptstadt umschließt – und genauso einfach macht es sich das Brandenburger Justizministerium. Das eigentliche Geschlecht der Insassen wird hier nämlich nicht notiert. Die Statistiken basieren einzig und allein auf dem „Personenstandseintrag zum Zeitpunkt des Zugangs“. „Daher ist eine Angabe zu der Anzahl von Personen, bei denen bei der Geburt das männliche Geschlecht eingetragen wurde, und die seit dem Jahr 2023 in Frauengefängnissen in Brandenburg bzw. im Frauentrakt eines Gefängnisses in Brandenburg inhaftiert sind, nicht möglich“, so das Ministerium.
Schleswig-Holstein und Hamburg
Ähnlich sieht es in den nördlichsten Bundesländern der Bundesrepublik aus. „In Schleswig-Holstein wird bei der Aufnahme von Gefangenen der aktuelle Geschlechtereintrag erfasst. Für die Zeit vor der Inhaftierung, insbesondere, welches Geschlecht bei den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Geburt in das Personenstandsregister eingetragen wurde, können daher keine Angaben gemacht werden“, schreibt das Amt. Auch Hamburg erfasst die gewünschten Daten nicht.
Sachsen
NIUS kam dem Aufruf der Frauenrechtler nach. Die Antworten des Justizministeriums Sachsen offenbarten eine düstere Wahrheit über im Frauenknast einsitzende Männer:
„In den Jahren 2023 und 2024 waren insgesamt drei Personen, die bei der Geburt männlichen Geschlechts waren, in der JVA Chemnitz als für den Freiheitsentzug an Frauen zuständige Justizvollzugsanstalt untergebracht. Eine dieser Person war in dieser Zeit zweimal inhaftiert.“
Die Personen wurden verurteilt wegen:
- Diebstahl – 18,75 Prozent
- Körperverletzung – 12,5 Prozent
- Beleidigung – 12,5 Prozent
- Erschleichen von Leistungen – 12,5 Prozent
- Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel – 6,25 Prozent
- sexueller Übergriffe – 6,25 Prozent
- sexueller Nötigung – 6,25 Prozent
- Vergewaltigung – 6,25 Prozent
- tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte – 6,25 Prozent
- Betrugs – 6,25 Prozent
- Unterschlagung – 6,25 Prozent
Trotz der Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung saßen die Männer gemeinsam mit Frauen ein.
Bereits im Januar berichtete die Freie Presse über einen männlichen Häftling, der in der JVA Chemnitz weibliche Mithäftlinge terrorisierte und im Flur der Anstalt onanierte. „Die Frauen lassen sich von ihm zu den verschiedensten Dingen überreden, von der Beobachtung seiner Selbstbefriedigung über Oralsex bis hin inzwischen auch zu Geschlechtsverkehr mit Penetration“, hieß es in einem Brief einer Einsitzenden, der der Freien Presse vorlag. Der Gefangene wurde laut Bild mittlerweile in einen Männer-Knast verlegt.

Blick auf die Justizvollzugsanstalt Chemnitz
Hessen
Auf NIUS-Anfrage gibt das Justizministerium Hessen an, von vier Personen zu wissen, die als geborener Mann unter Frauen einsaßen. „Eine Person wurde wegen Betruges und eine wegen Diebstahls verurteilt. Die anderen beiden Personen befanden sich kurzzeitig in Untersuchungshaft“, so ein Sprecher zu NIUS. Nach Angaben des Ministeriums gab es auch einen Fall, in dem eine Frau aufgrund ihres Personenstandeintrages als „Mann“ inhaftiert wurde.
Bayern
Laut des bayerischen Justizministeriums wird in den Justizvollzugsanstalten Bayerns großer Wert darauf gelegt, transsexuelle und intersexuelle Gefangene in einer individuell angepassten und geschützten Umgebung unterzubringen. Dabei sollen verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, darunter eine mögliche oder bereits erfolgte Personenstandsänderung, das persönliche Empfinden der geschlechtlichen Zugehörigkeit und durchgeführte geschlechtsangleichende Maßnahmen. Auf Anfrage von LFS heißt es vom Ministerium: „Im Hinblick auf die Anzahl der Fälle von transsexuellen Gefangenen kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich soweit bekannt nur um wenige Personen handelt. Einer Sonderabfrage zufolge waren dies zum 1. Juli 2019 insgesamt sechs von insgesamt über 11.000 inhaftierten Personen in Bayern.“
Saarland und Thüringen
Die beiden ungleichen Bundesländer haben keine Frauengefängnisse und somit auch keine Männer, die in diesem einsaßen. Zum Thema Frauen im Männerknast schreibt das Thüringer Justizministerium auf NIUS-Anfrage: „Im Thüringer Justizvollzug gab es bislang keine Anträge von Transfrauen oder Transmännern auf Unterbringung gemäß ihrer Selbstidentifikation.“
Bremen und Mecklenburg-Vorpommern
In Bremen und Mecklenburg-Vorpommern soll es laut amtlicher Auskunft nur jeweils eine Transfrau im Frauengefängnis geben. Zu den Vergehen liefern die Ministerien keine Daten.
Baden-Württemberg
Das südliche Bundesland gab an, keine statistische Erhebung zu vollziehen, konnte aber dennoch Daten liefern. „Für den Zeitraum 2023 bis heute ist allerdings ein Fall bekannt, in dem ein personenstandsrechtlicher Mann in einem Frauengefängnis in Baden-Württemberg inhaftiert ist“, so das Justizministerium. „Die Person wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt“, fügte das Amt hinzu.
Rheinland-Pfalz
Das rheinland-pfälzische Justizministerium gab an, „zu keinem Zeitpunkt“ das angeborene Geschlecht der Häftlinge zu notieren – teilte aber mit, dass dem Amt kein Fall bekannt sei, bei dem ein geborener Mann im Frauengefängnis einsitze.
Niedersachsen
Auf NIUS-Anfrage schreibt das Landesjustizministerium: „Nach der aktuellen Rechtslage wird bei der Aufnahme von Gefangenen nur das aktuelle Geschlecht erhoben. Ob im Hinblick auf die Änderungen durch das Selbstbestimmungsgesetz Ergänzungen der landesrechtlichen Regelungen zum Justizvollzug erforderlich sind, werden wir prüfen. Die Gesetzesmaterialien zum Selbstbestimmungsgesetz lassen solche landesrechtlichen Regelungen ausdrücklich zu.“
Nordrhein-Westfalen
Das Justizministerium NRW gibt an, dass eine „systematische Erfassung des bei Geburt eingetragenen Geschlechts der Gefangenen“ nicht stattfindet. „Es liegen aber Daten vor, die im Rahmen von zwei durch das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführten Abfragen bei allen Justizvollzugsanstalten des Landes erhoben wurden. Diese haben ergeben, dass im nordrhein-westfälischen Justizvollzug im Juli 2024 insgesamt acht (davon drei im Frauenvollzug und fünf im Männervollzug) bzw. im August 2023 insgesamt zwölf (davon acht im Frauenvollzug und vier im Männervollzug) transgeschlechtliche Menschen untergebracht waren“, so ein Sprecher.
Sachsen-Anhalt
Das Justizministerium teilt auf NIUS-Anfrage mit, dass es kein Frauengefängnis in Sachsen-Anhalt gibt. „Das Land Sachsen-Anhalt nutzt hierfür im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung grundsätzlich Haftkapazitäten in der JVA Luckau-Duben (Frauengefängnis) im Bundesland Brandenburg“, so ein Sprecher.
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