Lauterbach erlaubt das Kiffen ... und Deutschlands Unternehmer verbieten es
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Die Ampel hat zum 1. April eine neue gesetzliche Regelung für Cannabis erlassen. Für Erwachsene ist seitdem der Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis legal. Doch das heißt nicht, dass Cannabis-Freunde in den Kneipen, Clubs und Restaurants ihrer Wahl konsumieren dürfen. Die neue Regelung sieht vor, dass Gastronomen und Unternehmer selbst über das Hausrecht bestimmen, ob in ihren Betrieben konsumiert werden darf. Allen voran macht die Deutsche Bahn jetzt vom Hausrecht Gebrauch und untersagt die Kifferei auf deutschen Bahnhöfen.
NIUS hat sich umgeschaut und dokumentiert Beispiele aus ganz Deutschland, wo das Kiffen explizit verboten bleibt.
Das neue Lauterbach-Gesetz scheint bei Gastronomen, Unternehmern und Betreibern von Freizeitstätten nicht wirklich gut anzukommen. Bundesweit kündigen zahlreiche Betriebe an, dass der Cannabis-Konsum in ihren Betrieben nicht erwünscht ist und drohen teilweise mit Hausverboten! Die Unternehmer thematisieren vor allem Probleme hinsichtlich des Jugendschutzes. Bundesweit informieren Betriebe, Vereine und Verbände darüber, dass sie Cannabis verbieten.
Die Deutsche Bahn, Fussballvereine, Schwimmbäder und Gastronomie – NIUS dokumentiert Cannabis-Verbote aus ganz Deutschland:
1. Die Deutsche Bahn
Die Deutsche Bahn ändert jetzt die Hausordnung und untersagt den Cannabis-Konsum auf den Bahnhöfen und bahneigenem Gelände. Selbst in ausgewiesenen Raucherzonen ist der Cannabis-Konsum strikt untersagt. Wer trotzdem kifft, dem drohen drastische Maßnahmen, wie Hausverweis und Hausverbot. Die Deutsche Bahn adressiert vor allem das Wohl von Kindern und Jugendlichen, die sicher reisen sollen.

Mit diesem Plakat untersagt die Deutsche Bahn Cannabis-Konsum auf den Bahnhöfen. (Quelle: Deutsche Bahn)
2. Die Deutsche Gesellschaft für Badewesen
Die Deutsche Gesellschaft für Badewesen informiert auf ihrer Website und weist darauf hin, dass der Konsum von Cannabis in Schwimmbädern von Sportstätten und deren Sichtweite, die mit 100 Metern veranschlagt wird, verboten ist. Weiter ist der Zutritt untersagt, falls Besucher unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen. Zudem können Schwimmbäder ergänzend auf die neuen Regelungen hinweisen.

Auf der Website erläutert die Gesellschaft für Badewesen den Umgang mit Cannabis. (Quelle: dgfdb)
3. Dresdner Bäder und Saunen
Die Dresdner Bäder und Saunen untersagen die Kifferei auf ihrer Website und weisen darauf hin, dass viele ihrer Gäste noch nicht volljährig sind und die Betriebe Sportstätten sind. Zudem sind die 100 Meter Sichtweite für den Jugendschutz einzuhalten, schreiben die Dresdner.

Der Hinweis der Dresdner Bäder und Saunen auf ihrer Website. (Quelle: dresdner-baeder.de)
4. Bayerischer Fussball Verband
Der Bayerische Fußball Verband schreibt auf seiner Website, dass für Cannabis „absolutes Platzverbot“ gelte und man sich an die Vorgaben hinsichtlich des Kinder- und Jugendschutzes halten werde.

Der Bayerische Fussball-Verband macht auf seiner Website auf das Verbot aufmerksam. (Quelle: bfv.de)
5. SV Hunderdorf
Auch kleinere Vereine, wie etwa der SV Hunderdorf, erteilen Cannabis ein Platzverbot und verweisen auf die gesetzlich vorgeschriebene Sichtweite von 100 Metern.

Auf Facebook informiert der Verein über das Cannabis-Verbot.
6. DSC Wanne-Eickel
Beim DSC Wanne-Eickel droht neben einem Platzverweis sogar ein Hausverbot, sollte auf dem Gelände des Vereins konsumiert werden.

In einem ausführlichen Post informiert der DSC Wanne-Eickel über das Verbot.
7. Rheinpiraten Abenteuergolf, Bonn
Die Rheinpiraten Abenteuergolf verweisen auf ihr Hausrecht und untersagen den Cannabis-Konsum zum Schutz der minderjährigen Gäste.

Auf Facebook informieren die Rheinpiraten ihre Community über die verschärfte Regelung in ihrem Betrieb.
8. Polizeisportverein Freiburg
Der Polizeisportverein Freiburg informiert auf seiner Website, dass Cannabis auf der Anlage verboten ist – sowohl der Konsum als auch das Mitführen von entsprechenden Produkten.

Der Polizeisportverein informiert auf seiner Website über das Cannabis-Verbot. (Quelle: psv-freiburg.de)
9. Leuchtturm Bowling und Sportsbar, Schwäbisch Gmünd
Auch die Bowlingbahn Leuchtturm droht mit Hausverbot, sollte in den Räumlichkeiten Cannabis konsumiert werden.

Wer das Cannabis-Verbot missachtet, dem droht Hausverbot, schreibt der Bowling-Betrieb auf Facebook.
10. Hirschgarten, München
Die bayerische Landesregierung hat angekündigt, den Cannabis-Konsum im öffentlichen Raum ab Mai weiter zu unterbinden. Dazu gehören Parks, Volksfeste und Biergärten. Der Hirschgarten im Norden Münchens informiert seine Gäste prominent bereits jetzt auf seiner Website.

Der Münchner Hirschgarten informiert auf seiner Website über das Verbot im Betrieb. (Quelle: hirschgarten.de)
11. Augustiner-Keller, München
Der Augustiner-Keller informiert zweisprachig über das Cannabis-Verbot, um die zahlreichen Touristen über die Regelung aufzuklären.

Auf Instagram informiert der Augustiner-Keller zweisprachig über das Verbot im gesamten Betrieb.
12. Forsthaus Klaushof Bad Kissingen
Das Restaurant in Unterfranken gestattet keinen Konsum auf dem eigenen Gelände und verweist zudem auf den naheliegenden Spielplatz, zu dem auch die gesetzlich verankerte Sichtweite eingehalten werden muss.

Das fränkische Forsthaus Klaushof begründet das Verbot auf Facebook vor allem mit dem Jugendschutz.
13. Herr Nilsson, Arnsberg
Die Event-Location im Sauerland orientiert sich an der Regelung für Discotheken in den Niederlanden. Der Konsum von Cannabis ist in den Räumlichkeiten und den Raucherbereichen ausnahmslos untersagt.

In einem ausführlichen Facebook-Post klärt die Event-Location über das Cannabis-Verbot im Betrieb auf.
14. Cheyenne Club, Rendsburg
Auch dieser Nachtclub nimmt die niederländische Regelung für Discos zum Vorbild und verbietet Cannabis in allen Räumlichkeiten und dem Raucherbereich. Die Clubbetreiber möchten so zusätzlichen Kontrollaufwand vermeiden und schreiben, dass sich dieser Regelung wohl die Mehrzahl der deutschen Diskotheken anschließen werden.

Der Nachtclub Cheyenne weist auf Instagram auf die verschärften Regeln hin.
15. Bollwerk, Moers
Das Jugend-Kultur-Zentrum hat den Jugendschutz im Blick und untersagt den Konsum in den eigenen Räumlichkeiten und im Sichtbereich der Einrichtung.

Der Jugendclub informiert seine Community auf Facebook über das Verbot und verweist auf den Schutz Minderjähriger.
16. Schützenhaus, Ofterheim
Das Restaurant mit Außenbereich in Baden-Württemberg macht von seinem Hausrecht Gebrauch und verbietet Cannabis auch in den Raucherbereichen – zum Schutz von Minderjährigen und den eigenen Angestellten.

Auf Facebook erläutern die Betreiber das Cannabis-Verbot und möchten damit auch ihre Angestellten vor Passiv-Konsum von Cannabis schützen.
17. Landgasthof Niebler, Adelsdorf
Der Hotel- und Restaurantbetrieb untersagt das Rauchen von Cannabis-Produkten auf dem gesamten Gelände. Auch dieser Betrieb macht von seinem Hausrecht Gebrauch, da gegenüber Kindern, Jugendlichen und dem Personal Verantwortung großgeschrieben werde.

Der Landgasthof informiert auf der eigenen Website über das Verbot und erläutert die Bestimmungen. (Quelle: landgasthof-niebler.de)
18. Shannon Irish Pub, Herrenberg
Die Betreiber des Pubs legen Wert auf ein respektvolles Miteinander und das Wohlbefinden der Gäste. Daher wird auch hier der Konsum von Cannabis in den Innenräumen und im Außenbereich untersagt.

Der Irish Pub erläutert das Cannabis-Verbot seinen Gästen auf Facebook.
Diese Auswahl an Posts zeigt exemplarisch, dass zahlreiche Gastronomen, Sportstätten und Freizeiteinrichtungen den Jugendschutz mit der Cannabis-Legalisierung als nicht ausreichend gewährleistet betrachten. Zudem bewerten die Unternehmer den passiven Konsum von Cannabis-Dämpfen als kritisch und möchten ihre Angestellten dem nicht aussetzen.
Offenbar kommen die neuen Cannabis-Regeln in großen Teilen der Bevölkerung nicht gut an, weshalb die Unternehmer jetzt von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
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