Schockierende Dunkelziffer-Statistik: Mehr als 100.000 Mädchen und Frauen in Deutschland genital verstümmelt
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In Deutschland leben aktuell schätzungsweise 103.947 von Genitalverstümmelung betroffene Mädchen und Frauen. Weitere 17.271 Mädchen sind in Deutschland potenziell gefährdet. Das geht aus einer Statistik der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hervor, die dpa zitiert.
Die genaue Zahl sowie die Entwicklung im Vergleich zu Vorjahren ist schwer zu erfassen, was auch daran liegt, dass Zahlen oft nur geschätzt werden können, weil das Thema ein Tabu darstellt. Auch deshalb spricht Terre des Femmes von einer „Dunkelzifferstatistik“. Für das vergangene Jahr wurde erstmals eine Berechnungsmethode für die Schätzung der gefährdeten Mädchen anhand eines Minimal- und Maximalszenarios angewandt, bei der Daten des Statistischen Bundesamtes (zu Frauen und Mädchen mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft), UNICEF, dem Population Refernce Buerau und Amnesty International aus erfoschten Ländern aggregiert wurden.
Weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung (FGM/C) umfasst verschiedene Methoden, die darauf abzielen, die äußeren Genitalien von Frauen teilweise oder vollständig zu entfernen oder zu beschädigen, oft aus kulturellen oder anderen nicht-therapeutischen Gründen. Die betroffenen Mädchen sind meist zwischen sechs und 13 Jahren alt, jedoch reicht die Altersspanne von Säuglingen bis zu erwachsenen Frauen. Diese Praxis wird weltweit durchgeführt und besteht seit Jahrtausenden. Besonders oft kommt die barbarische Praxis in Ländern wie Somalia, Guinea, Dschibuti, Sierra Leone, Mali, Ägypten, Sudan und Eritrea zu vor.

Um dieser schweren Rechtsverletzung entgegenzuwirken, wurde in Deutschland im September 2013 der § 226a StGB eingeführt. Dieser Paragraph sieht Freiheitsstrafen von einem bis zu 15 Jahren für die Verstümmelung weiblicher Genitalien vor. Seit 2015 ist Genitalverstümmelung auch dann strafbar, wenn das betroffene Mädchen im Ausland verstümmelt wird, aber in Deutschland lebt. Das Zuwanderungsgesetz von 2005 hat den Flüchtlingsschutz für Opfer geschlechtsspezifischer Verfolgung erweitert. Die Bedrohung durch Genitalverstümmelung wurde als anerkannter Grund für Flüchtlingsschutz im Asylverfahrensgesetz verankert.

Edell Otieno-Okoth setzt sich gegen die weibliche Genitalverstümmelung ein.
Zur Bekämpfung dieses Problems fordert Edell Otieno-Okoth, Expertin bei der Kinderrechtsorganisation Plan International, eine intensivierte Aufklärungsarbeit. „Wir wollen daher die Aufklärung über weibliche Genitalverstümmelung gemeinsam mit Partnerorganisationen vorantreiben“. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die Sensibilisierung und Schulung von Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, wie Hebammen, Kinderärztinnen und Sozialarbeiterinnen. Otieno-Okoth hebt hervor, dass das Thema Bestandteil der Ausbildung aller Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialbereich sein muss.
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