Messer-Killer kam aus der Psychiatrie: Wiesloch war kein Einzelfall, sondern politisches Versagen
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Eine der traurigen Alltäglichkeiten in Deutschland, die eigentlich nicht normal sein dürften, sind Messerdelikte. Es kommt beinahe tagtäglich dazu, dass Menschen durch Messerstiche verletzt werden – oder sterben. Am Freitag wurde ein besonders schlimmer Fall publik: Ein 33-jähriger Afrikaner erstach eine junge Frau.
Schon die Umstände der Tat sind schockierend: In Wiesloch, einer Kleinstadt in Baden südlich von Heidelberg, entfloh ein 33-jähriger Insasse des PZN, des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden. Während eines Gruppenausflugs, an dem er nur teilnehmen konnte, weil Ärzte ihm gutes Verhalten attestierten, entfernte er sich von der Gruppe, entwendete ein Messer und stach damit auf eine junge Frau ein, nach jetzigen Erkenntnissen völlig willkürlich. Wenige Stunden später wird klar: Die Frau stirbt.
Vorbestraft und schuldunfähig
Am Sonntag wurde publik, dass es sich bei dem dringend Tatverdächtigen um den 33-jährigen Ahmed N. handelt. Der Asylbewerber aus Afrika war bereits sieben Mal vorbestraft: wegen Beleidigung, Körperverletzung, sexueller Nötigung. Ein Gericht hatte die Schuldunfähigkeit des psychisch kranken Mannes festgestellt.

Der Tatort im badischen Wiesloch.
Eine unvorbereitete Gesellschaft
Dies ist kein Einzelfall, sondern der inzwischen wiederholte Angriff eines Migranten, der im psychischen Wahn ein Messer gezückt und Menschen getötet hat. Im Sommer 2021 stach Abdirahman Jibril A. auf Passanten in der Würzburger Innenstadt ein. Psychisch krank. Vergangenen September stach ein Somalier nach einem Beziehungsstreit zwei Maler in Oggersheim ab – schuldunfähig, gerichtlich attestiert. Der staatenlose Palästinenser Ibrahim A., der im ICE zwei Menschen tötete: psychisch krank. In Offenburg wurde ein Arzt durch Suleiman A. ermordet. Der Somalier ist inzwischen wieder auf freiem Fuß. Nicht mitgezählt die etlichen Fälle, bei denen Männer mit Messern von Polizei oder Anwohnern gestellt werden, bevor etwas Schlimmeres passieren kann.
Schuld und Sühne?
Es muss ein regelrechter Hohn für die Angehörigen sein, wenn Angreifer nicht verurteilt werden, sondern Schuldunfähigkeit attestiert bekommen.
Bestrafung? Wegsperren? Ausweisen? Fehlanzeige. Wie etwa im Fall eines Offenburger Rentners, der 2019 durch einen Angriff des Somaliers Ali M. schwer verletzt wurde und ein Jahr später an den Folgen seiner Verletzungen verstarb. Der Täter wurde wegen schwerer Körperverletzung in die Psychatrie eingewiesen und darf mittlerweile die Klinik verlassen. Der Sohn des Opfers hat Klage dagegen eingereicht. Auch der Arztmörder Suleiman A. darf die Klinik stundenweise verlassen – nach nur vier Jahren seit seiner Verurteilung.
Die große Frage: Wer attestiert dann eigentlich, dass Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden kann?

Lokalbericht über den Täter von Offenburg.
Dysfunktionale Länder, unvereinbare Werte
In vielen Fällen stammen die Messerangreifer aus arabischen oder afrikanischen Ländern. Auch wenn jeder Fall individuell zu betrachten ist, gibt es immer wieder einen gemeinsamen Nenner: die Nutzung eines Messers mit Tötungsabsicht in Verbindung mit psychischer Krankheit.
Diese psychischen Erkrankungen resultieren häufig aus einem Aufwachsen in Ländern, die zu den dysfunktionalsten der Welt zählen. Wie etwa Somalia, wo 50 Prozent der Männer das Amphetamin Kath nehmen. Wo religiöse und patriarchalische Werte gelebt werden, die kulturell kaum kompatibel mit Deutschland erscheinen. Wo Flüchtlinge vielfach traumatische Erlebnisse im Gepäck tragen und häufig tribalistisch verwurzelte Gewalt-Anfälligkeiten in sich tragen, die uns hierzulande schockieren.

Ahmad N. steht im Verdacht, eine 30-jährige Frau erstochen zu haben.
Eine unvorbereitete Gesellschaft
Aber man bemerkt auch: Weder der psychiatrische Vollzug noch die Polizei sind auf diese Täter vorbereitet. Wir als Gesellschaft ohnehin nicht. Und unsere Innenstädte ebenso wenig, wenn man sieht, dass Ahmad N. – aber auch der Täter aus Würzburg – ganz einfach Messer aus dem regulären Verkauf entwenden konnten, die später zu Tatwaffen wurden.
Wut und Unverständnis in Wiesloch
Besonders schockierend in Wiesloch: Der Täter kam auch nach mehreren Vorstrafen nicht in Haft, sondern in die Psychiatrie. Das war ausschlaggebend dafür, dass er am Ende die Tat überhaupt begehen konnte.
Und jetzt? Gegen den 33-Jährigen aus Wiesloch ist am Sonntag ein erneuter Unterbringungsbefehl erlassen worden. Heißt: Er sitzt wieder in der geschlossenen Psychiatrie, nicht in Untersuchungshaft.
Bei vielen Menschen in Wiesloch macht sich nun Wut und Unverständnis Luft. Verständlicherweise. Denn wer als Schutzsuchender in Deutschland Schutz findet – und dann ganze sieben Mal kriminell in Erscheinung tritt, darunter Körperverletzung und sexuelle Gewalt, hat seinen Schutzstatus verwirkt. Und gehört abgeschoben.
Diese Taten sind Kollateralschäden einer gescheiterten Flüchtlingspolitik, die in sich nie auf Machbarkeit und kulturelle Kapazitäten geprüft wurde.
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Jan A. Karon
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