NIUS exklusiv: So viele Asyl-Migranten machten seit 2023 Urlaub in ihren Heimatländern
Ein Beitrag von
Urlaubsreisen von Asylbewerbern sorgen seit Wochen für Aufregung. Wie häufig sind die Reisen in ihre Heimatländer? Verlieren die Migranten dadurch ihren Aufenthaltstitel? NIUS liegen erstmals exklusive Zahlen vor. Doch die Daten sind lückenhaft.
Seit Wochen diskutieren Medien und Politik darüber, wie häufig Asylbewerber aus Deutschland in ihre Heimatländer fliegen, um dort Urlaub zu machen. Und das, obwohl ihnen dort angeblich Gefahr für Leib und Leben drohe. Afghanische Jugendliche hatten beispielsweise dem Sender RTL ihre Tricks erzählt, wie sie unbemerkt in ihr Heimatland gelangten. CDU-Chef Friedrich Merz beschwerte sich damals: „Wenn darüber berichtet wird, dass Asylbewerber nach Afghanistan reisen, um dort Urlaub zu machen, kann unser Appell an die Bundesregierung nur lauten: Stoppt ihre Wiedereinreise, denn sie haben offensichtlich keinen Grund, hier weiter ein Asylverfahren zu betreiben.“
Es „reisten insgesamt 429 Schutzberechtigte in ihr Heimatland“
NIUS liegen nun erstmals exklusive Zahlen vor, die aus dem Innenministerium stammen. Die Bundespolizei erhebt demnach zwar keine detaillierten Statistiken über die Frage, wie viele Asylbewerber regelmäßig in die Heimat reisen. Doch die Behörde setzt im Ausland Verbindungsbeamte ein, die ihre Erkenntnisse übermitteln. Seit dem 1. Januar 2023 meldeten die Beamten ganze 279 Fälle von Urlaubsreisen. „In Auswertung dieser Mitteilungen reisten insgesamt 429 Schutzberechtigte in ihr Heimatland“, heißt es in der Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Tobias Peterka.
Am häufigsten stammen die Personen aus den folgenden Ländern:
- 172x Irak (davon 95 männliche und 54 weibliche Personen)
- 102x Syrien (davon 49 männliche und 37 weibliche Personen)
- 37x Afghanistan (davon 24 männliche und 11 weibliche Personen)
- 31x Iran (davon 18 männliche und 10 weibliche Personen)
- 11x Russland (davon 1 männliche und 4 weibliche Personen)
- 11x Libyen (davon 5 männliche und 2 weibliche Personen)
- 10x Eritrea (davon 6 männliche und 4 weibliche Personen)
Dazu heißt es: „Der Differenzbetrag von der Gesamtanzahl zu den festgestellten männlichen und weiblichen Personen ergibt sich daraus, dass auch bereits für das Jahr 2023 Vorgänge gelöscht worden sind.“ Die Dunkelziffer der Urlaubsreisen dürfte ohnehin weitaus höher liegen, da es sich hier lediglich um Meldungen der Verbindungsbeamten handelt.

Am häufigsten reisten Personen aus dem Irak in ihre Heimat.
Noch gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung einer Reise
Sobald die Behörden von den Reisen erfahren, müssten sie eigentlich prüfen, ob noch immer ein Anspruch auf Schutz besteht. Das Problem hierbei ist: Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wem und warum die Schutzberechtigung oder der Aufenthaltstitel tatsächlich entzogen wird. „Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Erkenntnisse vor“, lautet das ernüchternde Eingeständnis der Ampel-Koalition. „Die Gründe, die zu einem Widerruf oder einer Rücknahme des Schutzstatus führen, werden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statistisch nicht erfasst.“
Zudem gibt es noch immer keine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung einer Reise in das Herkunftsland durch die Asylbewerber. Am Mittwoch soll dazu im Innenausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert werden. Dann nämlich steht das sogenannte Sicherheitspaket der Ampel-Koalition auf der Tagesordnung. Die Bundesregierung habe bereits eine entsprechende Formulierungshilfe zu einem Gesetzesentwurf erstellt, „in der auch eine Anzeigepflicht von Reisen in das Herkunftsland enthalten ist“.
Weiter heißt es: „Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems dient unter anderem der Klarstellung, dass Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen, da dieses Verhalten regelmäßig im Widerspruch zur schutzauslösenden Gefährdung des Ausländers bei Rückkehr in den Heimatstaat steht.“
Deshalb soll nun seine Anzeigenpflicht kommen.
Doch für Ukrainer soll die Regelung nicht gelten, gibt die Bundesregierung mit Verweis auf einen unterschiedlichen Rechtsstatus zu. Eine Reise per Flixbus nach Kiew muss dementsprechend auch weiterhin nicht gemeldet werden. Ein möglicher Widerruf des Aufenthaltstitels komme „in Bezug auf geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer, welche über einen Aufenthaltstitel aus § 24 Aufenthaltsgesetz verfügen, nicht zur Anwendung“.
Lesen Sie auch:
Asyl-Migranten heimlich auf Heimatreise: So könnte Deutschland rausfinden, wer alles in Afghanistan Urlaub macht.
Mehr NIUS:
Erste islamische Fakultät Europas in Münster gegründet
Vor einer Woche wurde es fertig: Unbekannte beschmieren Ludwig-II.-Denkmal
Party-Patriotismus zur WM: „Deutschlandflaggen sind hier verboten“
Land Bayern plant Queer-Aufklärung mit Dschihad-Fans
Warum in Chemnitz so viel Crystal Meth im Abwasser ist
Der Heroin-Chic ist zurück: Warum der Diversity-Wahn nichts am Schönheitsideal geändert hat
Mannheim, Göttingen, Hannover und Magdeburg fördern Vereine mit Puppy-Veranstaltungen mit insgesamt einer Million Euro
„Macht das Maul auf!“: Dieter Bohlen über Meinungsfreiheit, Krieg und Xavier Naidoo
Mehr NIUS:
Land Bayern plant Queer-Aufklärung mit Dschihad-Fans
Warum in Chemnitz so viel Crystal Meth im Abwasser ist
Der Heroin-Chic ist zurück: Warum der Diversity-Wahn nichts am Schönheitsideal geändert hat
Mannheim, Göttingen, Hannover und Magdeburg fördern Vereine mit Puppy-Veranstaltungen mit insgesamt einer Million Euro
„Macht das Maul auf!“: Dieter Bohlen über Meinungsfreiheit, Krieg und Xavier Naidoo
Burgerladen wird angefeindet, weil er kein Halal-Fleisch verkauft
„Du schreibst zum Beispiel auch mehr Hassmails bei Hitze“: Moderator Eckart von Hirschhausen drückt der WM seine Klima-Agenda auf
Weil sie Araber und Türken als „größte Gefahr” für Juden bezeichnete: Kölner Theater sagt Auftritt von Autorin Mirna Funk ab
Björn Harms
Artikel teilen
Kommentare