Neue Zahlen: Rückkehrwelle nach Syrien – nur nicht aus Deutschland
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Die rund eine Million Syrer, die seit der großen Flüchtlingskrise nach Deutschland kamen, sind bis auf Ausnahmen alle immer noch im Land. Und das, obwohl der Hauptgrund für die Schutzsuche der meisten – der Bürgerkrieg und die Verfolgung durch das Assad-Regime oder die Terrormiliz Islamischer Staat – längst entfallen ist.
Fast 300.000 Syrer wurden eingebürgert
Der Grundsatz des deutschen Asylsystems lautet, dass zwar selbst derjenige Schutz erhalten kann, der über sichere Länder bis nach Deutschland weiterzieht und unerlaubt einreist. Doch der Schutz wird temporär vergeben und soll wegfallen, sobald der Schutzgrund nicht mehr besteht.
Es scheint sich die Befürchtung der Kritiker der großen Zuwanderungsbewegung zu bewahrheiten, konstatiert die Welt am Sonntag: Fast jeder Flüchtling bleibt hier, fast 300.000 von ihnen wurden bereits eingebürgert. Aus den anderen wichtigen Aufnahmestaaten dagegen sind schon Millionen Syrer wieder in ihre Heimat ausgereist.
Wie die Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen UNHCR mitteilt, kehrten seit dem Sturz des Assad-Regimes am 8. Dezember 2024 bereits 1,614 Millionen Flüchtlinge nach Syrien zurück: aus der Türkei 634.000, aus dem Libanon 621.000 und aus Jordanien 284.000. Deutschland wird in dieser Liste nicht einmal separat genannt, sondern in einer Gruppe „Sonstige Länder“ mit rund 6.100 Rückkehrern geführt.

NiUS Infografik: Rückgekehrte Flüchtlinge nach Syrien.
Wohnung, Bürgergeld, Versicherung – warum sollten die Syrer zurückkehren?
Damit die Bundesrepublik aufschließen könnte, müssten zunächst einige Teilgruppen, für die eine geringe Gefährdung in der noch immer instabilen Heimat angenommen wird, den sogenannten Widerrufsprüfungen unterzogen werden. Mit diesen Prüfungen stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fest, ob ein anerkannter Asylbewerber den in der Vergangenheit erhaltenen Schutztitel noch benötigt. Doch bisher hat das BAMF noch nicht im großen Stil mit den Widerrufsprüfungen begonnen. Wie seit vielen Jahren finden sie nur „anlassbezogen“ statt, also bei unerlaubten Heimreisen oder schweren Straftaten.

Bundeskanzler Merz (CDU) mit dem syrischen Machthaber Ahmed al-Scharaa
Aus Sicht der aus ihrem Heimatland geflüchteten Syrer kann man die Situation auch anders formulieren: Während die Syrer in der Türkei zum Beispiel in Zelten leben, bekommen sie in Deutschland Appartements in mobilen Unterkünften für Flüchtlinge oder sogar eigene Wohnungen, Krankenversicherung, Bürgergeld und nach einigen Jahren den deutschen Pass. Warum sollten sie da zurückkehren?
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