Neue abstruse Vorwürfe, neue Schikane, grotesker Strafbefehl: So will sich die skrupellose Justiz von Bamberg an „Schwachkopf”-Rentner Niehoff rächen
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Die Staatsanwaltschaft Bamberg geht erneut gegen den 64-jährigen Rentner Stefan Niehoff vor – nicht mehr wegen des „Schwachkopf“-Bildes über Wirtschaftsminister Robert Habeck, sondern wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor. Dass der Fall immer weiter ausgeweitet wird, während der ursprüngliche Auslöser längst fallen gelassen wurde, lässt Beobachter inzwischen von einem Justizskandal sprechen.
Niehoff war im November 2024 durch eine Hausdurchsuchung bundesweit in den Fokus geraten. Anlass war ein Post auf der Plattform X, in dem er ein verfremdetes Bild Habecks mit dem Schriftzug „Schwachkopf Professional“ – angelehnt an die Marke Schwarzkopf – veröffentlichte. Nach interner Prüfung durch Ermittlungsbehörden stellte Habeck selbst Strafanzeige. Kurz darauf wurde ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg vollstreckt – offiziell wegen Politikerbeleidigung. Die Reaktion auf das satirische Posting galt vielen bereits damals als überzogen.

Mit diesem Meme fing alles an.
Mittlerweile ist von diesem Vorwurf keine Rede mehr. Die Ermittlungen wegen Politikerbeleidigung wurden „vorläufig eingestellt“, wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilte. Dennoch wurde am 30. Januar 2025 ein Strafbefehl gegen Niehoff beantragt – mit gänzlich anderer Stoßrichtung.

Stefan Niehoff mit Tochter Alexandra
In fünf Fällen soll Niehoff zwischen Januar und Juni 2024 Symbole nationalsozialistischer Organisationen über X geteilt oder zitiert haben. Die Staatsanwaltschaft fordert deswegen eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Darüber hinaus wird ihm zur Last gelegt, durch die Kommentierung eines NS-Propagandabildes den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Der fragliche Post zeigte ein SA-Plakat mit dem Aufruf „Deutsche kauft nicht bei Juden“, versehen mit Niehoffs Kommentar: „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“ – eine offenbar satirische Replik auf aktuelle politische Boykottaufrufe gegen AfD-nahe Unternehmen.

Der besagte Beitrag (Quelle: Apollo News)
Mehr dazu: Hier spricht der Mann, der den Wirtschaftsminister „Schwachkopf“ nannte
Die Staatsanwaltschaft wertet diesen und ähnliche Beiträge als Straftaten. In der öffentlichen Wahrnehmung entsteht allerdings zunehmend der Eindruck, dass unter dem Deckmantel des Strafrechts ein unliebsamer Kritiker gezielt verfolgt wird – auch deshalb, weil sämtliche neuen Vorwürfe erst nach der Durchsuchung durch eine „akribische Nachsuche auf dem Account“ zusammengetragen worden seien, wie Niehoffs Anwalt mitteilt.
Für den bekannten Medienanwalt Joachim Steinhöfel ist der Fall eindeutig: „Alle strafrechtlichen Vorwürfe gegen Herr Niehoff sind vollkommen und offenkundig lächerlich.“
Niehoffs Verteidiger kritisierte das Vorgehen der Behörden zudem direkt auf X: „Die Staatsanwaltschaft geht in Sachen ‚Schwachkopf‘ nun weiter vor. Gegenstand ist nicht mehr das Schwachkopf-Meme, sondern sechs (!) andere Fälle, die man im Nachgang an die Hausdurchsuchung durch akribische Nachsuche auf dem Account meines Mandanten gefunden haben möchte. (...) Gleichwohl erging gestern ein Strafbefehl über insgesamt 1.350,- Euro, gegen den ich vorgehen werde. Wirklich spannende Fälle, die man sich da ausgesucht hat.“
Irritierende Kommunikation bei ZDFheute
Für zusätzliche Verwirrung sorgte unterdessen die Berichterstattung von ZDFheute. In mehreren Schritten änderte die Redaktion ihre Schlagzeile – ursprünglich hieß es: „Volksverhetzung: Nazi-Fund bei Hausdurchsuchung“, was einen konkreten Fund in Niehoffs Wohnung suggerierte, obwohl die Tatvorwürfe sich allein auf Online-Aktivitäten bezogen. Später wurde daraus „Volksverhetzung: Mann nach X-Post verurteilt“ – obwohl nie ein Urteil gesprochen wurde. Erst die dritte Überschrift „Volksverhetzung: Gericht sieht mehrere Vergehen“ entsprach annähernd der Realität.
Die Redaktion kommentierte den mehrfachen Umbau mit der simplen Bemerkung: „Die Überschrift wurde nachträglich präzisiert.“
Bemerkenswert ist auch der institutionelle Hintergrund: Das Amtsgericht Haßfurt, das den Strafbefehl gegen Niehoff erlassen hat, wird seit Februar 2025 von Ursula Redler geleitet. In einem Interview mit der Main Post äußerte sie, sie habe „immer für das Gute kämpfen“ wollen – „wie ein Jedi-Ritter“.
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