Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz: Über 22.049 Menschen änderten ihren Geschlechtseintrag
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Seit dem 1. November 2024 erlaubt das Selbstbestimmungsgesetz, den amtlichen Geschlechtseintrag einmal pro Jahr zu ändern. Das neue Gesetz hat das Transsexuellengesetz abgelöst und regelt das Verfahren nun zivilrechtlich. Seit dem Inkrafttreten wurden in Deutschland insgesamt 22.049 Änderungen registriert. Diese Gesamtzahl geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamts hervor; städtische Detailzahlen wurden von NIUS per Anfrage zusammengetragen.
Berlin und Leipzig an der Spitze
Auffällig ist die regionale Ballung in Metropolen. Berlin führt die Liste mit 2.407 Änderungen an. Hohe Werte melden außerdem Leipzig (922) und Hamburg (872). In Süd- und Westdeutschland verzeichnen München (567) und Frankfurt am Main (434) dreistellige Fallzahlen; im Norden und Nordwesten liegen Bremen (420) und Duisburg (204) vorne. Auch mittelgroße Städte nutzen das Verfahren: Potsdam meldet 189 Fälle, Hamm 137, Hannover 98, Bonn 86, Ludwigsburg 49. Selbst kleinere Kommunen wie Brandenburg an der Havel wurden von NIUS angefragt; dort wurden 36 Änderungen erfasst.

Berlin ist mit 2.407 Geschlechtsänderungen Spitzenreiter.
Startimpuls mit anschließendem Rückgang
Aufgrund der vielen Presseanfragen veröffentlichte das Statistische Bundesamt vergangenen Mittwoch eine Pressemitteilung, aus der hervorgeht, dass insgesamt 22.049 Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert haben. Zeitlich betrachtet zeigen die Zahlen einen deutlichen Startimpuls mit anschließendem Rückgang. In den beiden Monaten des Jahres 2024 nach Inkrafttreten des Gesetzes (November und Dezember) wurden bereits 10.589 Änderungen vorgenommen. Im Jahr 2025 flachten die Monatswerte ab. Im Januar wurden noch 2.280 Änderungen gezählt, im Juli 1.244. Einen Monat, der die späten 2024er-Werte übertrifft, gab es 2025 nicht mehr. Das geht aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes hervor.

Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt auch von Frauenrechtlerinnen.
Ein eher westdeutsches Phänomen
Dabei ist vor allem auffällig, dass die Zahl für Geschlechtsänderungen stetig zurückgeht. Allein im Jahr 2024, also nur zwei Monate bis zum Jahreswechsel, haben 10.589 Menschen ihr Geschlecht geändert. Dabei wird deutlich, dass die Geschlechtsänderung ein eher westdeutsches Phänomen darstellt. In Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern zusammen gab es im Jahr 2024 nur 761 Geschlechtsänderungen, wobei allein Hessen als Bundesland mit 896 Geschlechtsänderungen im gleichen Zeitraum diese deutlich übertrumpft.
Auch für das Jahr 2025 hat das Statistische Bundesamt Zahlen veröffentlicht, die zeigen, dass das Ändern des Geschlechtseintrags immer weiter abflacht. Wo es im Januar, also drei Monate nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes, noch 2.280 Änderungen gab, sind es im Juli nur noch 1.244 Änderungen im Monat. Dabei gab es im Jahr 2025 keinen Monat mehr, der die Zahlen aus dem Spätjahr 2024 übertrifft.
In der öffentlichen Debatte stößt das Gesetz weiterhin auf Kritik, insbesondere wegen der niedrigen Hürden und der jährlichen Änderungsmöglichkeit, die es auch Männern ermöglicht, in Schutzräume für Frauen einzudringen – vollkommen legal. Unterm Strich ergibt sich ein zweigeteiltes Bild: eine hohe anfängliche Inanspruchnahme unmittelbar nach der gesetzlichen Neuerung, mit Berlin an der Spitze, und ein klar erkennbarer, anhaltender Rückgang der monatlichen Änderungszahlen im Verlauf des Jahres 2025.
Mehr NIUS: Schaffen Sie das Selbstbestimmungsgesetz ab, Frau Prien!
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