Sie stellte Strafantrag für die Aussage „dümmste Außenministerin der Welt“: Darum könnte Baerbock nun selbst vor Gericht aussagen
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Wegen der Bezeichnung „dümmste Außenministerin der Welt“ stellte Annalena Baerbock einen Strafantrag. Dass sie als Bundesministerin Anzeige gegen einen wütenden Bürger stellt, ist nicht nur lächerlich – sondern der Fall könnte peinlich enden. Denn die Wahrscheinlichkeit ist da, dass Baerbock selbst vor Gericht erscheinen und aussagen muss.
Es geschah im März 2023 auf X (ehemals Twitter): Ein User bezeichnete die grüne Ministerin als „dümmste Außenministerin der Welt“. Daraufhin: Strafantrag! Annalena Baerbock unterschreibt den Antrag im November desselben Jahres eigenhändig – als Bundesministerin. NIUS berichtete exklusiv aus der Akte, die aus Justizkreisen vorliegt. Die Ermittlungen der Polizei sind noch nicht abgeschlossen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Grünen-Politikerin wütende Bürger verklagt. Erst im April musste Baerbock vor Gericht eine Niederlage einstecken (NIUS berichtete). Sie hatte persönlich Strafantrag gegen einen Unternehmer gestellt, weil er ein Witz-Plakat aufstellte. Darauf zu sehen: grüne Politiker, darunter Baerbock karikiert als beleidigtes kleines Mädchen mit verschränkten Armen. Darüber die Worte: „Wir machen alles platt“.
Nun könnte auch der neu aufgewühlte Strafantrag-Fall noch peinlicher werden, als er ohnehin schon für die Außenministerin ist.
Wie NIUS aus Justizkreisen erfuhr, existiert die Wahrscheinlichkeit, dass Frau Baerbock selbst am Gericht in Bayern eben dem Bürger in die Augen schauen muss, der sie für die „dümmste Außenministerin der Welt“ hält. Falls es zu einer Verhandlung kommt.

Annalena Baerbock (Grüne) hatte im November wichtige Termine. Zum Beispiel ein EU-Außenministergipfel in Brüssel am 13. November 2023, wo auch über die Lage in Israel gesprochen wurde.
Übrigens: Baerbock unterschrieb den Strafantrag wegen eines kleinen gemeinen X-Posts eigenhändig im November – zu einer Zeit, als nahezu alle Außenminister der Welt aufgeschreckt waren aufgrund der schrecklichen Hamas-Attentate auf den jüdischen Staat Israel am 7. Oktober 2023. 1200 Menschen wurden ermordet. Über 20 Menschen mit der deutschen Staatsbürgerschaft wurden von den Terroristen entführt.
Am Unterschrift-Tag war sie in Barcelona, um beim Forum „Union für den Mittelmeerraum“ über den Krieg zwischen Israel und der Hamas zu diskutieren.
Der Grund, warum Baerbock vor Gericht aussagen könnte
Der Grund: Der aktuelle Fall könnte dieses Szenario rechtstheoretisch hergeben. Denn normalerweise können sich amtierende Politiker wie Annalena Baerbock rechtlich hinter einem bestimmten Paragrafen verstecke – nämlich hinter dem Paragrafen: § 50 der Strafprozessordnung / Vernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer Regierung.
ABER: Aus den Justizunterlagen, die NIUS vorliegen, geht hervor, dass Baerbock von der anwaltlichen Gegenseite als Zeugin geladen werden wird. Ihr werden also Fragen gestellt und sie muss aussagen. Darunter zum Beispiel die Frage, ob der X-Post ihr schon Monate früher bekannt war – dann wäre die Drei-Monate-Frist, um einen Strafantrag zu stellen, überschritten worden und der Prozess platzt. Das Strafverfahren wird eingestellt.

Annalena Baerbock (Grüne) unterschrieb als Bundesministerin den Strafantrag.
Der Paragraf 50 StPO besagt, dass die Mitglieder der Bundesregierung an „ihrem Amtssitz oder, wenn sie sich außerhalb ihres Amtssitzes aufhalten, an ihrem Aufenthaltsort zu vernehmen“ sind.
Heißt übersetzt: Annalena Baerbock müsste sich demnach in der Hauptstadt vernehmen lassen. Mit dabei: Richter und Anwälte. Währenddessen würde ein Protokoll angefertigt werden, dass später in der Hauptverhandlung in Coburg verlesen wird – ohne Baerbock.

27.11.2023: Am selben Tag, als Baerbock den Strafantrag unterschrieb, war sie in Barcelona (Spanien), um bei dem Forum „Union für den Mittelmeerraum“ über den Krieg zwischen Israel und der Hamas zu diskutieren.
Angesichts dessen, dass der Paragraf 188 StGB (Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens als Straftat) immer häufiger von Politikern bemüht wird, erscheint der Paragraf 50 StPO bizarr. Minister wie Baerbock könnten also immer wieder Bürger, welche die Regierung scharf kritisieren, anzeigen – und dann: der Gerichtsverhandlung aus dem Weg gehen. Abgeordnete und Minister sind damit rechtlich in einem Vorteil.
Dennoch gibt es eine Wahrscheinlichkeit, dass Deutschlands Außen-Chefin in der Hauptverhandlung vor dem bayerischen Amtsgericht für ihre Aussage erscheinen müsste.
Denn die Staatsanwaltschaft Coburg hatte bereits angezweifelt, dass durch die Aussage „dümmste Außenministerin der Welt“ des X-Users ihr öffentliches Wirken als Politikerin beeinträchtigt wird. Damit würde juristisch die Aussage heruntergestuft werden – hin zu einer Art privaten Angelegenheit. Dies könnte folglich womöglich nicht mehr unter die Paragraf 50 StPO-Regel fallen.

Die Staatsanwaltschaft in Coburg hat Zweifel an einer Majestätsbeleidigung.
Die Gegenseite braucht dafür extra einen gestellten Antrag nach Abschluss der Ermittlungen. Dann müsste rechtlich immer noch die Bundesregierung der Grünen-Politikerin Baerbock eine Genehmigung erteilen (§ 50 Abs. 3 StPO), um in der Hauptverhandlung eine Aussage zu tätigen.
Die Ampel-Regierung müsste sich an diesem Punkt die Frage stellen: Warum sie bei Baerbock die § 50 StPO-Regel weiter gelten lassen würde, obwohl selbst die Staatsanwaltschaft keine Beeinträchtigung des öffentlichen Wirkens als Politikerin sieht. Und: warum Baerbock hier persönlich gegen Bürger vorgeht.
Ob in der Hauptverhandlung in Bayern oder im Hinterzimmersaal in Berlin: Baerbock muss sich offensichtlich als Zeugin in diesem Fall äußern. Und beides wird protokolliert. Außer, sie zieht die Anzeige zurück.
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