Staatsversagen: Inobhutnahmen von Kindern auf dem Höchststand – 44 Prozent mit nichtdeutschem Elternteil
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Die Migration und die Kinderarmut dominieren in diesen Zeiten die Themenlage im Sozial- und Rechtsstaat Deutschland. Die physische und psychische Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den Familien nimmt jährlich zu. Verliert die Gesellschaft das Wohl der Kinder aus den Augen? Schauen Jugendämter, Familiengerichte und Kinderschutzverbände einfach weg?

Kinderheime: Sie sind oft der letzte Ausweg für psychisch oder physisch misshandelte Kinder- und Jugendliche.
Die Kindeswohlgefährdung bekommt eine nicht weiter zu tolerierende Dimension. Bereits im Jahr 2021 stieg die Zahl der jungen Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einem Heim untergebracht wurden im Vergleich zum Jahr 2020 um 2.100 Fälle (5 Prozent) an. Die Entwicklung verstärkte sich laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2022 deutlich. Um 18.900 tragische Einzelfälle erhöhte sich die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen im Vergleich zum Vorjahr. Das entspricht einer Zunahme von unfassbaren 40 Prozent. Insgesamt 66.400 Kinder und Jugendliche wurden zu ihrem Selbstschutz vorübergehend in staatliche Sicherheit überführt.

Verwahrloste Kinder sind in Deutschland keine Seltenheit mehr.
Befindet sich ein Kind Zuhause in Gefahr oder lebt in Verwahrlosung, kann dieses Kind staatlich in Obhut genommen werden. Eine derartige Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. So sieht es der Gesetzgeber vor. Wie es betroffenen Minderjährigen ergeht, kann niemand emotional nachvollziehen. Die Bestandsaufnahme in Deutschland zu diesem Thema macht nicht nur nachdenklich und wirkt schockierend, sondern hinterlässt eine unbegrenzte Fassungslosigkeit.
29.848 Fälle von Kindeswohlgefährdung im Jahr 2022

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn Eltern unfähig sind für eine angemessene Ernährung, Pflege und Gesundheit ihres Kindes zu sorgen.
Insgesamt haben die Jugendämter im Jahr 2022 in 29.848 Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung, in 28.600 Fällen nach unbegleiteter Einreise sowie in 8.000 Fällen baten die betroffenen Minderjährigen selbst um Schutz bei den jeweiligen Jugendämtern. Das Statistische Bundesamt priorisierte als Hauptgründe der Inschutznahme junger Menschen die unbegleitete Einreise aus dem Ausland, Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils, Anzeichen von Vernachlässigung, Anzeichen für körperlicher Misshandlung, Beziehungsprobleme oder Anzeichen für psychische Misshandlung.

Die meisten minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlinge in den Jahren 2021 und 2022 kamen aus Afghanistan und Syrien.
Aus dem aktuellen „Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland“ geht hervor, dass die meisten unbegleitet eingereisten Kinder und Jugendliche in den Jahren 2021 und 2022 aus Afghanistan und Syrien stammten. Die Ukraine spielte demnach im Jahr 2022 als Herkunftsland offenbar eine untergeordnete Rolle. Zum derzeitigen Anstieg haben 1.300 Fällen (5 Prozent) dringender Kindeswohlgefährdung ebenso massiv beigetragen, wie die 300 Kinder und Jugendlichen (4 Prozent), die sich seit 2022 vermehrt selbst mit der Bitte um eine Inobhutnahme an das Jugendamt wandten.
Nach Beendigung der Schutzmaßnahme kehrte über ein Drittel der Kinder und Jugendlichen (37 Prozent) an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu ihren Sorgeberechtigten aus den Pflegefamilien oder Heimen zurück. Gut ein weiteres Drittel (36 Prozent) bekam ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer betreuten Wohnform. Die Ausgaben für den Kinderschutz variieren zwischen den einzelnen Bundesländern sehr stark. So werden etwa in Baden-Württemberg und Bayern im Durchschnitt für jeden unter 18-jährigen rund 300 Euro aufgewendet. Den Spitzenwert liefert das Bundesland Bremen. Dort liegt der Wert mit 1.200 Euro je Kind bzw. Jugendlichen viermal so hoch.
44 Prozent der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Vor allem migrantische Kinder trifft die Kindeswohlgefährdung.
Weniger stark wird der Blick auf die Inobhutnahmen von Kinder bzw. Jugendlichen gelegt, bei deren Eltern mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist. Im Jahr 2022 wurden laut Statistischem Bundesamt insgesamt 29.848 Kinder und Jugendliche in staatlichen Jugendschutz genommen. Davon hatten 13.135 Betroffene mindestens einen Elternteil mit nichtdeutscher Herkunft. Dieser Anteil entspricht 44 Prozent. Der Hauptgrund für die Inobhutnahme lag hier bei dringender Kindeswohlgefährdung.
Kinder und Jugendliche mit ausländischen Wurzeln haben es doppelt schwer in Deutschland. So fehlen ihnen die Sprache, die sozialen Kontakte sowie teilweise die familiär so wichtige emotionale Unterstützung. Diese jungen Menschen drohen in Deutschland unter die Räder zu kommen. Sonntagsreden von sozialromantisch gepolten Politikern tragen nicht zur gesellschaftlichen Integration der von physischer und psychischer Gewalt und familiärer Ausgrenzung betroffenen Kindern und Jugendlichen bei. Die leidenden betroffenen minderjährigen Migranten gelangen so rasch an den Rand der Gesellschaft. Psychische Dauererkrankungen sowie bleibende Spuren der körperlichen Gewalt kennzeichnen das weitere Leben und prägen die Psyche sowie die Lebenseinstellung insgesamt.
Rassismus-Erfahrungen in den Jugendämtern
Alltägliche Rassismus-Erfahrungen verschlimmern die Situation der in Obhut genommenen jungen Menschen mit Migrationshintergrund. So geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke, die die Inobhutnahmen von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen in den Mittelpunkt stellt, eine drastische administrative Bestandsaufnahme hervor. Die Regierungsantwort stellt eine rassistische Motivation seitens der Jugendämter fest. Alltags-Rassismus erschwert es den betroffenen jungen Menschen in dramatischer Art und Weise, sich in Obhut geborgen und beschützt zu fühlen. Es ist folglich umso wichtiger, dass Ämter und Familiengerichte an dieser Stelle besonders sensibel vorgehen. Doch das erscheint nach den Ergebnissen der Linken-Anfrage mehr als fraglich.

Das Bündnis unteilbar setzt sich gegen Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe ein. Ob diese Nachricht bei den Jugendämtern angekommen ist?
So trennte nach Erkenntnissen der Linken-Bundestagsfraktion beispielweise im Juni 2020 das Jugendamt Frankfurt am Main eine Romni von ihrem Kind. Nach Informationen der Frankfurter Prostituiertenselbsthilfeorganisation Doña Carmen e. V. teilte das dortige Jugendamt der Mutter mit, sie würde ihr Kind wiederbekommen, falls sie das ihr angebotene Rückreiseticket nach Bulgarien in Anspruch nehme. Doña Carmen e. V. warf daraufhin dem Jugendamt Frankfurt am Main einen institutionellen Rassismus vor. In Bremen etwa wurden in den vergangenen Jahren unbegleitete minderjährige Ausländer in Obhut genommen, obwohl eine Unterbringung bei deren Eltern oder anderen sorgeberechtigten Personen möglich gewesen wäre.
Auf NiUS-Nachfrage informierte der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, dass im Jahr 2022 die Zahl der beendeten vorläufigen Schutzmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen, deren Elternteil mindestens eine nichtdeutsche Herkunft hat, bei 2.163 lag. Der Prozentsatz der Inobhutnahmen, bei denen mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist, pendelt seit 2014 nahezu unverändert zwischen 83,3 und 91 Prozent. Die Ursache für diesen hohen Wert sieht die Stadt Frankfurt am Main in der „statistischen Verzerrung“. Der scheinbar hohe Anteil resultiert aus der Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die grundsätzlich in Obhut genommen werden müssen. Die unbegleitete Einreise stellte nach Magistratsinformationen 2022 den mit Abstand häufigsten Grund für eine vorläufige Schutzmaßnahme dar. Erkennbar ist, dass hier statistische Motive als Begründung herangeführt werden. Die betroffenen jungen Menschen mit ihren persönlichen physischen und psychischen Erfahrungen werden verwaltungsseits nicht in den Blickpunkt genommen. Genau das ist jedoch zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gerade so wichtig.
Keine statistische Erfassung von Kindern und Jugendlichen durch die Gerichte
Bemerkenswert ist darüber hinaus, dass nach Anfrage von NiUS etwa beim Amtsgericht Bremen die Nationalität beim (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge statistisch nicht erfasst wird. In der Folge können zu der Zahl der Beschlüsse über den (Teil-)Entzug keine Angaben gemacht werden. Ebenso teilte die Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte NiUS mit, dass gerichtlicherseits keine Statistiken geführt werden. Die Gerichte verweisen auf die Jugendämter.
Hier offenbart sich ein „Zuständigkeits-Ping-Pong“, das sich auf die Entwicklung der minderjährigen Kinder und Jugendlichen mit ausländischen Wurzeln katastrophal auswirkt. Dort, wo keine belastbare Datenbasis vorliegt, können ebensowenig auf die Zielgruppe abgestimmte Hilfe- und Unterstützungsprogramme entwickelt und in der Folge evaluiert werden. Festzuhalten bleibt, dass hier die zuständigen Institutionen bereits auf der statistischen Ebene versagen.

Statistiken zur Herkunft der in Obhut genommenen Kinder? Fehlanzeige.
In gleicher Weise reagieren auf NIUS-Anfrage weitere die sich der Unterstützung und Hilfestellung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund verschriebenen Organisationen. Die stellvertretende Pressesprecherin des Sozialreferates der Stadt München teilt mit, dass mit Blick auf die von NIUS angefragten Daten keine Stellung bezogen werden kann, „da unser Haus Merkmale von Nationalitäten der Elternteile bei Inobhutnahmen in der angefragten Form nicht erfasst. Wir vermeiden bewusst das Führen solcher Merkmale in Statistiken, da dies keine inhaltliche Aussagekraft oder inhaltlichen Nutzen mit sich bringt. Im Fokus einer Inobhutnahme steht ausschließlich der Kinderschutz, unabhängig von der Herkunft der Eltern.“
Verwaltungen, Gerichte und Vereine versagen beim Kindeswohl

Der deutsche Kinderschutzbund bezeichnet sich selbst als „Lobby für Kinder“ dennoch erhebt er nicht die erforderlichen Daten, die Kinder schützen könnten.
Überraschend, schockierend und überaus verstörend fällt die Antwort des Kinderschutzbundes aus. Dieser weist NiUS darauf hin, dass Nichtregierungsorganisationen keine Daten mit Blick auf Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist, statistisch erheben.

Arbeitskräfte, vor allem im handwerklichen Bereich, werden in Deutschland dringlichst gebraucht. Die Migration in Deutschland könnte dieses Problem beheben.
Kinder und Jugendliche, egal, ob mit oder ohne Eltern mit ausländischer Herkunft, bilden das Zukunftskapital der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Volkswirtschaft kennt nur einen Rohstoff. Dieser heißt Bildung. Eine stetig steigende Zunahme der psychischen und physischen Gewalt gegen junge Menschen in Deutschland kann und darf nicht weiter toleriert und damit zugelassen werden. Hier hat die deutsche Gesellschaft bisher in eklatanter Art und Weise versagt, wenn die Zahl der Inobhutnahme der Jugendämter Jahr für Jahr massiv steigt.
Die Erkenntnis, dass staatliche und private Organisationen sowie Vereine bis zum heutigen Tage die statistische Erfassung der Motive für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach den Kriterien Geschlecht, Alter und Herkunft nicht erfassen, wirkt sträflich und ist einem Sozial- und Rechtsstaat unwürdig.
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Jens Biedermann
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