Steuergelder für Muslimbruderschaft? Auswärtiges Amt blockiert brisanten Bericht
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- Seyran Ateş, Beirätin des Instituts für Weltanschauungsrecht (IfW), fordert den Bundesrechnungshof heraus.
- Sie fordert Einsicht in die Prüfergebnisse zur Förderung von Islamic Relief Deutschland e.V. und Islamic Relief Worldwide.
- Der Verein soll stellvertretend für die Muslimbruderschaft agieren und laut Geheimdienst-Angaben mit der Hamas kooperieren.
Trotz begründeter Anträge, die sich auf die Bundeshaushaltsordnung, das Informationsfreiheitsgesetz und das Grundgesetz stützten, wurde ihr der Zugang verweigert. Die anschließende juristische Auseinandersetzung gipfelte in einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln am 19. Mai 2021.
In einem Tauziehen um Transparenz und Informationsfreiheit forderte Seyran Ateş, Beirätin des Instituts für Weltanschauungsrecht, den Bundesrechnungshof heraus. Ihre Bitte, Einblick in die finanziellen Zuwendungen des Auswärtigen Amtes an Islamic Relief zu erhalten, wurde jedoch mit bürokratischer Kälte zurückgewiesen.
Ateş ließ sich von dieser Ablehnung nicht beirren und zog mit juristischen Waffen vor das Verwaltungsgericht Köln.

Seyran Ateş setzt sich seit Jahren für einen liberalen Islam ein.
Verschlusssache wegen „missverständlicher Darstellung in der Öffentlichkeit“
Die Weigerung des Bundesrechnungshofes, die Prüfergebnisse zu veröffentlichen, beruhte auf der Einstufung als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“. Doch Ateş sieht darin, gestärkt durch die Rechtsprechung, die einen individuellen Auskunftsanspruch gewährleistet, eine rechtswidrige Entscheidung. Sie argumentiert, dass der Rechnungshof sein Ermessen nicht korrekt ausgeübt habe und fordert eine Neubewertung der Geheimhaltungsbedürftigkeit.
In einer früheren Aussage des Auswärtigen Amtes heißt es, dass bei „Weitergabe des hier maßgeblichen Prüfungsergebnisses“ eine „missverständliche Darstellung in der Öffentlichkeit zu befürchten“ sei, welche die internationalen Beziehungen der BRD „unverhältnismäßig stark belasten könnte“.
In einer Meldung des IfW dazu heißt es: „Bei der Gefahr einer ‚missverständlichen Darstellung in der Öffentlichkeit‘ handelt es sich indes nicht um einen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannten Ausschlussgrund für den Informationszugang. Vielmehr mutet dieses Argument willkürlich an und offenbart ein höchst problematisches Demokratieverständnis des BRH und des Auswärtigen Amtes sowie eine Qualifizierung der Bürgerinnen und Bürger als unmündig.“
In einem Vortrag der Rechtsanwältin Jessica Hamed wird der Fall gut zusammengefasst:
Die Kontakte zu Islamisten sind lange bekannt
Die Zeit weist in einem Artikel auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion hin. Diese offenbart, dass Islamic Relief „erhebliche personelle Überschneidungen“ mit der Muslimbruderschaft aufweise. Dies gelte auch für die Dachorganisation Islamic Relief Worldwide. Der israelische Sicherheitsdienst Schin Bet zählt Islamic Relief Worldwide mit Sitz in Birmingham zum Unterstützernetzwerk der Hamas.
Die Frage, ob Gelder von Islamic Relief direkt an die Hamas geflossen sind, ließ die Bundesregierung aus „Gründen des Staatswohls“ unbeantwortet. Sie gab jedoch bekannt, dass ein erheblicher Teil der in Deutschland gesammelten Spenden an die Dachorganisation weitergeleitet wird, allein im Jahr 2019 zwölf Millionen Euro.
Besonders bedenklich ist, dass Islamic Relief bis 2020 finanzielle Unterstützung in Millionenhöhe von der Bundesregierung erhalten hat. So seien zwischen 2013 und 2020 trotz der genannten Verflechtungen rund 15 Millionen Euro Fördergelder vom Auswärtigen Amt an die Organisation geflossen, heißt es in der Zeit.
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Redaktion
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