8 Monate auf Bewährung: Strafbefehl gegen Schlagersängerin Michelle
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Schlechte Neuigkeiten für Schlager-Star Michelle! Das Amtsgericht Bonn hat einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen die Sängerin erlassen.
Wegen versäumter Steuererklärungen für die Jahre 2018 und 2019 musste sie schon 160.000 Euro an das Finanzamt nachzahlen. Als Nachspiel erließ das Amtsgericht Bonn jetzt einen Strafbefehl mit einer Freiheitsstrafe über acht Monate auf Bewährung.

Michelle in der TV Show Die große Schlagerstrandparty 2023 - wir feiern die 80er!
Der Richter des Amtsgerichts Bonn, Dr. Fabian Krapoth, bestätigt gegenüber der Bild den Strafbefehl und erklärt weiter: sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, wird es auch einen Vermerk im Führungszeugnis geben.
Die Sängerin hat nun zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen und somit eine entgültige Vorstrafe zu verhindern. Ihr Anwalt teilte bereits mit, dass sie Rechtsmittel gegen das Urteil einleiten wird.
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